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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-11-12 · Heft 46 (12.11.1878) · p. Seite 729

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 46 (12.11.1878)
Date
1878-11-12
Page
Seite 729 (sequence 9)
Language
German
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729 ergiebig macht, was schließlich die beste Abhülfe ist. Dagegen thümlichkeit wegen an die OesfentlichkeiL gebracht zu werden hat sich die Schnorrerei auf gewiffe jüdische Blätter geworfen,! verdient. — Da der jüdische Friedhof wegen Ueberfüllung bald die sich bereitwillig zur Aufnahme zahlloser Aufforderungengeschlossen werden muß, so brachte der Vorstand der jüdischen besonders von Sammellisten, in welchen jeder Einzelne seine Gemeinde, Herr G. Hanau, in seiner Eigenschaft als Stadt- Gabe öffentlich verkündigt sieht, hergeben. Bald ist es eine Feuersbrunst, welche die armseligen Hütten in einer kleinen russischen Stadt verzehrte, bald will eine kleine Gemeinde eine große Synagoge bauen; bald soll in einem entlegenen polnischen Städtchen ein bequemes Beth hamidrasch errichtet werden, bald ist es dieser oder jener traurige Fall von Privatpersonen. So werden die deutschen Juden gebrandschatzt, und nebenbei will man den Mangel an Abonnenten vermittels der Eitelkeit der Menschen abhelfen. Auch der Schreiber dieses Artikels würdigt jede Handlung aufrichtiger Barmherzigkeit und sieht mit Freuden ein edles Werk geverordneter mit Zustimmung der Gemeindevertreter den Antrag ein, der jüdischen Gemeinde seitens der Commune ein Grundstück zu überweisen, welches Gesuch das städtische Collegium in entgegenkommenster Weise bewilligte. Demzufolge sollte der jüdischen Gemeinde neben dem christlichen Begrabnißplatze ein abgegrenztes Grundstück unentgeltlich eingeraumt werden, das damit in den Besitz der jüdischen Gemeinde überging. Gegen diesen Beschluß wurde von gewisier Seite in elfter Stunde dem Stadverordneten-Collegium ein Protest unterbreitet, dem sogar zwei Vorstandsmitglieder — also stricte gegen ihr früher abgegebenes Votum — sich anschlossen, in welchem den deihen. Aber er haßt die Heuchelei auf jedem Gebiete, er! religiösen Bedenken Ausdruck gegeben wurde, mit der gleichsieht mit Widerwillen die verworrenen Vorstellungen vieler I zeitigen Bitte um Ueberlassung eines anderen Platzes, resp. Glaubensgen offen mißbraucht. Werden die Mittel, die der Wohlthätigkeit in dem barmherzigen Sinn unsrer Glaubensgenossen zu Gebote stehen, auf solche Weise verzettelt und absorbirt, so kann es nicht Wunder nehmen, daß in unserer Mitte die bewährtesten Wohlthätigkeitsanstalten leiden, bestehende verkümmern und die zweckmäßigsten Pläne unausgeführt bleiben. Es ist daher Zeit, einmal energisch gegen diesen Mißbrauch zu protestiren. Es ist Sache der Rabbiner, Prediger und Lehrer, sowie der Vorsteher und der angesehenen Persönlichkeiten in den Gemeinden, sich die Lage der Dinge klar zu machen, jede Anforderung zu einem Wohltbätigkeitszwecke, woher sie auch komme, zu prüfen und characterfest genug zu sein, ihren Einfluß nur für Zwecke zu verwenden, deren Werth deutlich erkennbar und bei denen die Verwendung Erweiterung des alten jüdischen Friedhofes. Nun liegt derselbe nicht nur ziemlich entfernt vom Orte und in wüster Gegend, sondern auch der dahin führende enge, ungebahnte und bergige Weg ist derart beschaffen, daß bei ungünstigem Wetter, namentlich im Winter, kaum durchzukommen ist. Die städtische Vertretung, davon mehrere Mitglieder vor der Berathung dafür gewonnen waren, will sagen, sich nicht ungern persönlich beeinflussen ließen, beschließt demnach, durch eine Sechser-Commission (dazu auch die zwei jüdischen Stadräthe gehörten) diese Bedenken zu prüfen, die dann natürlich die Gelegenheit gern wahrnimmt, zu verkünden, man dürfe sich keinen Eingriff in das religiöse Gewissen der Juden erlauben! *) — Noch mehr, das Ergebniß des Commifsionsbeschlusses nicht abwartend, wird eine abermalige Eingabe eingereicht, die Stadt möge der Mittel sicher ist, sonst aber die Leute aufzuklären und der jüdischen Gemeinde die Mittel zum Ankauf eines eigenen für wahrhaft edle Werke zu gewinnen. Eine gedruckte Ge- Friedhofs bewilligen! Was erfolgt? Die Stadtverordneten bewohnheitsschnorrerci ist gerade ebenso viel Werth als eine mündliche, und die eine mit der anderen zu vertauschen, wäre kein günstiges Schicksal für die deutschen Juden. Reucnkirchcn, (R. B. Minden.) 27. Oct. (Privatmitth.) Da Sie für den Fortschritt des jüdischen Religions-Unterrichtes und dessen Einführung in die höheren Lehranstalten das nachdrücklichste Interesse so oft bezeugt haben, gestatte ich mir folgende Mittheilung. Seit dem 1. Ouartal des gegenwärtigen Schuljahres 1878/79 ertheile ich an dem königl. vollberechtigten Progymnasium Ritberg in sämmtlichen 7 Klassen den jüdischen Schülern den planmäßigen Religionsunterricht. Die Remuneration dafür ist von dem königl. Prov. Schul-Collegium in Vorschlag gebracht und von dem Herrn Minister festgesetzt und genehmigt worden. Mülheim a. d. Ruhr, im November. (Privatm.) In hiesiger Gemeinde spielt sich seit einiger Zeit ein interessanter Vorgang ab, der, seiner halb komischen, halb tragischen Eigenschließen, darauf nicht eingehen zu können, sondern der jüd. Gemeinde einen anderweitig gelegenen Platz anzuweisen, der aber nicht, wie Anfangs beschlossen, Eigenthum der jüdischen Gemeinde, sondern städtisches Besitzthum bleiben soll. — So hat sich die jüdische Gemeinde durch ihre Machinationen das Heft selbst aus der Hand nehmen lassen. Was nun? Die Angelegenheit rückt trotz ihrer Dringlichkeit um keinen Schritt von der Stelle und der Zeitpunkt ist gar nicht fern, wo der jüd. Gottesacker bis auf den letzten Raum gefüllt ist. — Indem ich mir Vorbehalte, auf die weitere Entwickelung dieses characteristischen Vorfalles s. Z. zurückzukommen, sei schließlich noch bemerkt, daß die große jüd. Gemeinde wohlhabend genug ist, auf eigene Kosten einen Friedhof zu beschaffen — aber die gegnerische Partei besteht nun einmal eigensinnig auf ihren Willen und in der Sache geschieht — nichts. l) Man kennt ja die leitenden Beweggründe trotz aller liberalen Phrasen! 46

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