Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 46 (12.11.1878)
- Date
- 1878-11-12
- Page
- Seite 724 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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724 Gegenwart erwachsene, sich entwickelnde und ausbreitende ist, welche jede Generation mit stärkerer und schwächerer Treibkraft fortführt. Man kann sagen, daß das Menschengeschlecht hierin einem innersten Gesetze der Einheit, der Totalität, des Auswachsens, des innersten Zusammenhangs untersteht. Es ist daher eitel Wahn und Selbstüberschätzung, wenn eine Generation sich für ganz unabhängig und selbstständig erachtet, sich von der ganzen Vergangenheit trennen, loslösen, eine völlig neue Bahn betreten, die Wahrheit endlich gefunden und eine neue Organisation erdacht und zur Ausführung befähigt haben will. Man kann dem Einzelnen, man kann sogar einer Partei freien Raum zu solcher Meinung und zu einer gewissen Thätigkeit in ihr lasien; man kann ihr diesen Hochmuth Nachsehen, in der Ansicht, daß aus jeder Entfaltung des Menschlichen, und sei sie noch so einseitig, etwas Gutes hervorgeht, möge dies auch nur in der Ueberwindung des Jrrthums bestehen. Aber schon der Widerspruch mit der ganzen Vergangenheit, mit Allem, was bis dahin für wahr und recht gegolten, die Verwüstung und Zerstörung, die damit verbunden wäre, der Gegensatz, der sich sofort erhebt, bezeugt die Hinfälligkeit einer solchen Tendenz und die reiche Erfahrung der Geschichte hat die Flüchtigkeit einer solchen Erscheinung unzählige Male bewiesen. Nein, die Geistesarbeit der Menschheit ist eine fortlaufende, eine in ihrem Innersten zusammenhängende und in ihren Resultaten sichere. Wir besitzen aus der Vergangenheit einen Geistesschatz, der nicht etwa blos aus einzelnen Münzstücken, sondern in dem organischen, gegliederten Stoffe einer Alles umfaffenden Weltanschauung besteht, die im Innersten der Geister als eine Ueberzeugung ruht, welcher zwar das Individuum mehr oder weniger ein Gepräge giebt, die in ihrem Stoff und ihrer Gestaltung aber dieselbe ist. Theorien, Systeme, Hypothesen, Richtungen gehen an diesem Grundstock der menschheitlichen Ueberzeugung vorüber, wie Kometen und A<irolithen an der Sonne und den Planeten, mit einem kürzeren oder längeren Laufe, mit einem helleren oder schwächeren Glanze, mit einem schärferen oder milderen Lichte. Nun, ein Hauptelement in diesem Erkenntnißschatze und in diesem Organisationsgute der Menschheit ist — die heilige Schrift, welche in einer unerschütterlichen und immer weiter ausgedehnten Wirksamkeit die Grundzüge dieser Erkenntniß und Organisation theils hergegeben, theils formulirt und zum Bewußtsein gebracht hat. Die Einheit Gottes, die Einheit der Welt, die Einheit des Menschengeschlechts, die Gottebenbildlichkeit des Menschengeistes, die Bestimmung des Menschen zur Arbeit, die Heiligkeit des Lebens, der Ehe, des Eigenthums, die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetze, die Ausgleichung des Reichthums wie der Armuth, die persönliche Freiheit innerhalb der gesellschaftlichen Bedingungen, die Gewerbe- und Händelsfteiheit, die allgemeine Nächstenliebe und deren werkthätige Ausübung, die Gerechtigkeit in der Rechtspflege, die religiös-sittliche Erhebung und Veredlung in dem innigsten Verhältniß zu Gott und dem lautersten zu seinen Nebenmenschen, die Zuversicht auf den Entwicklungsgang der Menschheit durch die Aeonen zu einem einzigen Reiche der Erkenntniß, des Rechts, der Liebe und des Friedens — alle diese Grundzüge der menschheitlichen Erkenntniß und Organisation haben, wie gesagt, theils ihre Verkündigung, theils ihre Formulirung, theils ihr Bewußtwerden der heiligen Schrift zu danken und werden noch heute und für alle Zeiten von ihr getragen und gefestigt — fürwahr genug, um ihre Autorität zu begründen und zu erhalten, was auch bald in diesem, bald in jenem Geschlechts an dieser Säule der Menschheit gerüttelt werde! Zum Äustrittsgesetz iu Preußen. Neuenkirchen, Reg.-Bez. Mindens 27. October. Hochgeehrtester Herr Doctor! Ihrem in Nr. 40 der Allg. Zeitg. des Judenthums vom 1. d. M. Seite 630 ausgesprochenen Wunsche komme ich hiermit gern nach und theile Ihnen mit, daß es die hiesige Synagogengemeinde ist, die das in jener Nummer besprochene Statut dem Herrn Cultus-Minister vorlegte. Unser Statut zeigte sich im Laufe der. Zeit etwas mangelhaft. Deshalb und wegen des inzwischen erschienenen Austritts-Gesetzes aus den Synagogengemeinden vom 28. Juli 1876 nahmen wir eine Revision deffelben vor. Der Herr Oberpräsident versagte die Genehmigung. Auf unsere Berufung, bei welcher wir uns auf den Artikel III. „die Maßnahmen in Folge des Gesetzes" in Nr. 20 der Allg. Zeitg. d. Judenth. vom 18. Juli 1876 stützten, kam ein anderer Bescheid vom Herrn Minister, den ich nebst dem Decrete des Herrn Oberpräsidenten und unserer Berufung in wörtlicher Abschrift jetzt folgen lasten will. Cramer, Lehrer. Titel XI. des Stalutenentwurss. §. 72. Der Austretende verliert das Recht, an dem Gottesdienste Theil zu nehmen (§ 6 Nr. 1 des Ges. vom 28. Juli 1876). §. 75. So lange die Schule eine private ist, darf weder der Religionslehrer noch der Prediger den Familiengliedern des Ausgetretenen irgend welchen Unterricht ertheilen. §• 74. Die Benutzung des Friedhofs Seitens eines Ausgetretenen resp. dessen Familie unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes vom 2S. Juli 1876 §. 6—1. §. 7o. Nur mit Genehmigung des Vorstandes darf der Eultusbeamte bei Bcgräbnisten, Trauungen u. s. w. eines Aus-