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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-08-27 · Heft 35 (27.8.1878) · p. Seite 551

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 35 (27.8.1878)
Date
1878-08-27
Page
Seite 551 (sequence 7)
Language
German
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551 Auch Dr. Wendel (Fortschritt) bat in der Stich-!;einen deutschen Staaten in allen die Sonntagsfeier berübwabl seinen conservativen Gegner besiegt, obschon von conservativer Seite das confessionelle Moment recht wacker ausgebeutet worden. Von den sieben jüdischen Mitgliedern des aufgelösten Reichstages sind also fünf wieder gewählt und zwar in ihren bisherigen Wahlkreisen; die beiden anderen sind nicht wieder als Candidaten aufgetreten. Lasker, Bamberger und Wolfson gehören der national-liberalen, Wendel der Fortschritts-, Sonnemann der demokratischen Partei an. Trotz großer Nähe darf man die letztere doch noch lange nicht mit der Socialdemokratie verwechseln. Die jüdischen Reichstagsabgeordneten gehören also sämmtlich den verschiedenen Färrenden Beziebungen als Feiertage anerkannt sind. Es fällt sonach zur Zeit nicht in die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung , zu bestimmen, welche Tage in den einzelnen Bundesstaaten als Feiertage angesehen werden sollen. Ihren Wünschen könnte also nur dadurch genügt werden, daß reichsgesetzlich der jüdische Versöhnungstag neben den Sonntagen und allgemeinen Feiertagen als geeignet bezeichnet würde, den Verfall von handelsrechtlichen Ansprüchen und Wechselforderungen hinauszuschieben. Dies allgemein — auch für Verbindlichkeiten, an denen Juden nicht betheiligt sind — auszusprechen, würde sich nicht rechtfertigen laßen; den Verfalltag aber je bungen der liberalen Partei an. Doch gestattet dies noch ein-! nach dem Glaubensbekenntniß des Verpflichteten abweichend sestmal einen sicheren Schluß, da die Conservativen schwerlich je-! zustellen, wäre in hohem Maaße unzweckmäßig, zumal wenn mals einen Juden zu ihrem Candidaten machen werden. j man die Möglichkeit der Mitbetheiligung von Personen ver- Breslau, 14. August. (Privatmitth.) Sie haben Ihre i schiedener Religion an derselben Schuld und daneben noch die Leser in Nr. 33 für den früheren Reichstagsabgeordneten i Thatsache berücksichtigt, daß der Gläubiger in vielen Fällen Breslau's, Herrn Molinari, auf Grund seiner schönen Wahlvon dem Glaubensbekenntniß seines Schuldners nichts weiß, rede interefsirt. und so mögen Sie wohl auch das traurige Wenn das gewünschte Gesetz ferner feststellen soll, daß Ergebniß der Stichwahl verzeichnen, in welcher derselbe seinem! der Israelit am Versöhnungstage wider seinen Willen zur socialdemokratischen Gegner um ca. 350 Stimmen erlegen ist.! Ausübung bürgerlicher und staatsbürgerlicher Pflichten und zur Der Sieg der Socialdemokraten wurde durch die Ultramonj Vornahme gerichtlicher Handlungen nicht solle gezwungen werden tanen und eine Anzahl ertremer Conservativer bewirkt. Molikönnen, so würde dadurch eine Ausnahmestellung zu Gunsten nari gehörte dem gemäßigten rechten Flügel der Nationallibe-! der Juden begründet werden, welcher andere Glaubensgenoffenralen an, und war auch vielen Conservativen genehm. So! schäften sich nicht zu erfreuen haben. Denn auch die Christen ist auch er ein Spfer des verblendeten Parteihaffes geworden!- stnd an Sonn- und Feiertagen keineswegs in der Lage, der LeiVZig, 12. August. (Privatmittb.) Der deutsck-is-! Erfüllung öffentlicher Pflichten sich ganz zu entziehen. Wenn raelitische Gemeindebund bat in diesen Tagen die Nr. 5 sei- <aud' bie Zivilprozeßordnung (§§ 171, 193, 200, 681) und ner „Mitteilungen" berausgegeben. Sie enthält einen Be-;bie Strafprozeßordnung '§ 43) gewisse prozessualische Akte an rickt an die zum Gemeindebunde gehörenden Gemeinden überi^n Sonn- und Feiertagen der Regel nach untersagen, so sind die Thätigkeit des reorganisirten Ausschusses während '*&]'*** Ausnahmen nach richterlichem Ermenen zugelaffen, denen ersten Halbjabres 1878, die Protokolle der Ausschußsitzungen! bcr Betroffene sich "icht entziehen kann, vom 4. December 1877 bis zum 4. Juni 1878 und'einige! Andererseits ist bei der Heranziehung der Juden zum Anhänge. Aus letzteren beben wir die Antwort des Reicks- Schöffen- und Gcsckwornendienst eine billige Berücksichtigung kanzleramtes auf die Petition des Gemeindebundes betreffs üon Entschuldrgungsgründen (Gerichtsverfaffungsgesetz §£ :>4, des Persöhnungstages vom 15. Februar 1878 als toon;94) ebenso wre ber der Ladung von Zeugen und Sachverstäneinem allgemeinen Jntereffe hervor. Sie lautet: leigen (Civilprozeßordnung [§§ 346, 367], Strafprozeßordj nung [§§ 50, 72]) gestattet. Berlin, den 20. April 18 <8. Was endlich die landesgesetzlich begründeten bürgerlicken Auf die am 15. Februar er. hier eingegangene gefällige und staatsbürgerlichen Pflichten anbelangt, so würde ein Ein Zuschrift, in welcher Sie den Erlaß eines Gesetzes, betreffend, greifen der Reichsgefetzgebung in dem von Ihnen gewüinckueii den Versövnungsrag, beantragen, erwidere ich Ihnen ergebenst Sinne nur aus den zwingendsten Gründen stalrbasl ieiu, welck'c Folgendes: nickt vorliegen. Das von Ihnen gewünschte Gesetz soll in erster Linie Unter diesen Umständen besinde ick mich nichr rn der Lage, feststellen, daß der jüdische Versöhnungstag (Jom Kippur ) als Ihrem Anträge Folge zu geben, allgemeiner Feiertag im Sinne des Art. 329 (330) des deutschen Handelsgesetzbuchs und des Art. 92. der deutschen Wechselordnung zu gelten habe. Diese Reichsgesetze stellen als „allgemeine Feiertage" den Sonntagen diejenigen Tage zur Seite, welche in den ein- D er Reichskanz ler. I. V.: gez. Goßmann. Aus dem Thatsächlichen bemerken wir, daß der Ausschuß bereits ca. 2000 Mark Stipendien aus der „Herrheimer-Stif-

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