Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 31 (30.7.1878)
- Date
- 1878-07-30
- Page
- Seite 491 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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491 Ausführungsbekanntmachung zu diesem Gesetze vom 19. Januar 1844 und der Hannoverschen Schulordnung für die jüdischen Schulen vom 5. Februar 1854 seien die jüdischen Synagogen - Gemeinden und Schulverbände hinsichtlich ihrer communalen Zwecke der Aufsicht und Einwirkung der Staatsbehörden unterstellt. Hieraus geht hervor, daß die gedachten Beamten, so weit es sich um Wahrnehmung der betreffenden Functionen handele, in der Stellung mittelbarer Staatsbeamten sich befänden. Der in voriger Woche geschlossene zwölfte Landtag unserer Provinz hat wiederum für das nächste Jahr als Beihilfe zur Förderung des Synagogen - und Schulwesens in der Provinz Hannover die Summe von 16,500 Mark bestimmt. Bei den sieben Schwurgerichtshöfen unserer Provinz belief sich 1877 die Zahl der Angeklagten auf 4oO, darunter 342 Evangelische, 54 Katholiken, 3 Juden und 1 Dissident. Wie jüngst das Attentat auf den Kaiser, so gab das vor Kurzem in Paris erfolgte Ableben unseres früheren Königs Georg V. Veranlassung zu einer besonderen religiösen Feier in der hiesigen Synagoge. Anknüpfend an die im Midrasch Rabba zu Gen. 22, 2 aufgeworfenen Frage j^Tiri r\N‘ wies der Landrabbiner Di*. Meyer in seiner Predigt darauf hin, wie bei aller Loyalität gegen unsere jetzige Regierung es sich gezieme, in Treue uns auch mit Dank der Wohlthaten zu erinnern, welche uns Juden unter der Regierung des verstorbenen Königs zu Theil geworden; gedachte des herben, in den Worten des Propheten Jeremias 23, 10—12 so wahrheitsgetreu geschilderten Geschickes, welches derselbe erlitten und hob rührend hervor, daß der verstorbene König als gerechter Monarch auch seinen jüdischen Unterthanen gerecht zu werden bemüht gewesen und dies insbesondere dadurch bewiesen habe, daß unter seiner Regierung zuerst in ganz Deutschland dem jüdischen Synagogen- und Schulwesen eine Beihilfe von Seilen des Staates gewährt worden; daß sich das hiesige jüdische Seminar stets der Förderung durch seine Regierung zu erfreuen gehabt und endlich, daß er die von den Landrabbinern entworfene Synagogenordnung vom Jahre l 860 durch seine Ramensuntcrschrift sanctionirt habe. Was nun die beiden zuerst erwähnten Thatsachen betrifft, so werden sie sicher bei jedem Juden Hannovers dankende Anerkennung finden; anders dagegen dürfte das Urtheil in Betreff der Synagogenordnung lauten, die, weil hierarchischen Bestrebungen zu vielen Vorschub leistend, und den Landrabbinern eine zu große Macht einräumend, gar Dielen zuwider ist. Erklärt doch ein völlig Unbetheiligter, der Justizrath Makower in Berlin, in seiner bekannten Schrift über die Gemeindeverhältniffe der Juden in Preußen ganz unumwunden, daß kein in den altpreußischen Provinzen erwachsener Jude sich dieser Synagogenordnung unterwerfen würde! Eine Bemerkung können wir indeß in Beziehung auf die gedachte Predigt der Gerechtigkeit willen nicht unterdrücken, nämlich die, daß in derselben Licht und Schatten nicht gleichmäßig vertheilt war. Sonst hätte, wenn auch noch so leise, auf die religiöse Befangenheit des Königs hingedeutet werden müssen, die derselbe dadurch bekundete, daß er, so lange er hier an der Spitze der Loge stand, nicht zugab, daß Juden als Freimaurer ausgenommen wurden und es hätte dies um so leichter geschehen können, als durch Levit. 19, 14, mit welchem das Verhalten des Monarchen in den letzten Tagen seiner Regierung entschuldigt wurde, ja auch die erwähnte Befangenheit des Königs in milderem Lichte erscheint. Am 14. d. M. feierte Herr M. Goldschmidt, das älteste Mitglied der hiesigen israelischen Gemeinde, das höchst seltene Fest der diamantenen Hochzeit. Der Jubilar, welcher mehrere Feldzüge mitgemacht hat und 1812 auch mit in Rußland gewesen ist, befindet sich im 93. Lebensjahre, während seine Frau 86 Jahre alt ist; beide aber erfreuen sich einer vollkommenen Frische des Körpers wie des Geistes und empfingen, vom Oi-, Wiener und später auch vom Landrabbincr in einer Ansprache freundlichst begrüßt, an ihrem Ehrentage, mit den Glückwünschen ihrer Angehörigen, auch die sehr vieler anderer Gemeindemitglieder, welche mehrfach ihre Theilnahme durch paffende Geschenke bekundeten. Zwei Söhne des Jubelpaares, welche eigens aus Amerika zu dieser Feier herübergekommen waren, trugen im Vereine mit ihren beiden hier lebenden Brüdern zur Erhöhung der Festesfreude bei und fand zu Ehren des greisen Paares ein Festdiner in Spaniers H-'-tel statt. In Nr. 144 der Emdener Zeitung polemisirt der Redacteur derselben, Herr I)r. Bossart, gegen die Partei Lasker. Insofern diese Polemik den politischen Anschauungen Laskcr'S und seiner Anhänger gilt, lassen wir dieselbe hier auf sich beruhen; anders dagegen verhält es sich mit den Auslastungen des Herrn Boffart, welche Lasker als Juden gelten. Herr B. ist freilich so wohlwollend, einzuräurnen, daß Lasker ein ehrlicher, wohlmeinender Mann sei und daß es ihm sicherlich nicht an Fleiß und Befähigung fehle; nur, meint er, müffe man sich durch die ihm angeborene Leichtredsamkeit (sie!) nicht täuschen lassen, um seine politische Begabung zu überschätzen. „Bei dem entschiedenen Mangel einer tieferen geschichtlichen und philosophischen Bildung reicht sein höchst respectableS juristisches Wiffen nicht für einen weiteren staatsmännischen Blick aus. Auch stehen ihm ganz entschieden für die Auffassung eines vollen und ganzen nationalen Staatsbegriffs die Schranken seiner Geburt entgegen. Herr Lasker, und das ist anerkennenswerth, ist ein ehrlicher Jude. Demgemäß steht er ungefähr auf dem sittlichen Standpunkte eines Moses Mendelssohn. Wir schätzen sicherlich diesen Schriftsteller; aber wir Deutsche müßten uns doch auf das Tiefste schämen, wenn die von demselben vertretene jüdisch-humanisirende Anschauung durch Herrn Lasker noch heute von maßgebendem 31*