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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-07-16 · Heft 29 (16.7.1878) · p. Seite 461

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 29 (16.7.1878)
Date
1878-07-16
Page
Seite 461 (sequence 13)
Language
German
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461 I>r. Stern zu erkennen, daß sie volles Vertrauen zu der von Verlaufe des Mahles erfolgte herzliche Erwiderung des als ihm vertretenen Sache haben. Damit demnächst dem Herrn Gast anwesenden christlichen Collegen Herrn. Rosenstock-Bebra Recensenten, den wir kennen, in gebührender Weise der auf die Liebe der christlichen und jüdischen Lehrer, welche Text gelesen werde, ward eine Commission gewählt und beaufletztere ja doch nur nach einem Ziele streben, hervorgehoben tragt, die verdiente „Erwiderung" abzufassen.) — zu werden verdienen. Das zweite Referat über Simultanschulen hatte Herr Mit dem Bewußtsein, wieder einmal einen in jeder Hin- College Rothschild-Neukirchen. Nachdem der Vorsitzende demsicht recht genußreichen Tag verlebt zu haben, schieden wir. selben den Dank der Versammlung abgestattet hatte, sah man von einer Commission ab, denn der als Gast anwesende Herr Werthan, Lehrer an der Simultanschule zu Berleburg, erfreute uns Alle durch einen interessanten und belehrenden Bericht über gemachte Erfahrungen an seiner Schule, was auch der vom Herrn Collegen Cornelius-Rotenburg verlesene Brief des tüchtigen, auch an einer Simultanschule thätigen Schulmannes Klingenstein-Oberingelheim erzielte. Aus beiden Berichten ging genugsam hervor, daß die Einrichtung von Simultanschulen wünschenswerth und anzustrcben sei. Nach einer viertelstündigen Pause wurden die Verhandlungen fortgesetzt und der dritte Theil der Tagesordnung, Anträge betreffend, erledigt. 1; Herr Amram-Zwesten beantragt, die schon auf der vorjährigen Conferenz besprochene Abänderung der Ferienordnung für israelitische Schulen. Eine Commission von drei Collegen wurde beauftragt, eine Petition an die Königliche Regierung abzufaffen, worin um Verlängerung der Ernteferien auf drei Wochen und der Winterferien auf acht Tage unter Wegfall der Chanukahserien gebeten wird. 2) Herr Gutkind-Cassel stellt den Antrag, ein Choralbuch für israelitische Schulen herauszugeben. Nachdem das dringende Bedürfniß eines derartigen Buches allseitig anerkannt wurde, einigte man sich auf Vorschlag des Herrn Vorsitzenden dahin, die ganze Angelegenheit dem israelitischen Vorsteheramte zu Caffel in die Hand zu geben. Mit der Erklärung des Herrn Dr. Stein, ein diesbezügliches Gesuch an daffelbe abzufaffen, waren Alle mit dem Bemerken einverstanden, daß hierin besonders betont werde, das Vorsteheramt möge eine Commission von Lehrern mit zu Rathe ziehen. Die nächstjährige Versammlung findet am ersten Montag im Juli zu Cassel statt. Das Referat für dieselbe: „Heber die sabbathlichen Vorträge des Lehrers", übernahm Herr Brandes-Oberaula. Schließlich hob der Herr Vorsitzende mit kurzen, aber recht markigen Worten die hohe Bedeutung auch der diesjährigen Versammlung hervor, worauf demselben für seine treffliche, umsichtige, nur aus reiner Liebe zum Lehrerstande hervorgehende Leitung unser Aller Dank abgestattet wurde. Damit schloß die diesjährige Conferenz. Bei dem hiernach stattgehabten gemeinschaftlichen Mahle in der Restauration des Herrn Fackenheim wurden verschiedene Toaste ausgebracht, von welchen besonders der des Herrn Dr. Stein auf Se. Majestät unfern Kaiser und die im weitern „ein fröhliches Wiedersehen in Caffel" wünschend. Die Schriftführer: L e v y - Sachsenhagen. W e r t h a u - Frankenau. Äus dem Volksleben mit leinen Licht- und Schattenseiten. VII. Wien, 4. Juni. Ter Branntweinschenker Ignaz Wassermann und Maria Löwenheck hatten vor einigen Jahren in Galizien eine Ehe eingegangen, welche nach dem Gesetze keine Giltigkeit hat, weil sie nicht von dem amtlich bestellten Rabbiner, sondern nur von einem Privatmanns abgeschloffen wurde. Sie übersiedelten nach Wien und meldeten sich im Mai dieses Jahres als verheirathet. Das Bezirksgericht Leopoldstadt verurtheilt nun die Beiden wegen Falschmeldung zu je drei Tagen Arrests. Heute fand vor dem k. k. Landesgerichte die Appellverhandlung statt. Die Angeklagten gaben an, daß sie genau sowie tausend Andere in Galizien geheirathet hätten. Präs.: Wer hat Sie getraut? — Angekl: Ae gelernter , reicher Mann, und es san dabei gewesen zehn jüdische Männer, wie es vorschreibt das Gesetz. Präs.: Und hat die Behörde hiervonKenntniß erhaltend — Angekl: Wir hob'n gelebt in Lemberg als verheirathe Leut'; die Polizei hat gewußt, daß mir san verheirath', gerad' so, wie ä groiße Menge andere jüdische Leut' Präs.: Wurden Sie aufgeb oten? — Angekl.: Na. Ma thut nur ausrufen die reichen Leut', was die Trauung haben im Tempel. Präs.: Wissen Sie, daß nach österreichischem Gesetze eine solche Trauung ungiltig ist? — Angekl.: Wie haißt Gesetzt Nach mosaischem Gesetz ist sie ja giltig. Als Beleg für die rituell abgeschloffene Ehe legt Herr Wassermann einen hebräisch abgefaßten Trauungsschein vor. Dr. Neuda, welcher für die Angeklagten eintrat, führte aus, wie hier eine Falschmeldung schon aus dem Grunde nicht vorliegen könne, weil die Meldung eine den thatsächlichen Verhältniffen entsprechende war, so daß im Gegentheile die Meldung, als seien sie nicht verheirathet, unwahr gewesen wäre. Zu alledem hätten sich die Angeklagten in einem thalsächlichen Jrrthum befunden, und es babe ihnen jede böse Absicht gefehlt.

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