Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-12-10 · Heft 50 (10.12.1878) · p. Seite 792

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 50 (10.12.1878)
Date
1878-12-10
Page
Seite 792 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3227177-3227228--36758-3306835
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

abhängigkeit und wahre Heiligung unsrer Religion, namentlich den Reichen gegenüber, wenn sie mit der Religion und mit uns nur noch durch die Abstammung in Beziehung stehen wollen, die sie freilich nicht ändern können. Köln, 27. Nov. (Privatmitth.) Mit wahrem Vergnügen durchlasen wir den eben ausgegebenen Bericht des von den Brüdern Eltzbacher gegründeten „Israelitischen Asyls für Kranke und Altersschwache" in den Jahren 1874—77. Auffällig ist es nämlich, daß in der ganzen Rheinprovinz es in den jüdischen Gemeinden an allen Wohlthätigkeitsanstalten größeren oder kleineren Umfangs fehlt; beiheiligt sich doch selbst diese Provinz an den westphälischen Anstalten, die für das Rheinland mitbestimmt smd, immer nur in einem schwachen Verhältniß. Viel mag hierzu beigetragen haben, daß die Gemeinden zumeist klein smd und die geringere Zahl derselben auch nicht über das Mittel hinaus. Die Ausnahme, die Köln macht, datirt erst aus den letzten Jahrzehnten. Um so erfreulicher ist das Wachsthum der obengenannten Anstalt, die gegenwärtig bereits ein Vermögen von 271,500 M. besitzt. Es stehen in ihr jetzt 27 Betten für Hülfsbedürftige zur Verfügung. Im Jahre 1877 wurden in ihr 13 Altersschwache und öl Kranke verpflegt und behandelt, von denen am Schluß des Jahres 16 in Bestand blieben. Die Anstalt, obwohl vorwiegend israelitisch und streng nach dem Ritualgesetz eingerichtet und gehalten, nimmt auch christliche Leidende auf. Wir können daher die thatkräftige Aufmerksamkeit der Menschenfreunde nachdrücklich auf diese Anstalt hinlenken. Aus Mittclschlesicu, im November. (Privatmitth.) Heute kann ich Ihnen eine freudige, für viele Leser ihres geschätzten Blattes wohl intereffante Nachricht bringen. Soeben ergeht von Seiten der Herren Gymnasiallehrer Di*. Badt zu Breslau und Prediger Di*. Cohn zu Oels eine Einladung an die israelitischen Lehrer und Religionslehrer Schlesien's und Posen's zur Betheiligung an einer am 25. Decernber zu Breslau tagenden Versammlung behufs Bildung eines ebensolchen isr. Lehrer-Vereins für diese beiden östlichen Provinzen, wie er für die westlichen, Rheinland und Westphalen, seit Jahren besteht. Als Zweck des zu begründenden Vereins . wird im Circular die Förderung der geistigen und materiellen Interessen des isr. Lehrerstandes bezeichnet. Wie sich annehmen läßt, wird die Versammlung zahlreich besucht werden; mehr als zweihundert Lehrer sind zu derselben eingeladen. Detmold, 25. Nov. (Privatmitth.) Indem ich Ihnen den „Entwurf eines Gesetzes, die Gemeinde-Cultus- und Schulangelegenheiten der Israeliten im Fürstenthume Lippe betreffend", der dem Landtage vorgelegt worden, übersende, bemerke ich, daß die Steuerkraft der wenigen und kleinen Synagogengemeinden des Landes nicht ausreicht, um einen Rabbiner nach den Anforderungen der Jetztzeit zu besolden. Nach dem, vor ungefähr sechs Jahren erfolgten Tode des sel. Rabbiners Fahrenbach entstanden deshalb über die Ausübung seiner Functionen Streitigkeiten, ja Proceffe. Das vorliegende Gesetz wird diesen Uebelständen ein Ende machen. Ich hebe die wichtigeren Bestimmungen des Entwurfs heraus. § l. „Sämmtliche im hiesigen Lande befindlichen Synagogen-Gemeinden bilden unter dem Namen: „Synagogen-Verband der Israeliten des Fürstenthums Lippe" eine mit den Rechten einer juristischen Person versehene religiöse Genoffenschaft." Hierzu gehört § 17 ff., wonach dieser Synagogenverband eine Kaffe haben soll, welche aus Beiträgen sämmtlicher Mitglieder der einzelnen Gemeinden noch vorgeschriebenen Normen gebildet werde. Ein solcher Verband und eine derartige Kaffe bestand auch schon früher. Sobald aber ein Rabbiner nicht angestellt wird, fließen aus der Kaffe nur.Unterstützungen für Arme, soweit solche nicht aus den Armenkaffen der bürgerlichen Gemeinden zu gewähren sind. Nach Z 2 haben auch die einzelnen Synagogengemeinden die Rechte einer juristischen Person. § 3 lautet: „Jeder im hiesigen Lande wohnende Bekenner mosaischer Confesfion muß einer Synagogengemeinde angehören und, wenn er zur Landes-Klaffen- resp. Einkommensteuer eingeschätzt ist, zu den Bedürfnissen der Synagogengemeinde nach dem Klassensteuerfuße resp. nach den Bestimmungen der Statuten der betreffenden einzelnen Gemeinde (§ 8) beitragen. Dieser bleibt es jedoch überlaffen, für diejenigen unverheiratheten und nicht dauernd im hiesigen Lande wohnenden Israeliten, welche im dienstlichen Verhältnisse von Privaten stehen, den ordentlichen Beitrag zu den Gemeindebedürfniffen zu ermäßigen. Auch steht es den einzelnen Gemeinden vorbehältlich der Genehmigung der Regierung frei, die Beiträge zu ihren Ausgaben theilweise nach einem anderen Modus als nach dem Klaffensteuerfuße zu bestimmen." Der Gesetzentwurf will also von dem preußischen Austrittsgesetze nichts wiffen. Da die Gemeinden so klein sind, wird eine Repräsentativ-Verfaffung nicht beliebt, sondern Me Beschlüffe werden von der Gemeindeversammlung gefaßt, über deren Bedingungen das Gesetz das Nöthige vorschreibt. Die Executive geschieht durch einen von der Gemeinde gewählten Vorstand. Es versteht sich, daß nach dem Vorbilde des preußischen Gesetzes das staatliche Äufsichtsrecht in allen Punkten gewahrt ist, während jedoch die Freiheit in den inneren Angelegenheiten der Gemeinde zugesichert ist. Weder bei dem Landtage, noch bei den Israeliten unseres Landes selbst ist irgend eine Opposition gegen diesen durchaus sachgemäßen Entwurf zu erwarten. Frankfurt a. M, 27. Nov. (Privatmitth.) Als einen erfreulichen Beweis, daß die „Achawa", der Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen in Deutsch-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.