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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-12-10 · Heft 50 (10.12.1878) · p. Seite 790

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 50 (10.12.1878)
Date
1878-12-10
Page
Seite 790 (sequence 6)
Language
German
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790 2betl ungauxxclau/clkeu/. Deutschland. Bcrliu, 25. Nov. (Privatmitth.) Sie haben bereits berichtet, daß der „Gemeindebund" in Leipzig Fragebogen versendet hat, um Erhebungen zu machen, in wieweit jüdische Schüler, die am Sabbath die öffentlichen Schulen besuchen, Wider ihren Willen genöthigt werden, zu schreiben. Bekanntlich hat in Preußen eine Ministerialverordnung vorgeschrieben, daß jüdische Schüler nicht gezwungen werden sollen, am Sabbath zu schreiben, wohingegen den Eltern eröffnet wurde, daß die Schule nicht verantwortlich gemacht werden könne, wenn dadurch die betr. Schüler Zurückbleiben. Abgesehen nun von Fällen, in welchen Directoren und Lehrer, vielleicht in Unkenntnis dieses Ministerialerlaffes, einen Zwang nach dieser Seite hin ausübten, will man dahin streben, daß in den höheren Lehranstalten der Stundenplan auf den gedachten Umstand Rücksicht nehme, und glaubt, ein Recht hierzu zu haben durch den bedeutender Procentsatz im Besuche der Lehranstalten Seitens der jüdischen Jugend. Zu diesem Zwecke hat Dr. Hildesheimer Hierselbst einen Verein constituirt, um „die Gewissensfreiheit in Bezug auf das Nichtschreiben jüdischer Schüler am Sabbath und an den Feiertagen zu wahren." Ties wäre nun ganz gut, wenn nicht die Sache noch eine andere Seite hätte. Ich glaube nämlich, daß es richtiger wäre, einen Verein zu constituiren, um die Eltern zur Heilighaltung des Sabbaths zu veranlassen. Denn was will man der Behörde antworten, wenn sie z. B. sagt: Gehen wir durch die Straßen Berlins, und sehen von den sehr zahlreichen Läden, welche jüdischen Geschäftsleuten gehören, nur äußerst wenige am Sabbath geschloffen, vielmehr die jüdischen Principale und Commis in voller Thätigkeit, die Feder hinter dem Ohre oder in der Hand, also nicht blos das rabbinifche Verbot des Schreibens, sondern auch das biblische des Geschäftemachens verletzend, kommen wir auf die Börse und sehen hunderte von Juden am Sabbath daselbst ihre Angelegenheiten betreiben, ihre Schlußzettel schreiben, ihre Notizen machen, so erscheint es uns doch offenbar, daß die Heilighaltung des Sabbaths bei den Juden selbst eine sog. offene Frage geworden, welche für die Behörden und die öffentlichen Einrichtungen keine principielle Bedeutung mehr hat. Auch noch von einer anderen Seite wird man sagen: Schüler, welche die Schule am Sabbath besuchen, können keinem Sabbathgottesdienst mehr beiwohnen, und vor diesem großen Verluste an der Heilighaltung und Wirksamkeit des Sabbaths erscheint das Schreiben nur als ein kleinerer, da durch jenen Besuch der Schule der Jugend die Ehrfurcht vor dem Sabbath geschwächt wird. Auch kann die Behörde den Schluß ziehen, daß man jenen Procentsatz der jüdischen Schüler nicht geltend machen könne, weil von diesen selbst wieder ein bedeutender Procentsatz das Nichtschreiben nicht beachtet und nicht verlangt. Die Eltern und Vormünder eines Schülers, von welchem der Lehrer trotz Widerstrebens fordert, daß er am Sabbath schreibe, hätten also auf Grund jenes Ministerialerlaffes Necurs an die Aufsichtsbehörde zu nehmen, wo ihr Recht nicht unberücksichtigt bleiben werde. Die Zeit scheint uns nicht angethan, auf diesem Boden eine umfaffende Veränderung des Stundenplans zu verlangen. Die zahllosen Gegner der Juden werden auch hiervon Veranlaffung nehmen, über die Herrschaft zu schreien, welche die Juden über die öffentlichen Angelegenheiten anstrebten, forderten und besäßen!! So unbegründet diese jetzt so unzählige Male gehörte Anklage ist, so dürfen wir um so weniger den Parteigängern gegen uns einen Schein einer gewissen Berechtigung darbieten. Wir verdenken es einem Rabbiner wie l>r. Hildesheimer und vielen anderen Rabbinen nicht, nach dieser Seite hin thätig sein zu wollen, sie müßten aber vielmehr, wie gesagt, auf die Eltern selbst, namentlich auf die Principale zu wirken suchen, von welchen leider die große Mehrzahl keinen Commis oder Lehrling annimmt, der sich am Sabbath zu arbeiten oder zu schreiben weigert. Das wahre Uebel liegt also ganz wo anders, und es hilft nichts, es zu verheimlichen. Berlin, 26. Nov. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses stand die Interpellation des ultramontanen Führers Abg. v. Schorlemer-Alst auf der Tagesordnung, welche dahin ging, ob die preuß. Regierung im Bundesrathe Anträge machen wolle auf Wiedereinführung von Zinsbeschränkungen, Strafbarkeit von Wuchergeschäften und Beschränkung der Wechselfähigkeil. Die Debatte hatte ihren normalen Verlauf. Der Interpellant begründete seine Anfrage, der Justizminister sprach sich dahin aus, daß diese Fragen erst einer gründlichen Prüfung bedürfen. Abg. Dr. Meyer (Breslau) bezeichnet die Interpellation als den schärfsten Vorstoß der Reaction und wies nach, daß die Abschaffung der Wuchergesetze von dem hochconservativen Grafen zur Lippe eingefübrt worden sei. Abg. Meyer-Arenswalde vertheidigt die Interpellation als einen Schutz der Schwachen gegen die Starken. Ausführlich zeigt Abg. Dr. Braun die Unmöglichkeit, die von Interpellanten geforderten Beschränkungen wieder einzuführen, wogegen Abg. Reichensperger anderer Meinung ist. Scharf gegen die Interpellation geht der Abg. Windthorst-Bielefeld ins Gericht. Gerade dieser Redner aber war es, welcher die Juden in diese Debatte hineinzog. Er bedauerte nämlich, daß der Justizminister keine bestimmte und zwar eine verneinende Antwort gegeben hätte, und fügt hinzu: „Dann wäre auch die provin-

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