Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1878)
- Date
- 1878-10-01
- Page
- Seite 630 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ba dieser Begründer der ersten Phase des deutschen Socialisnms eine culturgeschichtliche Stelle einnimmt und Jude war und geblieben — ruht doch sein Leichnam auf dem jüdischen Friedhof zu Breslau — so mögen hier einige Worte des Reichskanzlers Platz finden. „Er hatte nichts, was er mir als Minister hatte geben können. Was er hatte, war etwas, was mich als Privatmann außerordentlich anzog, er war einer der geistreichsten und liebenswürdigsten Menschen mit denen ich je verkehrt habe; ein Mann, der ehrgeizig im größten Stile war, durchaus nicht Republikaner. In dieser Art hatte er eine sehr ausgeprägte nationale Gestnnung; seine Idee, der er zustrebte, war das deutsche Kaiserthum, und darin hatten wir einen gewissen Berührungspunkt. Lafsalle war ehrgeizig in hohem Stil, und ob das deutsche Kaiserthum gerade mit der Dynastie Hohenzollern oder mit der Dynastie Lassalle abschließen sollte, das war ihm vielleicht zweifelhaft. (Große Heiterkeit.) Aber monarchisch war seine Gestnnung durch und durch. Diesen kümmerlichen Epigonen, die sich mit ihm brüsten, hätte er ein (Lu v8 ego zugeschleudert und sie mit Hohn in ihr Nichts zurückgewiesen, und würde sie wohl außer Stande gesetzt haben, seinen Namen zu gebrauchen. Lastalle war ein kluger und sehr geistreicher Mensch, mit dem zu sprechen sehr lehrreich war und unsere Unterredungen haben Stunden lang gedauert und ich habe es immer sehr bedauert, wenn sie geschloffen waren." — Der Entwurf wurde mit großer Majorität an eine Commission verwiesen. So sandte jede Fraction des Hauses einen Redner in's Gefecht, und zeigte es sich, daß das Centrum und der entschiedene Theil der Fortschrittspartei das Gesetz verwerfen, die beiden conservativen Fractionen für den Regierungs-Entwurf, die national-liberale Partei für den amendirten stimmen werden. —. Nach einem Specialbescheide des Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten und des Innern vom 23. April d. I. dürfen selbstverständlich in das Statut einer Synagogengemeinde Bestimmungen nicht ausgenommen werden, welche mit dem Gesetze, betreffend den Ausritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, vom 28. Juli 1876, im Widerspruch stehen würden. Bezüglich solcher Fragen aber, welche das Gesetz unentschieden gelaffen hat, kann die Regelung im Wege statutarischer Anordnungen nicht von vornherein für unzulässtg erachtet werden. Das qu. Statut enthält eine Anweisung für die Cultusbeamten, den Ausgetretenen weder Religionsunterricht zu ertheilen, noch bei rituellen Handlungen Beistand zu leisten. Da das Gesetz,vom 28. Juli 1876 als Grund zum Austritt aus der Synagogengemeinde religiöse Bedenken vorausgesetzt, so werden Leistungen der Cultusbeamten von den Ausgetretenen in der Regel nicht beansprucht werden. Sollte dies dennoch geschehen, so liegt allerdings die Dermuthung nahe, daß der Austritt nicht aus religiösen Bedenken, sondern aus anderen Rücksichten erfolgt ist, und haben von diesem Gesichtspunkte aus die Minister gegen die Bestimmung nichts zu erinnern, daß die Synagogengemeinde ihren Beamten die Pflicht auferlege, ihre amtlichen Dienste nur den Mitgliedern der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. lieber den Wiedereintritt eines Ausgeschiedenen in die Synagogengemeinde, welcher er vor seinem Austritte auf Grund des Gesetzes angehött hat, enthält das Gesetz vom 28. Juli 1876 keine Bestimmung. Daß das Statut diesen Wiedereintritt gestattet und die Bedingungen für denselben feststellt, konnte daher ebenfalls nicht für unzulässig erachtet werden. (Es ist dies völlig dem gemäß, was wir den Gemeinden gleich nach dem Erscheinen des Gesetzes empfohlen haben. Wir würden der Gemeinde, von welcher das in Obigem besprochene Statut den Ministerien zur Bestätigung vorgelegt worden, sehr verpflichtet sein, wenn sie uns den Wottlaut ihres Statuts mittheilte. Redaction.) Berlin, 20. September. (Privatmitth.) Daß der Sinn für das Judenthum auch in den Weltstädten tiefe Wurzel geschlagen hat, zeigt sich wiederum hier, in der Metropole Deutschlands. Den Bewohnern der Louisen- und Friedrichsstadt fehlte für ihre religiösen Bedürfniffe ein Centralpunkt; die Hauptsynagoge, sowie die andern Bethäuser sind gar zu fern. Einige Männer ttaten nun zusammen und bildeten unter dem Namen „Adaß Jeschurun" einen Verein, um das religiöse Bedürfniß der jüdischen Einwohner dieses Stadtviettels zu befriedigen. Sonntag, den 15. d. M., fand die Einweihung des zwar kleinen, aber würdigen Gotteshauses statt. Unter den Anwesenden befand sich auch der Herr Justizrath Mackower, Vorsteher der Repräsentanten der hiesigen jüdischen Gemeinden. Die Feier währte von Nachmittags 4 bis 6 Uhr und verlief in durchaus würdiger Weise. Unter den Klängen eines Harmoniums wurden die Gesetzrollen in die neue Synagoge getragen. Der Prediger des Vereins, der wackere vr. Landsberger, hielt eine schwungvolle und gedankenreiche Einweihungspredigt, die auch mit großem Beifall ausgenommen wurde. Er betonte besonders, daß der Verein durchaus nicht die Absicht habe, sich von der Hauptgemeinde zu ttennen, sondern einen Stolz darin setze, derselben anzugehören und sie in ihren Institutionen nach Kräften zu unterstützen. Die Person des Di*. Landsberger bürgt wohl dafür, daß der Verein in maßvoller Weise Vorgehen werde und Frieden und Brüderlichkeit anstreben werde. So wünschen wir dem Verein „Adaß Jeschurun", daß er segensreich wirken möge. Pose«, 9. September. Die „Ostdeutsche Zeitung" von heute bringt folgenden Artikel: In der „Germania", die im Verein mit der „Deutschen Landeszeitung" von Zeit zu Zeit Geschäfte in der Judenhetze macht, finden wir einen Zweifel ausgesprochen, der eine officielle Lösung finden muß. Die „Germania" schreibt nämlich: „Nach der preußischen allgemeinen Gerichtsordnung konnten Juden in Proceffen ihrer Glaubensgenoffen gegen Christen nicht