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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-09-17 · Heft 38 (17.9.1878) · p. Seite 602

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 38 (17.9.1878)
Date
1878-09-17
Page
Seite 602 (sequence 10)
Language
German
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6Ö2 Befragen, was nunmehr dem TeteleS geschehe, erhielt er von dem Polizeibeamten die Antwort, der Act werde dem Bezirksgerichte innere Stadt zur Strafamtshandlung Wider Teteles mitgetheilt werden. Beruhigt ging jetzt Butterfaß nach Hause, und der nächste Morgen sah ihn an einem und demselben Arbeitstische mit Teteles gemeinschaftlich alte Cylinderhüte in eine Kiste packen. Aber Wochen vergingen und weder Teteles noch Butterfaß hatten eine Vorladung erhalten. Das kränkte Herrn Butterfaß gar sehr, und in seinem Aergen setzte er sich hin und schrieb nachstehenden Brief an das Bezirksgericht: „Hohes Gericht! Wie Sie wohl wissen werden, hat mich mein Herr Gegner David Teteles „tödtlich" beleidigt: er hat mich an der gefährlichsten Stelle meines Körpers lebensgefährlich verletzt, und der hohe Herr Doctor von der kaiser- Thatbestand der Uebertretung des §. 411 festgestellt war, den Antrag auf Bestrafung des Teteles. Butterfaß: Tetelesleben, sei mers moichel (verzeihe mir's), da sehst, iach hob gethon, wos ech hob kennen. Teteles steht wie ein zerknirschter Sünder da und nickt bei den trostsprechenden Worten seines Freundes Butterfaß mit dem Haupte. Der Richter verkündet das Urtheil: David Teteles wird der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit schuldig erkannt. .. (Butterfaß:) Wehgeschrien! —Teteles schluchzt — Richter . . . und wird zu einer Geldstrafe von 5 fl., eventuell vierundzwanzig Stunden Arrest verurtheilt. — Teteles und Butterfaß (gemeinschaftlich" : Gelobt sei Gott! Teteles und Butterfaß verlassen Arm in Arm den Gelichen Polizei wird dieses Verbrechen, welches an mir verübt! richtssaal wurde, bestätigen; die hohe Polizei weiß auch davon und hat mir heilig versprochen, daß das hohe Bezirksgericht den Teteles bestrafen wird, aber bis zur Stunde habe ich keine Vorladung bekommen. Teteles ist aber fluchtverdächtig, ich weiß das bestimmt, daß er flüchten wird, und ich werde dann dastehen und nichts haben von meiner Ohrfeige, also bitte ich ein löbliches Gericht, schleunigst mit dem Teteles etwas thun zu wollen. Butterfaß." — Seit Teteles diesen Brief an das Bezirksgericht geschrieben, sind vierzehn Tage verstrichen; innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Herren Teteles und Butterfaß aber wieder gute Freunde geworden sein, denn gestern, wo Teteles sich wegen Uebertretung der° körperlichen Sicherheit zu verantworten hatte, bemühte sich Butterfaß, das seinem fluchtverdächtigen Gegner drohende Schicksal einer Verurtheilung von demselben abzuwenden. Als nämlich der Richter die von der Polizei eingelangte Anzeige verlas, unterbrach ihn Butterfaß mit den Worten: „Was haben Se davon, hoher Herr Richter, lassen Se gehen die ganze Geschichte, verzeihen Se ihm 's." — Richter: Das geht jetzt nicht mehr, denn hier hat der Staatsanwalt ein Wort zu sprechen. — Butterfaß: Nebbich, armer Teteles, bet selbst den hohen gnädigen Herrn, thomer werd er der doch verzeihen. — Teteles und Butterfaß (unisono): Herr hoher Staatsanwalt, Se kennen was machen, reden Se e Wort, und der Herr hohe Richter wird mer gewiß verzeihen; was haben Se davon? StaatsanwaltschaftlicherFunctionärszu Butterfaß): Ich begreife nicht, heute vergehen Sie vor Rührung und vor vierzehn Tagen betrieben Sie eifrig die Verfolgung des Draußen im Corridor werden sie von einigen kaftanbekleideten Freunden empfangen. Sie theilen denselben den Ausgang der Verhandlung mit. Maseltof! Maseltof! ^Jch wünsche Glück! hört man sie rufen, und vergnügt sieht man sie das Gerichtshaus verlassen. Etwas über die Leele und die Unsterblichkeit. Niemand wird uns die Pflicht auferlegen — und thäte es irgend Wer, würden wir ihn zurückweisen — auf alle Frivolitäten einzugehen, welche jetzt maß- und schrankenlos täglich von der Journalistik zum Wort gebracht werden. Man schlägt jetzt, und mit großem Rechte, viel auf die Wühlereien der Socialdemokraten los; aber die Tages-, Wochen- und Monatspresse wühlt seit viel längerer Zeit und unablässig in den Eingeweiden aller religiösen und sittlichen Ueberzeugung. und mit größerem Erfolge, weil ihr Unsinn doch nicht so offen zu Tage liegt, wie der der Socialiften, und mit noch größerer Leichtfertigkeit, da ihnen jeder reale Boden fehlt. Indessen mögen wir doch diesen oder jenen Fall einmal etwas näher betrachten. In Nr. »2 der „Gegenwart" läßt sich ein Albert Brockhoff „Ueber Seelen und Geistes aus. Er giebt zu, daß „an eine eracte Beweisführung für die Sterblichkeit des menschlichen Geistes noch nicht (!! zu denken sei, fügt aber hinzu: „dagegen fehlt es nicht an Momenten, welche die Unsterblicbkeit! als unvereinbar mit der Wissenschaft erscheinen lassen" — allerdings wenn die „Wissenschaft" allein das Eigenthum des Chemikers und des Anatomen ist, der mit Fröschen, Kaninchen Teteles; wenn's nach Ihrem Wunsche gegangen wäre, hätte > und Hunden operirt. Welche sind nun diese Momente? Brockman denselben längst einsperren müssen. — Butterfaß:, Hoher Herr Staatsanwalt, was war vor vierzehn Tagen, is! heut' nix mehr. Lassen Se gehen die Geschicht', Gott wird's I Ihnen lohnen an Ihren Kindern.! Der staatsanwaltschaftliche Functionär läßt sich durch diese rührende Bitte jedoch nicht erweichen und stellt, nachdem der hoff sagt: „Dem Physiologen ist das Seelenleben untrennbar geknüpft an die Organisation des Centralnervensystems. Die Geistesfuuction wächst mit dem Leibe und altert mit ihm, sie steht unter dem Einflüsse von Speise und Trank, von leiblichem Wohlbefinden und körperlichen Schmerzen, und wenn Jemandem durch einen Schlag auf den Kopf der Verstand ge-

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