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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-07-23 · Heft 30 (23.7.1878) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 30 (23.7.1878)
Date
1878-07-23
Page
Seite 474 (sequence 10)
Language
German
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474 für illegitim erklärt wurde, weil es nicht von einem gesetzlich zuständigen Rabbiner, sondern von irgend einem Winkelraw getraut worden, hat doch insofern eine größere Bedeutung, als thatsächlich Tausende solcher Eben in Galizien bestehen. Der Gerichtshof erkannte an, daß das Paar bona fide gehandelt und deshalb bei seiner Niederlassung in Wien einer falschen Anmeldung nicht schuldig sei. Hierdurch hat man aber den besten Fingerzeig, an wem die Schuld eines solchen Uebelstandes liege, daß im Galizien so zahlreiche jüdische Ehen bürgerlich ungültig geschlossen find. Hier in Wien kam die Polizei sofort diesem Paare auf die Spur, während dergleichen in Galizien zu Tausenden ungestört vorhanden sind und nur unter besonderen Umständen dann und wann zu Tage kommen. Es ist die Schlaffheit, Gleichgültigkeit, Indolenz der polnischen Beamtenwirthschaft, die viel zu faul ist, um sich über das Nächstliegende hinaus um Etwas zu kümmern. Die Regierung ist deshalb nicht anzuschuldigen; denn schließlich bedarf auch sie der Werkzeuge und vermag dieselben nicht nach Wunsch zu beschaffen. Würden die Auffichtsbeamten in Galizien ihre Schuldigkeit thun, so würde die jüdische Maffe bald von der Gültigkeit des Gesetzes Kenntniß erhalten und einige wenige Straffälle würden das Nebel beseitigen. So erinnere ich mich, früher in Ihrem Blatte gelesen zu haben, daß auch in der Provinz Posen, als durch das Gesetz von 1847 für die Juden der alten preußischen Provinzen die Civiltrauung eingeführt worden, einige Zeitlang unter den dortigen Juden immer noch Fälle vorkamen, wo sie sich mit der religiösen Trauung begnügten. Als jedock in einigen Fällen die traurigen Folgen dieser Gesetzesurkunde sich fühlbar gemacht und namentlich nachdem diejenigen, welche eine solche Trauung vollzogen, ohne daß die bürgerliche Eheschließung vorangegangen, mit Geldbuße belegt wurden, hörte die Sache auf. In einem hiesigen Blatte erhob bei dieser Gelegenheit ein Anonymus den Ruf nach Unterricht. „Dies ist an sich sehr richtig; aber mit dem vorliegenden Gegenstände hat es keine Verbindung. Straffe Ausführung der gesetzlichen Vorschriften von Seiten der Aufsichtsbehörden ist erforderlich und genügt, um dem Uebelstande abzuhelsen, der aus Unkunde entspringt, und für die Einzelnen traurigen Folgen haben kann. Frankreich. Paris, 1-. Juli. (Privatmitth.) Der englisch-türkische Vertrag, welchem eine weltgeschichtliche Bedeutung nicht abgesprochen werden kann, schließt für diejenigen, welche von ihm unangenehm betroffen werden, noch einen besondereu Charakter ein, der von dem eigentlichen Urheber deffelben hergeleitet wird. Nun wurden das ftanzösische Publikum und die ftanzösische Presse von dem Vertrage in schmerzlicher Weise überrascht, und man steht hier nicht an, diesem Gefühle Ausdruck zu geben. Es ist aber eine allgemeine Gewohnheit, sobald man Etwas von einem Juden, sei er dies oder sei er längst getauft, ausgegangen glaubt, erscheint es vortheilhaft, so gebt man über den Urheber in seiner Eigenschaft als Jude stillschweigend hinweg; siebt man es jedoch als nachtheilig an, so hat man nichts Eiligeres zu thun, als den Juden hervorzuheben und recht stark zu betonen. So muß denn auch Disraeli, dem man die Idee und Ausführung jenes Vertrages zuschreibt, in den hiesigen Journalen herhalten und sich als „Semit" tüchtig zerzausen lassen, was wahrscheinlich dem englischen Premier keine Schmerzen verursachen wird. Nun, wir Juden werden es wahrlich nicht übel nehmen, wenn man solche Tbaten, wie der betreffende Vertrag eine ist, schließlich uns in die Schuhe schiebt. Nur das Eine ist dabei nicht zu übersehen, daß hierdurch abermals den Juden eine besondere Politik mit eigenthümlichen Zielen zugeschrieben und ihnen der Charakter einer politischen Gesammtheit ertheilt wird, was doch lediglich in der Phantasie vorhanden ist, bei Gelegenheit aber uns zu großem Nachtheil gereichen kann. Wenn bei einem doch so logischen Acte, wie dieser Vertrag ist, daß nämlich der mit Waffengewalt erworbenen Suprematie der Russen die englische auch in Kleinasien gegenübergestellt wird, während beide schon längst in Centralasien rivalisiren, wenn bei einem solchen einfach logischen Acte eine eigentbümliche jüdische Politik und die orientalische Phantasie zur Erklärung herbeigerufen werden, und zwar nur, weil zufällig der englische Premierminister ein geborener Jude ist: was läßt sich nicht Alles in anderen Fällen erwarten? Als ein Beispiel können wir auf einen interessanten, aber bissigen Artikel des .Journal des Debats verweisen. Derselbe weist darauf hin, daß Disraeli diesen Plan bereits vor dreißig Jahren in seinem Roman „Tancred" niedergelege habe, in welchem er bis jetzt geschlafen habe, nunmehr in die Wirklichkeit getreten sei. Tancred ist ein Engländer, der in Asien „das Mysterium des Orients" sucht und sich in eine Jüdin „Eva" verliebt, und bald sieht er in der innigen Verbindung des angelsächsischen und des semitischen Elements das Princip, welches die Welt regeneriren soll. Die Königin von England mußte den Sitz ihrer Regierung nach Delhi verlegen; Syrien und Kleinasien werden die Kaiserin von Indien als ihre Herrin anerkennen und wenn sie Lust hat, wird sie auch Alexandrien haben. Als man diese Expectoration vor dreißig Jahren las, meint das .Journal des Debats, machte sie keinen großen Eindruck, aber der Geist, der sie entstehen ließ, bewahrte sie unverlöschlich. Die Königin von England nennt sich jetzt Kaiserin von Indien; der Prinz von Wales empfing in Delhi die Huldigungen der Fürsten des neuen Reiches; Alexandrien bleibt bei Egypten, das uur eine Verlegenheit wäre, Cypern aber fällt in die Hände der Engländer. „Wer kann sagen", fährt das >1. d. D. fort, „bis zu welchem Punkte alte Erinnerungen und der besondere Jnstinct seiner Race das Verfahren

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