Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1878)
- Date
- 1878-10-01
- Page
- Seite 631 (sequence 7)
- Language
- German
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631 laudirt werden. Durch das Judengesetz vom Jahre 1847 wurde diese Beschränkung für inländische Juden aufgehoben: es ist nun heute die Frage, ob in Betreff der ausländischen Juden die Beschränkung noch besteht, eine Frage, die besonders für die östlichen Provinzen, auch für Berlin, wegen des starken Zuströmens russischer Juden, von Wichtigkeit ist. Nach dem Gesetz vom Jahre 1847 blieb die Beschränkung bestehen, und es ist auch nach dem Gesetz vom 3. Juli 1869 in vorkommenden Fällen dieselbe noch aufrecht erhalten worden, obgleich in dem Gesetz gesagt ist, daß „alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntniffes hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechts aufgehoben werden sollen. Beim Obertribunal hat unseres Wiffens bis jetzt noch kein Fall Vorgelegen, wo die zweifelhafte Frage, ob sich die Aufhebung der Beschränkung auch auf ausländische Juden erstrecke, hätte zur Entscheidung kommen können. Von einem Einzelrichter hier in Berlin ist, wie einem auswärtigen conservativen Blatte von hier mitgetheilt wird, neuerdings die Aufhebung verneint worden; ein ausländischer Jude kann danach in dem Proceffe eines Juden gegen einen Christen von dem Kläger nicht als Zeuge zu dessen Gunsten angenommen werden. Für reine Handelssachen ist allerdings eine Entscheidung des Reichsoberhandelsgerichts präjudicirend; dieselbe besagt, daß nach dem Gesetze vom 3. Juli 1869 auch den ausländischen Juden, sobald sie das deutsche Reich betreten, das uneingeschränkte Recht der Zeugnißleistung zustehe. Gegen diese Verschiedenheit der Auslegung ist nichts zu machen, so lange ein Entscheid des Obertribunals, der nach der Ansicht des oben gedachten Blattes wohl kaum mit der Sentenz des Reichsoberhandelsgerichts correspondiren würde, nicht ergangen ist. Endgültig dürfte daher die Frage, wenn nicht auf dem Gesetzeswege, wohl erst durch eine Präjudiz des zukünftigen obersten Reichsgerichts zu Leipzig geregelt werden. Entspricht ein solches Urtheil der vom Reichsoberhandelsgericht aufgestellten Ansicht, so werden beispielsweise die polnischen Juden, welche russische Unterthanen sind, im ganzen deutschen Reiche als Ausländer ein Recht genießen, das ihnen selbst in ihrem eigenen „Vaterlande" versagt ist." (Wir würden uns verpflichtet fühlen, wenn ein befreundeter Jurist uns über die in Obigem hervorgetretene juristische Spitzfindigkeit die nöthige Aufklärung gäbe. Redact.) Cassel, 22. Sept. (Privatmitth.) Herr Landrabbiner l)r. Adl er hatte die Ehre, zur kaiserlichen Tafel auf Wilhelmshöhe gestern gezogen zu werden. Loebfchütz (Oberschlesien), 15. Sept. (Privatmitth.) Mehrere hiesige jüdische Kaufleute sind vor Kurzem bei dem hiesigen Magistrat vorstellig geworden, den auf den 28. Sept., als am ersten jüdischen Neujahrstage, fallenden Wochemnarkt verlegen zu wollen. Gestern lasen wir zu unserer Freude in unserm Kreisblatt folgende Bekanntmachung: „Wegen des auf den 28. d. M. treffenden jüdischen Neujahrsfestes wird der Wochenmarkt Hierselbst vom 28. auf Freitag den 27. d. M. verlegt. Leobschütz, den 16. Sept. 1878. Der Magistrat." Am 16. October wird unsere Gemeinde ein seltenes Fest feiern. An diesem Tage find es nämlich vierzig Jahre, daß Herr Benjamin Holländer das Gemeindevorsteheramt verwaltet. Man trifft hier Vorbereitungen zu einer würdigen Feier. Herr Holländer hat diese Ovation in vollem Maße verdient, denn unsere intelligente Gemeinde und ihre vorzüglichen Institute sind das beredteste Zeugniß für das ernstliche Sieben des allverehrten Jubilars; seine persönliche Petheiligung an der Leipziger und der Augsburger Synode,' sowie die Herausgabe seines verdienstvollen Werkes „Das Hohelied" haben ihm viele Freunde erworben. Aus Württemberg, 20. Sept. (Privatmitth.) Der in Paris aus Anlaß des Socialistencongreffes verhaftete Karl Hirsch ist aus Mühringen (Württemberg) gebürtig, wo fein Vater israel. Lehrer war. Er besuchte das Gymnasium in Stuttgart und Tübingen, studirte auch daselbst jüdische Theologie anfangs der 60er Jahre und war daselbst, obgleich keiner Verbindung angehörend, als forscher Student und Paukant bekannt. Er bestand in Tübingen das erste Rabbinatseramen, trat aber keine Stelle an. Im Jahre 1868 gab er in Berlin die jüdische Zeitschrift „Die Gegenwart" heraus. Als er die Verwesung eines erledigten Rabbinats in Württemberg versehen sollte, quittirte er den württembergischen Kirchendienst. In Paris, wohin er sich nun wandte, war er Korrespondent verschiedener großer deutscher Zeitungen. Hier wurde er in die socialistischen Kreise eingeführt und mit den Führern, besonders mit Karl Marx, innig befteundet und erhob sich zu einem der bedeutendsten Führer der „Internationalen". Er ist jetzt 37 Jahre alt. O esterreich-Ungarn. Pest, 15. September. Der kön. ungar. Cultus- und Unterrichtsminister hat in Betreff der Einhaltung der wöchentlichen Lehrstunden und der Jahresferien an den israelitischen Volksschulen folgende Verordnung erlassen: Ich habe Kenntniß davon, daß in sehr vielen israel. Volksschulen die Kinder durch 8 Stunden, an machen Orten sogar vom frühen Morgen bis in den sinkenden Abend unterrichtet werden und die Unterrichtszeit ohne Unterbrechung durch 12 Monate dauert. Aus Erfahrung weiß ich ferner, daß diese vom pädagogisch-didaktischen und gesundheitlichen Gesichtspunkte irrige und schädliche Gepflogenheit hie und da aus übertriebenem Eifer des Lehrers entspringt, in den häufigsten Fällen jedoch trägt die Schuld daran der Egoismus oder die irrationelle Besorg-