Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 43 (22.10.1878)
- Date
- 1878-10-22
- Page
- Seite 675 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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675 werde vornehmen müssen, um die fremdländischen von den im!drei Monate der ordentlichen Session eine constituirende Lande geborenen Israeliten zu unterscheiden. Die letzteren, Versammlung einberufen. Die Regierung nimmt diese Erkläwürden in der Lage sein, sogleich naturalisirt zu werden, j rung an. Man glaubt, die Deputirtenkammer werde eine während die anderen ihre Naturalisation nach den für alle! gleiche Erklärung abgeben. Fremden vorgeschriebenen Normen würden nachsuchen müssen, j Bukarest, 10. October. Der Senat berieth heute die (Das würde in Rumänien die Folge haben, daß nur eine j Motion in Betreff des Berliner Vertrages. Jepureano, kleine Zahl bevorrechtigter Juden die Gleichstellung erhielten' Strat und Sendrea beantragen, sich dem Berliner Vertrage zu und die große Maffe dem bisherigen Joche unterworfen bliebe.! unterwerfen, fordern jedoch die Einberufung einer Consti- Uebrigens widerspräche dies der Bestimmung des Berliner tu ante. Voinov hält bezüglich aller Punkte, mit Ausnahme Vertrages, nach welcher auch dre Nationalität keinen Unterschied der Judenfrage, die Kammern für competent. Fürst Demeter betreffs der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aus-. Ghika unterstützt die Motion, welche ein Compromiß zwischen machen dürfe. Redact.) jden Parteien sei. Demeter Sturdza klagt das Ministerium Bukarest, 7. Oct. Abends. Die Deputirtenkammer be- , des Mangels an Voraussicht an und hält die Annahme der handelte heute die auf Rumänien bezüglichen Bestimmungen! Dobrudscha für unmöglich, nachdem die gegenwärtigen des Berliner Vertrages. Der beffarabische Deputirte Urechia Kammern und die Regierung sich gegen die Besitzergreifung hob dabei hervor, daß die Berufung einer constituirenden Ver-! aussprachen. Die Verhandlung wurde sodann in der Abendsammlung nicht nothwendig sei; man müffe sich dem Beschlüße sitzung beendet. In dieser wurde die Motion mit 48 gegen des Congreffes unterwerfen und die Dobrudscha annehmen. 8 Stimmen angenommen. Später würde man zur Beschlußfaffung über die Judensrage Bukarest, 11- October. Die von der Commission der eine constituirende Versammlung berufen müffen. Schließlich Deputirtenkammer vorgeschlagene und in der heutigen Sitzung gab Urechia in bewegten Worten seinen Gefühlen in Bezug auf der Kammer verlesene Erklärung ermächtigt die Regierung, sich die Trennung Beffarabiens von Rumänien Ausdruck. .Der dem Willen Europas zu fügen. Die Berathung darüber hat Deputirte Micsail wollte die Bewohner der Dobrudscha darüberj heute begonnen und wird morgen fortgesetzt, befragt wiffen, ob sie der Einverleibung ihres Landes durch! Bukarest, 13- October. In der gestrigen Sitzung der Rumänien zustimmen, und betonte sodann, daß es die Pflicht Deputirtenkammer wurde der Antrag: die Judenfrage solle von der Regierung sei, Europa zu beweisen, daß die Judenfrage einer constituirenden Versammlung geregelt werden, discutirt. für Rumänien eine Lebensfrage sei. Gradisteano empfahl den; Der Deputirte Majoresco trug auf sofortige Anberaumung Vorschlag des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, daß einer constituirenden Versammlung an. Der Deputirte Holbom ein Ausschuß mit der Ausarbeitung eines bezüglichen Antrags bekämpfte diesen Antrag. Der Ministerpräsident Bratiano beauftragt werde. Die Kammer nahm den Vorschlag an und wiederholte seine schon im Senat geltend gemachten Gründe wählte einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Ausschuß, und betonte hauptsächlich, daß der Vertrag von Rumänien besten Mehrheit der Unterwerfung unter die Bestimmungen des ratificirt sein müffe, wenn man das rumänische Gebiet von Berliner Vertrages zugeneigt ist.! den Rüsten geräumt sehen wolle. Schließlich wurde der Aus Bukarest von heute: In der geheimen Sitzung der Antrag der Minderheit mit 78 gegen 20 Stimmen abgelehnt Deputirtenkammer ist ein Beschluß angenommen worden,! und der Antrag der Mehrheit (Regierung) mit 83 gegen in welchem dem Schmerze über die den Rumänen auferlegten i 17 Stimmen angenommen. Opfer Ausdruck gegeben und erklärt wird, daß das Land sich' Die Situation ist also klar. Es wird eine Constituante dem Collectivwillen der Mächte unterwerfe. Die Regierung! berufen, um die Verfastung betreffs der Juden zu ändern, wird einen Gesetzentwurf vorlegen, betreffend die Besitznahme! von der Dobrudscha, so wie über den Zeitpunkt, bis zu welchem j ' die Entscheidungen des Congreffes mit der rumänischen Ver-! fassung in Einklang zu bringen sind. > Bukarest, 10. October. Die Senatscommission! nahm eine Erklärung an, worin die Regierung ermächtigt j wird, sich dem Berliner Vertrage zu unterwerfen, von der j Dobrutscha Besitz zu ergreifen und letztere bis zur Einberufung; Analekten. iii. Johannes Huber und die sociale Frage im Judrnthume. In dem ersten Artikel dieser Rubrik (Nr. 41) sprachen der constituirenden Versammlung im Derordnungswege zu verwir den Gedanken aus, daß im Kampfe der Parteien die walten. Diese Erklärung fordert schließlich, die Regierung j Streiter oft wider ihre Absicht die Wahrheit auszusprechen möge zur endgültigen Lösung der Dobrudschaftage wie der, gezwungen sind, so daß sie hierdurch eben mit sich selbst in übrigen Fragen des Berliner Vertrages spätestens während der Widerspruch gerathen. Wir hatten Daffelbe jüngst auch in 43*