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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-09-24 · Heft 39 (24.9.1878) · p. Seite 614

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 39 (24.9.1878)
Date
1878-09-24
Page
Seite 614 (sequence 6)
Language
German
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614 Berichtes gemachten Anträge mit der Bestimmung, daß 1 als auch durch die Zersplitterung der finanziellen Kräfte beauf jeden Fall die Kinder jüdischer Eltern ausgeschlossen bleiben und überlaste Ihnen die weitere Verfügung. Berlin, den 4. October 1821. Fri edrich Wilhelm. An den Staatsminister Freiherrn von Alten st ein." Von hier ab wurde es für das preußische Volksschulwesen zum Grundsatz: die Regel bildet die Confessionsschule, die „christliche Simultanschule" ist aber zulässig, wenn die finanziellen Verhältniste des Ortes es nothwendig machen und die Ortsgemeinde damit einverstanden ist. Was auch mehrere Oberpräsidenten gegen den Bestand der Confesfionsschulen, namentlich in den kleineren Städten, einwandten, welche Gegenforderungen auch mehrere Provinziallandtage stellten: es blieb bei diesem Grundsätze und noch die preußische Verfastung vom 31. Januar 1S50 bestimmt in Art. 24: „Bei der Errichtung der öffentlichen Volksschulen find die confesfionellen Verhältniste möglichst zu berücksichtigen." Es versteht sich von selbst, daß unter solchen Umständen es zunächst von dem jeweiligen Leiter des Unterrichtswesens abhängt, ob Confessions- oder Simultanwirkte Verschlimmerung abzustellen, trat die Förderung der Simultanschule eine Zeit lang kräftig in den Vordergrund. Darüber eine heftige Agitation Seitens der Geistlichkeit, die bis in die höchsten Kreise drang, und in Folge derselben wieder ein Zurückweichen auf diesem Felde, wie es selbst in der vorliegenden Schutzschrist erkennbar ist. Es soll eben nur erwiesen werden, daß die Simultanschule in Preußen immer zulässig gewesen sei, also unter Umständen die Verwaltung Simultanschulen genehmigen könne. Man erinnere sich, daß vor einiger Zeit deshalb jüdische Confesfionsschulen geschloffen wurden. Als unzweifelhaftes Resultat geht aber aus dieser ministeriellen Denkschrift hervor, daß in Preußen unter Simultan- oder paritätischen Schulen nur solche verstanden werden, in welchen die evangelische und die katholische Confession gleiche Rechte haben, d. h. daß den Schülern gesonderter Religionsunterricht gegeben und Lehrer beider Confessionen angestellt werden, daß diese Rechte aber den Juden versagt sind, in welcher Zahl auch jüdische Kinder diese Schulen besuchen. Dies müssen wir für alle Zeit festhalten. Mehrere Versuche, den Juden dieschule begünstigt werde« Und so geschah es denn, daß bis! selben Rechte an vereinigten Schulen zu erwirken, sind nur zur jüngsten Zeit nur für die erstere behördlich gewirkt wurde. | ausnahmsweise in der Provinz Posen aus dortigen Local- Unter dem jetzigen Ministerium, bei dem aufrichtigen Eifer, > Verhältnissen heraus geglückt, in anderen sind sie gescheitert, den Rückgang des preußischen Volksschulwesens wieder aufzuj weil die desfallsigen Verträge von der Regierung nicht geheben, und die sowohl durch den streng confesfionellen Geist nehmigt wurden. dU/<xc&U/C&beu/. Deutschland. wissenschaftlichen, eine „hämische Freude" erregt habe, so gereicht dies natürlich den betreffenden Klassen zur Schande, wäre jedoch sehr menschlich, denn die Mehrzahl der Menschen ergötzt sich an den Verleumdungen ihrer Nebenmenschen, selbst wenn sie wissen, daß sie falsch oder doch ungeheuer übertrieben sind Nun, wo die Gesetzgebung und das Leben seit 1ö Jahrhunderten Haß und Verachtung, Bedrückung und Schmähung gegen eine Menschenklaffe geweckt, genährt und befestigt haben — da ist es wohl nicht zu verwundern, wenn eine erst dreißigjährige und zum Theil auch da noch beschränkte Gleichstellung die Vorurtheile und die Gehässigkeit noch nicht aus der Welt geschafft hat, noch dazu, wenn eine Unzahl von Skribenten — darunter der Vers, dieser Entgegnung — sie immer von Neuem anfacht. Ist doch die gesetzliche Gleichstellung selbst durchaus nicht aus dem Wohlwollen und der echten Humanität der Mehrzahl hervorgegangen, sondern nur als eine unabweisbare Consequenz der unumgänglichen Principien des modernen Staates. Dies ist die einfache Erklärung aller derartigen Erscheinungen: der dauernde Bestand der Vorurtheile und Gehässigkeit und Breslau, im September. (Privatmitth.) Das jüngst von mir besprochene giftige Pamphlet der katholischen „Schles. Volkszeitung": „Der jüdische Referendarius" hat unter dem gleichen Titel eine Erwiederung in der „Wahrheit" hervorgerufen, welche ebenfalls als Flugblatt verbreitet wird- Doch muß ich leider gestehen, daß mir bei Lesung derselben das alte Wort einfiel „Gott schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden will ich mich selbst schützen'." Die Entgegnung ist ohne Saft und Kraft, und insinuirt den jüdischen Ellern bei der Erziehung ihrer Kinder zum Studium nur Motive niedriger Art, als ob bei den christlichen Eltern nur die Liebe und der Eifer für die Wissenschaft die Wahl des Studiums und Berufes, ohne die Sorge für die zukünftige materielle Wohlfahrt des Sohnes leite! Der Verf. bekennt sich als Socialdemokrat, und da haben wir denn wohl schon genug. Nicht die Ausgleichung und Versöhnung, sondern die Schürung der Leidenschaften ist das Ziel. Wenn der Verf.}die Unzahl der Schürer, bei denen dies zum Handwerk ge- Recht hat, daß jenes Pamphlet in christlichen Kreisen, selbst j hört. Im Uebrigen mögen die Juden nur die Mahnung da

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