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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-10-22 · Heft 43 (22.10.1878) · p. Seite 680

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 43 (22.10.1878)
Date
1878-10-22
Page
Seite 680 (sequence 8)
Language
German
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680 wiegen oder ein solches Zurücktreten bei der Erlangung der höchsten Schulbildung nicht. Allerdings hat bei der Zählung im Jahre 1875 eine Feststellung nach dem Religionsbekenntniß nicht stattgefunden; es wird sich aber das Verhältniß der Einwohner (61,168) nicht wesentlich gegen das Ergebniß der Zählung von 1871 geändert haben, und damals waren unter 56,374 Einwohnern 20,923 evangelische, 28,463 katholische und 7025 jüdische. Sehr verändert ist dieses Verhältniß gegen die Zeit nach der preußischen Besitzergreifung; im Jahre 1816 zählte man 4321 evangelische, 15,046 katholische und 4435 jüdische Einwohner. Das jüdische Element in der Stadlbevölkerung hat sich also noch nicht verdoppelt, das evangelische aber fast verfünffacht. Neben den älteren Stipendien für evangelische Schüler des genannten Gymnasiums besteht ein von einem Juden, dem Präsidenten der Handelskammer, Herrn Geheimen Commerzienrath Bernhard Jaffe begründeter Stipendiensonds für Studirende ohne Unterschied des Glauben s." (DieseAngaben betreffen nur dieses eine Gymnasium in Posen, aber auch die anderen höheren Lehranstalten der Stadt werden zahlreich von der jüdischen Jugend besucht. Auch war der Eifer zum Studium schon früher erwacht, und wir kannten bereits 1830 eine Anzahl jüdischer Studirender an der Berliner Universität aus Posen. Redact.) Das Posener Tageblatt^^ macht noch die ergänzende Bemerkung, daß „außer dem daselbst erwähnten Stipendienfonds noch ein anderer bedeutend größerer Fonds für Schüler des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums ohne Unterschied der Confession existirt, welcher im vorigen Jahre von einem hiesigen jüdischen Mitbürger gestiftet worden ist. Letzterer hat jedoch bei der Stiftung den Wunsch zu erkennen gegeben, daß sein Name ungenannt bleiben möge." Aus dem Grotzherzogthum Hessen, 4. October, schreibt man: Gleichzeitig mit dem Gesetze über die bürgerlichen Wirkungen des Austrittes aus einer Kirche, ist das Gesetz über den Austritt aus den israelitischen Religionsgemeinden erschienen. Hiernach kann jeder Israelit, ohne zugleich aus dem Judenthum auszutreten, aus der israelitischen Religionsgemeinde ausscheiden, welcher er vermöge seines Wohnens in deren Bezirk angehört. Ein Israelit, der von dieser Befugniß Gebrauch macht', wird bei Verlegung seines Wohnsitzes in einen anderen Bezirk hier nicht Mitglied der Religionsgemeinde, wenn er dies bei seinem Einzüge schriftlich erklärt. Alle Austrittserklärungen haben erst dann Wirkung, wenn sie, nach Notisikation an den Vorstand der Religionsgemeinde gerichtlich protokollirt worden. Hinsichtlich des Austrittes aus dem Judenthum gellen die Vorschriften des Gesetzes über den Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Berlin, 11. October. (Privatmitth.) Soeben wurde der „Jahresbericht des Rabbinerseminars für das orthodoxe Judenthum pro 5638" ausgegeben, welchem eine Abhandlung von Ur. D. Hoffmann: „Der oberste Gerichtshof in der Stadt des Hciligthums" vorangeht. Das Seminar wurde im verflossenen Jahre von 13 ordentlichen Hörern und 9 Hospitanten besucht. Die meisten derselben waren Ungarn, 7 aus Deutschland, 1 aus Amsterdam. Erfreulich ist die Opferwilligkeit derer, welche sich für dieses Seminar intcressiren und 27,154 Mark Jahresbeiträge lieferten, sowie 2064 M. für den Fond. Die Ausgaben beliefen sich auf 27,954 M. Der Besitzstand des Seminars war am 1. Sept. 1878 am Hause 99,000 M., an Jnventarien 1782 M. und an Effecten 41,797 M. Man ersieht hieraus, welche Fortschritte diese Lehranstalt auch in ihrer finanziellen Gebahrung macht. Hannover, 9. October. (Privatmitth.) Am 29. September feierte Herr Medicinalrath vr. Cohen hiersebst in vollständiger Frische des Körpers und des Geistes sein fünfzigjähriges Doctorjubiläum, bei welcher Gelegenheit demselben die wohlverdiente Auszeichuung und Anerkennung aus den weitesten Kreisen zu Theil wurde. Von Sr. Majestät dem Kaiser wurde der Jubilar zum Geheimen Sanitätsrath ernannt; die Universität in Göttingen erneuerte das ihm vor 50 Jahren ertheilte Doctordiplom und der hiesige ärztliche Verein überreichte eine auch in künstlerischer Beziehung werthvolle Adreffe. Rührend waren die Beweise der Anhänglichkeit und Verehrung, welche dem auch durch eine seltene Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit sich auszeichnenden Arzte von den verschiedensten Seiten her dargebracht wurden und ihm diesen seinen Ehrentag zu einem wahren Freudentage machten. DaS Wohnzimmer des Jubilars war förmlich in ein Gewächshaus umgewandelt und strotzte von einer Fülle von Kränzen, Blumen und anderen Gewächsen, abgesehen von den vielen sonstigen Geschenken, die von der großen Zahl der im Laufe eines halben Jahrhunderts von dem Herrn Medicinalrath behandelten Patienten und anderen Verehrern eingegangen waren. Als erster Vorsteher der hiesigen israelitischen Gemeinde wurde der Jubilar auch von dem Gemeindevorstande, einer Deputation des Repräsentanten - Collegiums und dem Landrabbiner begrüßt, wobei ihm in feierlicher Anrede eine seine Hingebung an das Gemeindewohl und seine Verdienste um dasielbe würdigende Adreffe überreicht wurde, welche derselbe tiefgerührt entgegennahm. Zu Ehren des Jubilars veranstaltete Tags darauf der hiesige ärztliche Verein ein Festeffen, zu welchem sämmtliche Aerzte unserer Stadt ihre Theilnahme zugesagt hatten. Möge dem Jubilär noch recht lange die körperliche und geistige Rüstigkeit erhalten bleiben, deren er sich noch gegenwärtig erfreut! Im vorigen Monate wurden in unserer Provinz zwei neue Synagogen eingeweiht, nämlich die zu Gcstemünde und zu Lin gen, über welche letztere in dieser Zeitung schon berichtet worden. In Hameln schreitet der Bau der Synagoge rüstig fort und darf der Einweihung derselben in nicht zu langer Zeit entgegengesehen werden. Es hat aber auch wohl selten in

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