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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-10-22 · Heft 43 (22.10.1878) · p. Seite 683

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 43 (22.10.1878)
Date
1878-10-22
Page
Seite 683 (sequence 11)
Language
German
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683 werden so viele Säle und größere Zimmer wie möglich gemiethet, um den Gottesdienst daselbst zu begehen. Man kann sich denken, daß dies in einem so speculativen Lande Gegenstand der Speculation wird und man damit oft ein recht gutes Geschäftchen macht. Viele dieser Unternehmer thun es aber auch aus Eitelkeit. Da sie nicht die Fähigkeiten besitzen, in einer geordneten Gemeinde eine Nolle zu spielen, so wollen sie zeitweise wenigstens „Präsident" eines solchen Minjans sein, der oft nach Hunderten an Teilnehmern zählt, oder den Vorbeter machen und ihre aus der Heimath mitgebrachten Gesangeskünste hören lasten. Da nun viele Juden sich gewöhnt haben, wenn sie das ganze Jahr von der Religion keine Notiz genommen, sich an Rosch Haschana und Jom Kippur mit derselben abzusinden, so ersieht man leicht, wie viele sich den Gemeinden entziehen können, ohne zu bedenken, wie sehr sie dadurch den Bestand der Religion abschwächen. — Lasten Sie mich im Vorübergehen eines wahrhaften Scandals erwähnen, der jüngst in Chicago aufgeführt wurde. Zwei dortige Rabbiner ansehnlicher Gemeinden wechselten eine Reihe von Streitschriften über die Frage, ob Proselvten sich der Beschneidung unterziehen sollten oder nicht und über Mischehen — nicht etwa in einem jüdischen Blatte, sondern in der „Illinois Staatszeitung", und scheuten sich nicht, sowohl die alten Institutionen des Judenthums zu schmähen, sondern auch Persönlichkeiten aller Art auf einander loszulasten, daneben auch über verstorbene Gelehrte die abfälligsten Urtheile abzugeben, so über Holdheim, den „seine eigenen Erfahrungen am Ende stutzig gemacht", Geiger, der „vom Anfang bis zum Ende seines Lebens in der Aufstellung und Handhabung der Principien des Judenthums inconsequent, unklar und schwankend sich gezeigt habe, wie seine nachgelastenen Schriften und Briefe so recht erwiesen". Dabei geriren sich diese streitenden Epigonen, wie wenn sie, die aus Europa nach Amerika gezogen, um an der Spitze wandelbarer Gemeinden das Predigramt zu versehen, geborene jüdisch-religiöse Gesetzgeber seien und über die Existenz uralter Institutionen zu entscheiden hätten. Welche Befriedigung solche Vorgänge bei den zahllosen Gegnern des Judenthums hervorbringen, kann man sich denken. Dies sind die Vorstellungen, welche diese Männer von der Art haben, auf welche die Religion bei ihren Bekennern befestigt, bei den Nichtisraeliten zu Ehren gebracht werde! Bonn, 14. Oct. (Notizen.) Man schreibt uns aus San-Franzisko den 17. Sept. In den hiesigen öffent-! lichen Blättern, wie „Evening Post“ „Morning Call“ Examiner“ „California Democrat u. A. wird jetzt die Amtsführung des Herrn Louis Caplan, des gegenwärtigen Wähler-Registrators der Stadt und der County San-Franzisco höchlichst gerühmt, der mit Unermüdlichkeit, Unparteilichkeit und größter Sorgfalt die Pflichten seines beschwerlichen Amtes erfüllt. Der demokratischen Partei) d. i. der nach dortigen Begriffen conservativen, angehörig, erkennt doch selbst die republikanische Partei an, daß er gegen Alle gleichmäßig das Recht zu üben sucht. Wer die Corruption der amerikanischen Beamtenwelt, besonders auch der kalifornischen, kennt, und weiß, wie in derselben Bestechlichkeit und Insolenz vorherrschen, der wird das Verhalten Caplan's würdigen. In einem Staate aber, wo alle Beamten gewählt werden, ist die Wählerregistratur von großer Wichtigkeit, da es sich bei der Entscheidung der Parteikämpfe oft nur um eine geringe Mehrheit handelt. Caplan erwirbt sich aber auch durch seine Sparsamkeit Verdienste, denn bei der letzten Wahl allein hat er der Stadt 36,000 Dollars an Kosten erspart. Bei seiner Wahl hatten die Gegner das religiöse Bekenntniß Caplan's auszubeuten gesucht, waren jedoch damit nicht durchgedrungen. C. ward 1834 in Posen geboren, und mußte schon in seinem 13. Jahre als Handlungsgehülfe seine arme Familie zu unterstützen suchen. 1833 ging er nach Amerika, und suchte in New-Orleans,New-Z)orkund endlich in San-Franzisco (1855) aus mannigfaltige Weise zu Brod zu kommen. Acht Jahre lang war er Sekretär mehrerer Minengesellschaften. Dem Bnei- Berirli-Bunde widmete er großen Eifer und gründete ein Israelitisches Waisenhaus, wozu er die Fonds durch persönliches Umherreisen sammelte. Von 1860—70 war er „Engrossing Clerk“ des Senats. Ein Neffe von ihm ist Rab biner in Briefen (Westpreußen.) — Man schreibt aus Frankfurt a. Dt. Auf dem Stadtamt in Frankfurt a. M. kam am 3. d. der unerhörte Fall vor, daß Israeliten, die für einen Verstorbenen elf Monate lang das vorgeschriebene Gebet (Kaddisch) des Tages zweimal verrichteten, den Lohn dafür in einer ansehnlichen Summe einklagten. In der detaillirten Rechnung ist jedes Gebet mit 20 Pf. angesetzt. (Die Schuld liegt hier an denen, welche, statt selbst das Kaddisch zu verrichten, es Andere verrichten lasten und diese dafür nicht bezahlen wollen'. Erst aus dem Gebet eine Lohnarbeit gemacht, und dann den Lohn nicht entrichten wollen'. DasJudenthum billigt weder das Eine noch das Andere! Uebrigens giebt es wohl in keinem anderen Cultus so wenige bezahlte cultuelle Akte als im Judenthum.) Für Folgende Entgegnung wird auf Grund des Preßgesetzes der Abdruck verlangt: „Eine Zuschrift aus Kastel, welche vor einigen Tagen Ihr geschätztes Blatt brachte, ist geeignet, die Lehrthätigkeit des Herrn vr. Ehrmann dahier in ein ungünstiges Licht zu setzen. Dieselbe nimmt Bezug auf einen Vorfall und Aeußerungen, die ich ohne Zweifel auf mich beziehen muß. Demgemäß halte ich mich für verpflichtet im Interesse der Wahrheit, dem Inhalte des erwähnten Artikels entgegen zu treten und zu erklären, daß die gegebene Darstellung der Wahrheit nicht entspricht, und daß der erwähnte Vorfall keine Veran- 43*

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