Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 32 (6.8.1878)
- Date
- 1878-08-06
- Page
- Seite 506 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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506 Gebrauche ist, da sie sowohl in Rom als auch in Venedig und Padua gespielt wurde, ohne daß die Rabbiner dagegen Einspruch erhoben. Ergreifend ist die Schilderung des Eindrucks, den die Feier in Venedig auf den Redakteur der Gazzeta di Venezia gemacht. Derselbe schließt seinen Bericht folgendermaßen: „Beim Hinausgehen aus dem Tempel, in welchem das Andenken des ersten Königs von Italien mit so viel Erhabenheit und Würde geehrt worden war, traf ich noch auf die Spuren jener Gitter, die bis 1797 die Israeliten wie Verpestete oder Verbrecher von der bürgerlichen Gesellschaft trennten und ich fragte mich: Wie können jemals so viele Individuen heute noch eine Gesellschaft für sich bildm inmitten so vielen Lichtes des bürgerlichen Fortschrittes und inmitten solcher Gemeinsamkeit im Denken, Fühlen und Hoffen? Ist es Nothwendigkeit oder Gewohnheit? Ich weiß es nicht. Aber das weiß ich, daß eine Religionsgenoffenschaft, welche so glänzende Beweise von Fleiß, Intelligenz und Wohlthätigkeit wie die israelische gegeben hat und noch giebt, die sich so ausgezeichneter Geister rühmen darf, wie, um von Anderen zu schweigen, der Maurogonato, Luzzatti, Marpurgo im Parlamente, der Artom in der Diplomatie, der Maffarani und Rovere in den Künsten, der Basevi in der Jurisprudenz, der Luzzatto und Ascoli in der Sprachwiffenschaft, der Affon und Namios in der Medizin, der Rovighi in der Kriegswiffenschaft, der Dina und Fortis in der Journalistik, eine Religionsgenoffenschaft, die fast hundert Soldaten zu den tausend bei Marsala gestellt hat und keine Gelegenheit vorübergehen läßt, ohne ihren Patriotismus zu bekunden, daß eine solche Religionsgenoffenschaft nicht die Trennung von den übrigen Bürgern wollen kann. Beseitigen wir also den letzten Rest einer überlebten Zeit und geben wir selbst das erste Beispiel einer vollständigen Verbrüderung aller Bekenntniffe unter der schützenden Aegide eines fteien Staates." Holland. Amsterdam, 20. Juli. (Privatmitth.) Die große, mitunter recht langweilige parlamentarische Schlacht über das neue Unterrichtsgesetz, welches das vom Jahre 1857 ersetzen soll, ist beendet und zwar zum Siege der liberalen Partei. Zwar werden die Gegner noch einen Sturmlauf von Petitionen und anderen Schritten bei der ersten Kammer und beim Könige arrangiren, jedoch wahrscheinlich mit geringem Erfolge, da sonst das Ministerium entlasten und die Kammer aufgelöst werden müßte, worauf der König nicht eingehen wird, da er doch nur dieselbe Kammer zurückerhalten würde. Die Aufmerksamkeit aller wahren Freunde des Judenthums wird zu sehr von der Bedeutung des Unterrichtswesens beansprucht, als daß an dieser Stelle nicht ein kurzer Bericht über die Sachlage angemeffen wäre. Ich meine, daß das neue Unterrichtsgesetz, wie es aus der Kammer hervorgegangen, das einzig paffende für ein Land sei, welches völliger Religionsfteiheit huldigt. Die Schulen, die der Staat und die Gemeinde bezahlt, sind confessionslvs, wohingegen jede Religionsgenoffenschaft .Confessionsschulen unter Aufsicht des Staates halten kann. An diesen confessionslosen Volksschulen müsten bestimmte Stunden von der Schule frei gehalten werden, um sie von den Religionsgenostenschaften für Ertheilung des Religionsunterrichtes verwenden zu können. Diese Bestimmung hatte das Gesetz von 1857 nicht, und sie dient jedenfalls für die Erhaltung des Religionsunterrichtes, der aber den Religionsgenoffenschaften selbst überlaffen ist. Die Aufsicht der Schule gehört allein dem Staate, und die Geistlichkeit hat keinen Einfluß darauf. Die „Frommen" sind natürlich außer sich, da, wie sie sagen, sie „keine Schule ohne Bibel" haben wollen und die Zukunft des Volkes in den schwärzesten Farben sehen oder doch zu sehen vorgeben. Wir fragen einfach: ist jemals an einer holländischen öffentlichen Schule der jüdische Religionsunterricht ertheilt worden? Hat jemals der Staat diesen jüdischen Religionsunterricht gewollt, bezahlt, mit Zwang auftecht erhalten? Nimmermehr; er war stets dem fteien Belieben der Religionsgenoffenschaft überlaffen, und die jüdische Jugend hat dennoch des Religionsunterrichtes und der religiösen Erziehung nicht entbehrt. Es wirft deshalb ein eigenes Streiflicht auf die Ansichten dieser Frommen über das Chriftenthum, wenn sie dies durchaus in Kirche und Schule auf dem Wege des Zwanges erhalten zu müssen vermeinen. Das Judenthum, auch das orthodoxeste, gewinnt allerdings durch die fteisinnige Einrichtung der Schule, da es hierdurch Schwierigkeiten, die früher es drückten, aus dem Wege geräumt sieht. Es verlangt nichts als fteie Bewegung. Amsterdam, 23. Juli. (Privatmitth.) Hier erscheint ein Missionsblättchen, jeden Monat eine Nummer. „De Hope Israels.“ Es liegt uns von demselben die Augustnummer, die bereits ausgegeben worden, vor. In derselben ist ein Artikel befindlich, der rundweg erklärt: die jetzigen Juden seien gar keine Juden mehr und hätten sich vom Judenthume gänzlich entfernt. Warum? weil sie das Dogma von der Erbsünde und vom Teufel nicht anerkennen und als unjüdisch verwerfen. Der Art. wendet sich hierbei insbesondere gegen die Auseinandersetzungen, die Sie vor einiger Zeit in dieser Zeitung über diese Themata gegeben haben, erklärt aber auch, daß hierin die orthodoxen Publizisten übereinstimmen. Diese Mifsionsgesellschaft will also besser wiffen, was Judenthum ist, als die Juden selbst. Wir wollten einmal sehen, was für ein Geschrei dieselben Leute anhöben, wenn Juden behaupteten, beffer zu wiffen, was Christenthum ist, als die Christen' Und doch hätten wir in diesem Falle insofern mehr Recht dazu, als die Christen selbst in mannigfaltigster Weise darüber auseinander gehen, während der Artikel zugiebt, daß in den ge-