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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-07-23 · Heft 30 (23.7.1878) · p. Seite 471

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 30 (23.7.1878)
Date
1878-07-23
Page
Seite 471 (sequence 7)
Language
German
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silden, wo der Pflug mit Furchen den Boden lockert, Ceres als Göttin sich nieder: „Die Bezähmerin wilder Sitten Die den Menschen zum Menschen gesellt. Und in friedliche feste Hütten Wandelte das bewegliche Zelt." In dem vom Landmanne gegründeten Staates sollte nicht die wilde Sitte des Jägers herrschen, in ihm bestand nicht, wie im Naturstaate, ein Krieg Aller gegen Alle, sondern eine stillschweigende Uebereinkunft, ein friedliches Familienleben, welches in der Mythe und Legende spaterer Zeiten als Bild eines ehemaligen goldenen Zeitalters sich sorterbte. -) In den Ansiedelungen des Landmannes bildete sich der Begriff von Sitte und Gesetz aus. Im Schweiße des Angesichtes bearbeitete der Bauer seinen, durch einfache Steine begrenzten, Ackerpflügte und bepflanzte ihn und erwartete vom Besitzer des benachbarten Ackers, daß er den Grenzstein nicht verrücke, die gereifte Ernte nicht für sich einheimse.* 2 * 4) Dasselbe erwartete aber auch von ihm sein Nachbar und so entstand jener gegenseitige stillschweigende Vertrag der Gesellschaft, welcher die Grundlage des bürgerlichen Gesetzes bildete. Entstanden Streitigkeiten zwischen den Nachbaren etwa über den richtigen Ort des Grenzsteines, oder etwa wegen eines, durch den Nachbar entstandenen Schadens an dem Eigenthum des Andern, so wurde der älteste und rechtschaffenste Mann in der Ansiedelung über die herkömmliche Sitte bei solchen zweifelhaften Fällen beftagt und das, was dieser Alte als die von den Vätern geerbte Sitte erklärte, galt als Gesetz, nach welchem diese Streitigkeiten entschieden wurden. Wenn dieser Alte gestorben war,; so wurde von der Ansiedelung ein anderer Alter als 'Nachi folger gewählt und auf diese Weise bildete sich neben dem! Despoten-Staat des Jägers die zweite Staatssorm, die Verfaffung der Volksherrschast. In ihr wählte sich das Volk sein I Oberhaupt, es war dieses der Alte, der Patriarch, der Sena-1 tor, der Priester, Lehrer und Richter des Volkes. Seine Ent-1 scheidung war nicht der Ausdruck der Despotie, der Willkühr, sondern die Bestimmung der geerbten Sitte. Diese Sitte wurde N t Mos. 4, lri. 17. Vers. 2) l Mos. 11, 1 — 4. Vers. :;) 5 Mos. 19, 14. heißt es ausdrücklich: „Tu sollst nicht verrücken die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren (D'HUf abgegrenzt in deinem Besitzthum. Redact. 4) Vgl. das schöne Gesetz 5 Mos. 23, 23. 26. mit den Schlußworten: „Die Sichel darfst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten." Redact. 5.) Der geehrte Verfasser will, seiner Ausgabe gemäß, hier nur die Entwicklung der Sitte und des Gesetzes in einer, dem Ackerbau gewidmeten Völkerschaft Nachweisen, wobei ihm das pentateuchische Gesetz als besonders maßgebendes Vorbild erscheint, ohne jedoch den Uebergang zu dem mosaischen Gesetze beleuchten zu wollen. Bekanntlich sind auch in das letztere viele Sitten und Satzungen der Vorzeit übergegangen und in ihnen modificirt und corrigirt worden, was man als „vorsinaitisch" bezeichnet. Wir erinnern z. B. an das veränderte und beschränkte Recht des Blutlösers, der Schwagerehe, das Gesetz der Beschneidung u. s. w. Redact. später niedergeschrieben und es entstand im Lause der Zeiten ein Gesetzbuch. War durch veränderte Umstände und Berhältniffe ein Gesetz nicht mehr anwendbar, zeigte es, daß es mehr schadete als nützte, dann beauftragte das Volk weise uud erfahrene Männer die unanwendbaren Gesetze abzuändern, neue Gesetze nach den Bedürsniffen der neuen Verhältnisse zu berathen und festzusetzeu und hierdurch dem Richter für seine Entscheidungen ein neues Gesetzbuch vorzulegen. Die Abgeordneten als die Schöpfer der Gesetze und die Richter als die Vollzieher der Gesetze standen unter der Oberaufsicht des vom Volke gewählten Alten, welcher aber selbst unter dem Gesetze stehend, niemals der Despotie sich hingeben durfte. Aus diesen beiden Elementen, nämlich aus dem Naturstaate des Jägers und aus dem Vernunftstaate des Ackermannes, oder aus der Despotie und der Demokratie des antiken socialen Lebens hätte schon frühzeitig die moderne, constitutionclle Staatsform sich herausbilden müffen, wenn das Volk durch eine höhere Eultur für eine solche empfänglich! gewesen wäre."> Allein dem urwüchsigen Naturstaat gegenüber j war und ist zum Theil noch heute der Vernunftstaat zu! schwach, das Volk stand bis aus die neueste Zeit aus einer zu! niedrigen Luliurftufe,' es duldete, daß das Jägervolk fast i überall das Landbauervolk unterdrückte, der Oberjäger wurde! König, die unteren Jäger bildeten den Adel und der Bauer! wurde zum gemeinen Volk, fast stets zum Sklaven binabge- J drückt Erst in der neuesten Zeit hat sich die moderne Form > des constitutionellen Staates herausgebildet. Er vereint in sich, wie der einzelne Mensch, Natur und Geist, somit den Kamps um das Dasein, Stabilität, und den Kampf um die Eultur, Progression. Bei demjenigen Volke, welches noch heute auf einer der niedrigsten Stufen der Eultur sich befindet, kann nur eine eiserne Despotie die rohen Ausbrüche des ungezähmten Naturlebens beherrschen, und da, wo die Despotie sich noch behaupten kann, ist sie auch noch heute nothwendig. Auch ist kein Unterschied, ob diese Despotie durch das Schwert oder durch religiösen Aberglauben sich geltend macht; das Kind bedarf der Zuchtruthe. Aber verwerflich ist diese Despotie, wenn sie das Heranwachsende Kind auch im reiferen Alter stets in der Kinderstube bei seinem Spielzeuge einsperrt, daß dann später der Mann als ein Caspar Hauser, als ein blödsinniger Mensch, erscheint. Die Weltgeschichte erzählt uns zwar, daß sogar in demokratischen Staaten die Despotie zuweilen tyrannisch sich geltend machte, daß in dem fteien Athen ein Aristides in die Verbannung wandern, ein Sokrates den Schierlingsbecher leeren 6) Tie hier geschilderte Verfassung findet ihre meisten Züge in der Versaffung des israelitischen Volkes wieder. Als eine Art Con^ stitutionalismus kann der spätere Sanhedrin angesehen werden, da er aus Männern des Volkes und zwar aus dem gelehrten Thcile, der jedoch als solcher keinen besonder« Stand bildete, ohne Rücksicht aus Geburt, Rang oder Vermögen gewählt wurde, wenn auch diese Wahl vom Sanhedrin selbst geschah. Redacl.

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