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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-10-01 · Heft 40 (1.10.1878) · p. Seite 633

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 40 (1.10.1878)
Date
1878-10-01
Page
Seite 633 (sequence 9)
Language
German
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633 Vaterland und die Gemeinde und einige Gesangstücke und Orgelsoli beschlossen die sehr erhebende Feier. Bosnien. Nothwendigkeit dieser Maßregeln sich bis jetzt in Betreff der christlichen Bevölkerungen des Reiches noch nicht herausgestellt hat, da die Zahl ihrer sich gestellenden, nicht in die 1. Kategorie gehörenden Recruten gewöhnlich weit über das von ihnen _ i geforderte Contingent hinausreicht, während sich das Gegen- ’ im_ ^ePte™ber- (dr. Mitth.) Als ^eldrab- (tfteU bei den Israeliten zeigt, welche trotz aller der durch das 5»”«rbe\n2i °^^erchrsch-ungarischen Armee ist Herr Dr. | Militär-Reglement vom 1. Februar 1874 dem Volke gewährten * Profeffor an der Landev-Rabbinerschule in! Erleichterungen dennoch noch immer sich der Erfüllung dieser Pflicht Pest, hierher einberusen. auf alle Weise entziehen und zu diesem Zwecke sogar die Vor- Entsetzlich sind die Grausamkeiten, welche die befreiten! über die Privilegien der höher gestellten Familien Bulgaren sowohl gegen Türken und Christen als auch gegenMißbrauchen, indem sie diensttaugliche junge Leute durch betrüt.re ^>u en verü en. Ende <>uli maffakrirten sie, wie das'rische Erklärungen in die Kategorie der Privilegirten zu bringen Journal des Debats“ berichtet, in Karlova drei Israeliten und plünderten die dortige Synagoge. Rumänien. wiffen, so daß in dem Contingent der von den Israeliten zu stellenden Recruten von Jahr zu Jahr ein immer größeres Deficit entsteht; Erklärt aus allen diesen Gründen, daß die vom Art. Bukarest, 19. Sept. (Privatmitth. Die Rumänen 1152 des Militär-Reglements vorgesehene Nothwendigkeit der befolgen die Taktik, die vom Berliner Congreß bescbloffene! Heranziehung der Privilegirten der 1. Kategorie gegenwärtig Unabhängigkeit ihres kleinen Staates vorläufig ins Werk 5«|in betreff der Israeliten eingetreten ist und daß die Anwensetzen, auch ehe noch die vom Congreffe gestellten Bedingungen ^^6 dieser Maßregel fortan stattzufinden hat, bis eine vollerfüllt sind. Der Fürst nimmt den Titel „Königliche Hoheit" an und die diplomatischen Agenten im Auslande werden in officielle Legationen umgewandelt. Dies geschieht durch einfache Dekrete des Fürsten. Nun ist es zweifellos, daß Bessarabien an Rußland abgetreten wird, denn das Gegentheil vermöchte man doch nicht durchzusetzen. Auch die Uebernahme der Dobrutscha läßt man sich gefallen. Wie steht es aber mit der Ausführung der Art. 44 des Berliner Vertrages, der die Gleichberechtigung aller Culte und Nationalitäten zur Bedingung der Unabhängigkeit macht? Bisjetzt ist noch kein ständigere Pflichterfüllung der Israeliten gegen den Staat sie nicht mehr nothwendig machen wird. Auf Grund der vorstehenden Erwägungen hat der Staatsrath folgendes Avis erlaffen: Sobald in irgend einer Section aus der Claffe der Nichtprivilegirten oder der Privilegirten der 2. und 3. Kategorie die Zahl der Recruten nicht ausreicht, so wird beschloffen, daß in Anwendung des Art. 152 des Miltärdienst-Reglements, nach der vom Gesetze vorgeschriebenen Ordnung, privilegirte Israeliten .der 1. Kategorie in dieser Section zur Gestellung Schritt gethan, und doch ergeht sich schon die rumänische j auf3efo^rbert werden sollen. Presse im Selbstlobe für ihre Hingebung und Selbstaufopferung! ®e*_ ^aieftäft der Kaiser hat unter dem 9. Mai c. gezu Gunsten der europäischen Forderungen und in Phrasen über, ru^*' dieses Avis zu bestätigen und seine Ausführung anzuordnen." ihre schon bisjetzt vollbrachten Dienste ihrer Culturmission zwischen Orient und Occident! Rußland. Petersburg, im Juli. Folgender höhere Befehl ist vom Staatsrathe, Abth. Militärdienst publicirt worden: „In Bezug auf den Antrag des Kriegsministers, daß auch diejenigen Israeliten, welche die der ersten Kategorie von Familienstellungen gewährten Privilegien genießen, zum Militärdienst herangezogen werden sollen, sobald das von den Israeliten zu stellende Contigent nicht vollständig sein sollte; In Anbetracht, daß entsprechend dem Wortlaut des Art. 152 des Reglements über den Militärdienst, die zum Genuß der genannten Privilegien geeigneten Personen im Allgemeinen nur nach dem von Sr. Majestät gebilligten Avis des Staatsraths auf die Recrutirungslisten gebracht worden sind; daß die Marokko. Paris, im September. Zu den verwirrenden politischen Stürmen in Marokko, denen soeben der Sultan durch Vergiftung zum Opfer gefallen, gesellt sich eine Hungersnoth, die wiederum schwere Seuchen im Gefolge hat. Der Monatsbericht der Alliance enthält hierüber Folgendes: „Seit 6 Monaten herrscht im ganzen Lande eine mörderische Hungersnoth, zu der die Verheerungen der Epidemieen hinzugekommen sind. Die Landbevölkerung verläßt ihre Dörfer, um in den Städten Brot zu betteln, wo sie durch Roth und Ansteckung doppelt decimirt wird. Aus Larache, Fez, Tetuan, von allen Seiten erhält das Central-Comite die schmerzlichsten Nachrichten. H. v. Vaux, französischer Consul zu Mogador, bittet das C.- Comite gleichfalls, der Bevölkerung zu Hilfe zu kommen. „In Mogador, sagt er, läßt die israelitische Gemeinde und 40

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