Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-08-06 · Heft 32 (6.8.1878) · p. Seite 499

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 32 (6.8.1878)
Date
1878-08-06
Page
Seite 499 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227177-3227210--36447-3306494
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

499 Frankreich strebt nach nichts eifriger, als feine Waffenmacht zu nie dagewesener Höhe zu bringen, und somit kann auch das deutsche Reich in feiner militärischen Entfaltung nicht um eine Linie zurückweichen. Der Berliner Friede hat also nur zur Folge, daß die Militärkräfte der europäischen Staaten auf's Aeußerste angespannt werden. Dennoch wollen wir das Wort des Prinzen von Oldenburg, als eine Kundgebung der trotzdem in den Völkern selbst obwaltenden Ansicht als ein Zeugniß ehren und im Gedächtniß behalten, daß es unserer Zeit am Bewußtein desien, was uns drückt und was uns Noth thäte, nicht fehlt. Das Uebrige überlassen wir der allwaltenden Vorsehung. Die Gleichstellung und Lie Religionsfreiheit vor dem Congreste zu Serlin Die jetzt veröffentlichten Protokolle des Berliner Eongreffes bilden ein wichtiges urkundliches Dokument auch für die vom Congreste ausgesprochene Religionsfreiheit aller Culte und Gleichstellung der Bekenner derselben in staatsbürgerlicher und bürgerlicher Beziehung. Wir geben hier die Verhandlungen über diesen Gegenstand betreffs Serbiens wörtlich wieder, weil die ganze Frage hierbei ausführlich verhandelt wurde. Es war in der dreizehnten Sitzung, am ö. Juli, wo die Tagesordnung zur serbischen Frage gelangte. Der Art. o des Vertrages von San Stefano lautet: „Serbien ist als unabhängig anerkannt." Rach einer Erklärung der türkischen Abgeordneten, welche zurückgewiesen wird, schreitet der Präsident, Fürst Bismarck, zur Abstimmung. Lord Salisbury erkennt die Unabhängigkeit Serbiens an, hält es aber für nothwendig, daß in dem Fürstenthum das große Princip der Religionsfreiheit feftgestellt werde. Herr Waddington läßt gleichfalls die Unabhängigkeit Serbiens zu, jedoch unter der Bedingung des nachfolgenden, mit dem von dem Eongreß für Bulgarien angenommenen gleichlautenden Vorschlages: „Tie Bewohner des Fürstenthumes Serbien werden, welcher Religion sie angehören mögen, eine vollständige Gleichheit der Rechte genießen; sie werden sich um alle öffentlichen Aemter, Würden und Ehren bewerben, alle Gewerbe ausüben, und der Unterschied des Glaubens wird ihnen nicht als ein Ausschließungsgrund hinderlich sein können. Die Uebung und der äußere Dienst aller Culte wird gänzlich stei sein, und weder der hierarchischen Organisation der verschiedenen Bekenntnisse, noch ihrem Verkehr mit ihren geistlichen Behörden wird irgend ein Hinderniß in den Weg gelegt werden können." Fürst G ort sch akow fürchtet, daß diese Stvlisirung hauptsächlich auf die Israeliten bezogen werden könnte, uud ohne sich den allgemeinen Principien zu widersetzen, die niedergelegt sind, möchte Se. Durchlaucht doch nicht, daß der Jsraeliten-Frage, welche später zur Behandlung kommen wird, durch eine vorläufige Erklärung vorgegriffen werde.Fürst Gortschakow erklärt, daß die Religionsfreiheit — wenn es sich nur um diese handle — in Rußland immer bestand. ') Er für seinen Theil zollt diesem Princip den vollsten Beifall und wäre bereit, es im weitesten Sinne auszudehnen. Wenn es sich aber um die bürgerlichen und politischen Rechte handelt, so bittet Se. Durchlaucht, daß man die Israeliten von Berlin, Paris, London und Wien, welchen man sicherlich kein politisches und bürgerliches Recht vorenthalten würde, nicht mit den Juden Serbiens, Rumäniens und einiger russischen Provinzen verwechsle, welche — seiner Meinung nach — eine wahre Landplage für die Einheimischen sind. Nachdem der Präsident darauf aufmerksam gemacht, daß dieser bedauerliche Zustand der Israeliten vielleicht der .Einschränkung der bürgerlichen und politischen Rechte zugeschrieben werden könnte, erinnert Fürst Gortschakow, daß die Regierung in Rußland in einigen Provinzen unter dem Truck einer absoluten Nothwendigkeit und gerechtfertigt durch die Erfahrung — die Israeliten einem Ausnahmsgesetze unterstellen mußte, um die Jntereffen der Bevölkerung zu schützen.:!) Herr Waddington glaubt, daß es wichtig sei, diesen feierlichen Anlaß zu benützen, um die Principien der Religionsfreiheit durch die Repräsentanten Europas bekräftigen zu lasten. Se. Excellenz fügt hinzu, daß Serbien, welches auf dem gleichen Fuße wie die anderen Staaten in die europäische Familie einzutreten verlangt, vor Allem die Principien anerkenne, welche die Grundlage der socialen Organi- 1) Ter Congreß hat, wie wir mitgetheilt haben, bei jedem einzelnen Staate dieselbe Bedingung der Religionsfreiheit und Gleichstellung aufgestellt, und hatte daher gar keine Veranlassung, die „Jsraeliten-Frage" noch einmal und im Allgemeinen zu erörtern. TieS war auch der allein richtige Weg^.. den eben Fürst Gortschakow vermeiden wollte. Aus diese Weise gab es gar keine „Israeliten Frage", sondern nur eine Frage um die allgemeine Religionsfreiheit und Gleichstellung, und man kam nicht dahin, wohin Gortschakow zielte, ein allgemeines Princip ruszusrellen und davon die Israeliten wieder auszunehmen. R e d a c t i o n. 2) Fürst Gortschakow hätte dies nicht behaupten können, wenn er sich daran erinnert hätte, daß z. B. in Rußland noch heule der Ucbertritt zu einer anderen Religion als der griechisch-russischen mit den höchsten Strafen belegt ist, selbst der Rücktritt eines getauften Juden zu seiner väterlichen Religion. Ob es von Gortschakow politisch war, die russischen Zustände hier hereinzubringcn, erscheint uns sehr fraglich. Redaction. ' 2) Die banale Behauptung Gortschakow's, daß die Juden eine Landplage feien, wird also vom Fürsten Bismarck aufs Bündigste und Richtigste widerlegt. Die Erklärung Gortschakow's hinsichtlich der russischen Ausnahmegesetze für die Juden leider an demselben circuins vitiosus. Gäbe man den Juden die Freizügigkeit durch das ganze russtsche Reich, so würden ste bald itt den gedachten Provinzen keine Ausnahmegesetze erfordern. Diese entspringen also nur aus dem Ausnahmegesetze selbst. Wird der Wille des Eongresses in Rumänien, Serbien und Bulgarien ausgeführt, so wird eben nur Rußland noch Ausnahmegesetze für die Inden haben. Redaciion

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.