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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-10-01 · Heft 40 (1.10.1878) · p. Seite 632

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 40 (1.10.1878)
Date
1878-10-01
Page
Seite 632 (sequence 8)
Language
German
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632 lichkeit der den ganzen Tag über ihren Geschäften nachgehenden Eltern, welche den Lehrer zu einer solchen gesetz- und ordnungswidrigen Wirksamkeit zwingen, ohne zu bedenken, daß die anstrengende Beschäftigung der in der Entwicklung begriffenen zarten Kinder mit anhaltender Arbeit in einem geschloffenen Lokal die Verkümmerung ihres körperlichen Organismus und die Abstumpfung ihrer geistigen Fähigkeiten, dadurch aber ihre mangelhafte Entwicklung nach sich zieht. Der Staat, zu dessen wichtigsten Interessen und Aufgaben es gehört, daß seine Bürger zu nicht blos geistig, sondern zugleich auch körperlich gesunden Individuen erzogen werden — hat diesen leitenden Grundsatz bei der Erziehung und dem Unterricht im §. 52 des G.-A. XXXV1H: 1868 ausgesprochen. Dieser Gesetz-Paragraph hat in den Tagesschulen das Minimum der wöchentlichen Lehrstunden — mit Inbegriff der Religions- und Sittenlehre und mit Ausnahme der Uebungen im Turnen, in der Landwirthschaft und Gärtnerei — auf 20, das Maximum aber auf 25 Stunden festgestellt, durch welche Anordnung das Gesetz die schädliche Ueberbürdung der die Volksschule besuchenden Jugend verhindern wollte. Diesbezüglich enthält der §. 17 und was insbesondere die jährlichen Ferien betrifft, der §. 18 im V. Abschnitte des israelitischen Eongreß-Statuts, welches den nach dem israelitischen Congreß-Statut organifirten Cultusgemeinden zur Richtschnur dient, Verfügungen, welcher letztere Paragraph die Jahres-Ferienzeit aus zwei Monate festgesetzt. Der §. 57 eben jenes Gesetz-Artikels, indem er die Schulunterrichtszeit während der Jahresdauer auf dem Lande auf mindestens acht, in den Städten aber auf mindestens neun Monate festsetzt, gibt einen genügenden Fingerzeig bezüglich der großen Jahresferien. Die bei der Mehrzahl unserer vaterländischen Volksschulen in Hebung stehende Gepflogenheit, die großen Ferien auf die zwei heißesten Sommermonate (Juli und August) zu verlegen, ist schon aus sanitären Rückfichten zu billigen; durch diese Ferienzeit wird aber auch den Volksschul- Lehrern es ermöglicht, zu ihrer weiteren Ausbildung verschiedene Lehrkurse (im Turnen u. s. w.) zu besuchen. In Anbetracht alles dessen und mit Rücksicht auf die zwischen dem Herrn k. ung. Landesvertheidigungs-Minister und mir erfolgte Uebereinkunft, der gemäß die militärpflichtigen Volksschullehrer zur Leistung ihrer jährlichen Waffenübungen in zwei Wochen des Monats August und des Monats September einberufen werden, ordne ich hiermit an, daß bei den israelitischen Volksschulen den obigen Umständen angemessen und dem localen Bedürfnisse entsprechend, eventuell eine längere, mindestens aber eine während des Jahres in einem Zuge auf zwei Monate sich erstreckende Ferienzeit, sowie die im §. 52 des G.-A. XXXVIII: 1868 angegebene Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden einzuhalten ist. Gleichzeitig habe ich die Präsidenten der isr. Landeskanzlei und der orth.-isr. Durchführungs-Kommission aufgefordert, >die Schulstuhl-Präsidenten hiervon sofort zu verständigen und behufs pünktlicher und gewissenhafter Durchführung die entsprechenden Anordnungen in ihrem eigenen Wirkungskreis zu treffen. Indem ich Ew. . . mit der strengen Controlirung der Durchführung betraue, fordere ich Sie zugleich auf, für die kein besonderes Executiv-Organ besitzenden, s. g. Status quo ante isr. Volksschulen die weitere nöthige Verfügung im eigenen Wirkungskreis zu treffen und behufs allsogleicher Einstellung diesbezüglich bei irgend einer isr. Schule wahrgenommener Abweichungen, nvthigenfalls im Wege des Verwaltungs-Ausschusses das Erforderliche zu verfügen und von dem Ergebniß Ihres Vorgehens mir jederzeit sofort Bericht zu erstatten. Budapest, 3. September 1878. Belgien. Brüssel, 22. Sept. (Privatrnitth.) Am 20. d. Nachmittags 3 Uhr fand hier die feierliche Einweihung der neuen Synagoge statt. Das Gebäude ist sowohl im Äußeren wie im Inneren sehr gelungen und in romanisch-byzantinischem Style gehalten. Einfach und in edlem Verhältnis erheben sich sechs Pfeiler auf jeder Seite des Hauptschiffes bis zu der rund gewölbten Decke. Die beiden Nebenschiffe sind von der Damentribüne gedeckt. Alle drei Schiffe sind ganz schmucklos geblieben und erscheint die vollständig in weißem Stein ausgeführte Arbeit desto schöner. Hiervon sticht in glänzender Weise die von der h. Lade zum Theil ausgefüllte Absis um so bedeutender ab, da sie in der harmonisch reichsten Farbenmosaik ausgeführt ist. Meisterhaft sind auch die darin befindlichen Glasmalereien. Der Feier wohntm die Rabbiner von Köln, Aachen und Luxemburg bei, sowie hervorragende Persönlichkeiten aus dem Communalrathe, dem Richteramte, der protestantischen Geistlichkeit, der Wissenschaft, Kunst und Presse. Herr Gev aert, Director des Conservatoriums, der bekannter Weise auch besonders mit den Synagogenmelodien vertraut ist, hatte den Chören des Conservatoriums die Erlaubniß zur Mitwirkung gegeben, die sich auch glänzend bewährten; die Soli hatte Herr Lewy von der Pariser Synagoge übernommen. So wurden särmntliche musikalische Nummern des Programms mit großem Erfolge und ergreifendem Eindruck ausgeführt. Herr Großrabbiner Astruc führte in einer dreiviertelstündigen Predigt mit der ihm eigenen warmen Beredsamkeit den Gedanken aus, daß das Schema Israel durch die Einheit der Gottheit auch die Einheit und Gleichheit der Menschen lehre und hierdurch das Gebot der Toleranz und Gerechtigkeit gegen!Hoch und Niedrig enthalte. Das Gebet für den König, das

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