Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1878)
- Date
- 1878-12-17
- Page
- Seite 803 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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803 1865) angestrebt, nachdem schon in den vierziger Jahren die Versuche ohne große Wirksamkeit geblieben, die jüdische Religions- Philosophie als systematische Disciplin zu erneuern, von Stein, heim der den Offenbarungsglauben zu einer exacten Wiffenschast machen, S. Hirsch, welcher das Judenthum mit dem Hegelianismus vereinbaren wollte, Formstecher, der bei seiner Dialektik dem Judenthume nicht nahe genug trat. Hiermit will ich meinen, schon etwas umfänglich gewordenen Brief schließen, und habe ich es wenigstens versucht, Ihre Anfrage möglichst genügend zu beantworten. Daß ich hier nicht post iestum von Entwürfen und Gedanken gesprochen, die sich erst im Laufe der Zeit gelegentlich eingestellt haben, daß diese vielmehr allesammt in dem wurzelten, was mir von Beginn meiner Laufbahn an vorgeschwebt und erkennbar gewesen, wird Demjenigen, der etwa Interesse daran hat, einsichtlich sein, sobald er meine Bestrebungen verfolgt und deren Entwicklung prüft. Ich habe es immer als die besondere Aufgabe der A. Z. d. Jud. angesehen — da sie unmöglich in alle Kreise dringen und erwarten konnte, daß unmittelbar aus ihr oft gerade da geschöpft werde, wo es am nöthigsten gewesen — eine Menge tüchtiger Gedanken so zu verbreiten, daß sie dann durch Andere weiter getragen und mit der Zeit zum Gemeingut werden. Dies ist ihr auch vielfach gelungen. Sie hat Denjenigen, welche anderweitig für das Judenchum eintreten, alsbald die entsprechenden Motive und Gründe heranzubringen gesucht, und Vieles Dessen, was sie angeregt und in die Geisterwelt geworfen hat, wurde dermaßen wiederholt, ausgesprochen und ausgeführt, daß die Quelle, aus der es geflossen, übersehen und höchstens dem emsigen und unparteiischen Forscher das Eigenthumsrecht anschaulich wird. Dennoch hätte ich mich zu dieser ausführlichen Auseinandersetzung nicht bewogen gefühlt, wenn ich nicht zugleich hätte zu zeigen versuchen wollen, aus welchem Boden und auf welchen Wegen das moderne Judenthum während des letzten halben Jahrhunderts zu dem geworden, was es ist. Daß hieraus nur um so mehr hervorgehe, was weiter zu führen, was zu ergänzen und auszugestalten, zu welchen Zielen mit Kraft und Nachdruck zu streben sei, ist mein aufrichtiger Wunsch. Gal atz, Anfangs Dec. 1878. Zur Zvdenfrage in Rumänien. Aus Fürstenmunde vernahmen am 27. Nov. 1878 die in Bukarest vereinigten Kammern des gesetzgebenden Körpers des- Landes: „Sie sind es, denen es zukommt, das Land, entsprechend unserer Verfassung, in die Lage zu versetzen, sich selber jene Revisionskammern zu geben, denen allein das Recht zusteht, die Verfasfungsartikel abzuändern ... Ich habe die feste Ueberzeugung, daß die Schwierigkeiten zur Herbeiführung diplomatischer Beziehungen zwischen sämmtlichen Großmächten und dem rumänischen Staate verschwinden werden. Auf diese Art werden Sie bald auf constitutionellen Wegen das Land in die Lage versetzen, der Erwartung Europas zu entsprechen und dem nroralifchen Interesse zu genügen, welches die Rumänen selbst haben, aus unserer Verfassung einen Grundsatz zu tilgen, der nicht mehr in Uebereinstimmung ist mit der Aufklärung des Jahrhunderts: den Grundsatz der politischen Ungleichheit aus Anlaß der Religion!" Wir haben nie gezweiselt, daß der Fürst Carl I., als ein echter Hohenzoller, stets der Worte des großen Königs eingedenk blieb: Jeder kann nach seiner Facon selig werden! und ist es gewiß der Wunsch des Fürsten, daß alle Nationalitäten in seinem Staate in Frieden und Eintracht mit einander leben. Anderseits bemerken wir aber, daß zwar die Thronrede von den Ministern Bratiano, Kogalniceano, Rosetti gegengezeichnet war, erlauben uns aber, hier in extenso die Meinungen der ministeriellen Organe zu copiren. Alle rumänischen Journale wollen sich dem Glauben hingeben, daß für die Unabhängigkeit Rumäniens nicht als eine conditio sine qua non die Gleichstellung der Culte gelte und daß die Unabhängigkeit bereits de facto von Europa anerkannt sei. Der „Romanul" — Organ von Bratiano-Rosetti — drückt sich darüber folgendermaßen aus: „Die Anerkennung der Unabhängigkeit eines Landes ist ganz verschieden von der Modalität der diplomatischen Relationen. Diese können bei Mißverständnissen zwischen zwei Staaten suspendirt, sogar unterbrochen werden, ohne aber der Unabhängigkeit eines dieser Staaten Abbruch zu thun. Wenn auch unsere diplomatischen Beziehungen noch nicht mit England, Frankreich, Deutschland und sogar Italien regulirt sind, in Conformität mit der neuen internationalen Stellung Rumäniens, sind sie doch vollkommen regulirt mit Rußland, Oesterreich-Ungarn und der Türkei, was für uns als Grenznachbarn am wichtigsten ist .. . und nachdem der Delegirte Rumäniens an der Europäischen Donau-Commission mit den andern Delegirten der sieben Großmächte auf vollkommen gleichem Fuße theilnimmt, ist unsere Unabhängigkeit definitiv anerkannt, wenn auch die Form unserer diplomatischen Beziehungen mit einigen von diesen sieben Mächten eine provisorische ist!" Die ,Fkomania Libera" — Organ von Kogalniceano — geht schon schärfer vor und meint bei Besprechung der Thronrede: „Das Land hat noch nicht alle Schwierigkeiten in dem überwunden, was man von ihm verlangte, damit es in Einklang mit dem Geiste des Berliner Vertrages komme. Die Judenfrage ist eine sehr delicate Frage für unfern Staat, und Diejenigen, die sie lösen wollen, müßten viel Klugheit nnd Patriotismus besitzen.