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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-09-10 · Heft 37 (10.9.1878) · p. Seite 585

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 37 (10.9.1878)
Date
1878-09-10
Page
Seite 585 (sequence 9)
Language
German
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585 Bosnien.! Wien, 27. Aug. Es ist selbstverständlich, daß die k. k. > österreichische Regierung in den von ihr besetzten Provinzen I Bosnien und Herzegowina den Grundsatz der Gleichstellung! ausführt. Die neueste Meldung aus Serajewo geht deshalb j dahin, daß für diese Stadt das Gemeindestatut entworfen j worden ist. Die Gemeindevertretung wird aus 6 Orthodoxen! (griechisch), 5 Muselmännern, 4 Juden und » Katholiken! gebildet. Der Mohamedaner Mustapha Bey ist zum Bürger-! meister ernannt. Die Wahl machte den besten Eindruck. Der Chacham Baschi (Oberrabbiner) von Serajewo hat unter seinen Glaubensgenossen eine Sammlung für die österreichisch-ungarischen Verwundeten eingeleitet, welche ein ziemlich bedeutendes Resultat erzielte. eine Anzahl von Israeliten zu Mitgliedern der ersten Kammer ernannt werden, und man bezeichnet die auch im Auslande bekannten Namen Hillel, Elias, Halfon und Andere, die schon in der kommenden Session der Kammern aus ihren Sitzen im „Rumänischen Parlamente" zu erblicken sein dürften (?;." — Ob es einer Nation würdig sei, solch' ein Komödienspiel zu treiben, mögen wir die hiesigen Staatsmänner gar nicht fragen. Dagegen bezweifeln wir doch ernstlich, daß die europäischen Cabinette sich von einer derartigen Gaukelei dupiren lassen werden. Der Versuch wird gemacht, und der rumänische Minister des Auswärtigen ist zu diesem Zwecke nach Paris gereist. Uns wird es selbstverständlich äußerst gleichgültig sein, ob die genannten Geldaristokraten in der ersten Kammer sitzen oder nicht. Dies würde uns nichts helfen, wenn nicht vielmehr schaden. Der Kernpunkt der Frage liegt ganz wo anders, als daß ein paar Juden eine für uns werthlose Aus- Serbien. Belgrad, 25. August. Auch der „Deutsche Reichs- Anzeiger" beschreibt das dreifache Fest, welches am 22. in > Belgrad gefeiert wurde, nämlich der Geburtstag des Fürsten, der Tag seiner Thronbesteigung und die Proklamation der! Unabhängigkeit Serbiens. Das Amtsblatt, welches an diesem'! Tage in serbischen Farben (roth-blau-weiß) erschien, brachte! außer der fürstlichen Proklamation die auf Serbien bezüglichen 1 Artikel der Berliner Congreßakte, wie sie das betreffende von der Skuptschina votirte Gesetz enthält. Hiernach ist die Gleichstellung der Juden in Serbien zum Gesetz erhoben. Rumänien. Bukarest, 29. August. Der Gleichstellung der Juden gegenüber sehen sich die Rumänen noch immer in derselben j Rathlosigkeit, und sinnen sie allerhand Pläne aus, um diese! Gleichstellung zu verhindern und Europa doch nicht vor den Kopf zu stoßen. Ueber das neueste derartige Project wird Folgendes berichtet: „Man wird die Israeliten als „Ausländ^ bettachten und es jeder einzelnen Persönlichkeit des jüdischen Glaubensbekenntniffes überlaffen, im gesetzlich vorgezeichneten Wege um das rumänische Bürgerrecht sich zu bewerben. Jndigenats-Gesuche sind bekanntlich bei den Kammern einzubringen, die über jede einzelne solcher Petittonen in öffentlicher Sitzung votirend entscheiden, worauf das angenommene Specialgesetz, die Person betteffend, von der Krone sanctionirt wird. Um nun auch vor Europa den Beweis zu erbringen, daß man den besten, übttgens bei allen vernünftigen hiesigen Staatsmännern schon seit Jahren vorhandenen Willen hat, mit der Abttagung verwitterter Schranken ernstlich zu beginnen, soll schon in der nächsten ordentlichen Session der Kammer zeichnung erhalten. Berlin, 28. August. (Pttvatmitth.) Man wird sich des Schicksals des deutschen Handesvertrags mit Rumänien in dem jetzt aufgelösten Reichstage ettnnern. Mit dem Beschlüsse des Berliner Congreffes über die Gleichstellung der Juden in Rumänien scheint a priori jene Schwierigkeit, welche dem Handelsverträge aus dem Mangel einer Clausel zu Gunsten der deutschen Juden in Rumänien erwuchs, geschwunden. Thatsächlich aber macht Rumänien alle Anstrengungen, um der i Ausführung dieses Beschluffes zu entgehen, und deshalb bleibt! die Annahme des Vertrages noch immer in der Schwebe. So j lange Rumänien nicht offen und einfach die Annahme jener j Gleichstellung erklärt, der frühere Zustand also als noch bestehend angesehen werden muß, kann dem Vettrage nicht bei-! gestimmt werden, während doch das auswärtige Amt auch nicht j im Stande ist, die Nichtausführung des Congreßbeschluffes seitens Rumäniens ofsiciell anzuerkennen durch die Hinzufügung der gedachten Clausel. Dieses Dilemma wird hoffentlich dazu beitragen, unser auswärtiges Amt für die Insinuationen der rumänischen Regierung unzugänglich zu machen. Palästina. Konstantinopel, 14. August. Das hier erscheinende ara-! bische Joural Al-Jawllib schreibt unterm 14. d.: „Es wird!uns versichett, daß eine gemischte Compagnie eine Concesiwn!für die Errichtung einer Eisenbahn zwischen Jaffa und Jeru-! salem, sowie auch zum Bau eines Schiffshafens in erstgenanntem Orte erlangt hat. General Mott von der Bereinigten-Staaten-! Armee und Mitglied des Rothen Kreuzes ist der hiesige Ver- I treter der Compagnie. Er reiste vorigen Freitag nach Patts, I um mit der Compagnie Berathung bezüglich der unverzüglichen j Ausführung der Concession zu pflegen." (Somit scheint in der! That die Eisenbahn nach Jerusalem sich zuerst verwirklichen zu 37

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