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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-07-16 · Heft 29 (16.7.1878) · p. Seite 455

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 29 (16.7.1878)
Date
1878-07-16
Page
Seite 455 (sequence 7)
Language
German
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455 ^oei/tiu&cj dii/<xclau/cßbett. Deutschland. Es ist eine eigen- Bcrlin, 5. Juli. (Privatmitth.) thümliche Situation, in welcher gegenwärtig unsere Glaubensgenofsenschaft sich befindet, wenn wir die Gesammtheit ins Auge fassen. Auf der einen Seite werden von den größten Staaten Europas die Handelsverträge mit Rumänien verworfen, weil es in der Behandlung ihrer jüdischen Unterthanen anders als mit den christlichen verfahren will; noch mehr: der Congreß der Großmächte entscheidet, daß in Bulgarien, Serbien Rumänien die Gleichberechtigung aller Consesfionen und die Freiheit aller Culte zum Staatsgrundgesetz erhoben werde. Auf der anderen Seite wühlen die Ultramontanen, Conservativen und Radikalen von Neuem auf's Heftigste gegen die Juden, verbreiten über sie die lügenhaftesten Verdächtigungen, möchten sie gern als die Urheber aller Uebelstände erscheinen laffen, und benutzen die unsinnige Expectoration eines ungarischen Narren, ihre ganze Galle über die Opfer ihrer fanatischen Wuth auszuschütten. Man nehme nur z. B. „das schwarze Blatt" (Beiblatt der Germania), das hier erscheint, wie etwa vom 27. Juni, oder die Organe der Deutsch - Conservativen und Christlich - Socialisten zur Hand, um sich zu vergewissern, daß die Judenverfolgung, soweit sie durch Dinte ins Werk gesetzt wird, niemals eine solche Höhe erreicht hatte, und daß man Derartiges noch vor einem Jahrzehnt nicht für möglich gehalten hätte. In vielen Fällen würde der Strafrichter, falls die Sache vor ihn gebracht würde, sich einer Bestrafung dieser Attentäter auf die Ruhe und Sicherheit ganzer Bürgerclasien nicht enthalten können. Hierzu nun noch die Vorgänge in Kalisch Man muß sich eingestehen, daß das Gesammtbild kaum jemals so viel Licht und so viel Schatten auf ein Mal gezeigt hat. Daß man in den Juden zu gleicher Zeit den Liberalismus zu bekämpfen glaubt, ist sicher, und dieser Grund erklärte noch vor einigen Jahren die Angriffe aller jener reactionären Parteien. Allein jetzt nicht mehr. Denn ihre Heftigkeit hat sich speciell gegen die Juden in einem Maße gesteigert, daß die bloße politische Parteianschauung deren Ursache und Zweck nicht allein sein kann. Vielmehr ist der Grund in dem Bemühen zu suchen, alle Verhältnisie des modernen Staates in die größtmögliche Verwirrung zu bringen, das Volk in Clafsen zu spalten und diese auf einander zu Hetzen, wozu ihnen die noch vorhandenen Voruriheile gegen die Juden die leichteste Handhabe zu bieten scheinen. Bei den Ultramontanen und Pietisten kommt dann der religiöse Fanatismus hinzu. Es ist dies eine schwere Anschuldigung, die jedoch durch die Thatsachen ihre volle Rechtfertigung findet. Wer über den Augenblick hinwegsieht, der wird nicht verkennen, daß hierin eine Gefahr für die staatliche Ordnung liegt, die der socialdemokratischen ganz analog ist. Auch hier wird das Eigenthumsrecht in seinen Grundvesten erschüttert; auch hier die Achtung vor dem Gesetze und vor den Anordnungen der Obrigkeit untergraben; auch hier die ganze gesellschaftliche Ordnung angegriffen und sie über den Haufen zu rennen als wünschenswerth dargestellt. Wir wollen nicht betonen, daß durch alle diese Machinationen der Jude erst recht an den Liberalismus gefesselt wird. Kann er irgend welche politische Geltung der Kirche zugestehen, deren Vertreter ihn mit Plünderung und Verbannung bedrohend Hegt er wirklich conservative Ansichten, vermag er sich einer solchen Partei nur zu nähern, die ihn von vornherein dermaßen abstößt? Könnte er als Gutsbesitzer und Landwirth in die Reiben der Agrarier eintreten vermag er sich den Schutzzöllnern anzuschließen, die ihr Heil in der Umkehr aller gegenwärtigen gesetzlichen Verhältnisie suchen und ihren Stachel zunächst gegen die Juden wendend Wenn Parteien, welche specielle, seien es kirchliche, gewerbliche oder öconomische Zwecke verfolgen, sich zugleich zu politischrevolutionären umwandeln, so muß jedes private Jnteresie verschwinden und mit aller Kraft am Staate und an der Gesellschaft festgehalten werden! Uns, die Juden, kann aber allen diesen trübseligen Demonstrationen gegenüber trösten, daß nicht allein alle einsichtsvollen und gewissenhaften Bürger, sondern auch die Staatsregierungen und die leitenden Staatsmänner auf unserer, d. h. auf der Seite der Gerechtigkeit und Humanität, stehen und diese in Ländern zur Geltung bringen, wo sie bis jetzt nicht beachtet und schwer verletzt wurden. Königsberg, 7. Juli. (Privatmitth.) Es war Ihnen von hier aus schon mitgetheilt, daß einige Handwerksmeister bierselbst zur Bestrafung gezogen worden, weil sie ausländische jüdische Lehrlinge angenommen hatten. Die Appellinstanz, das ostpreußische Tribunal, bestätigte das verurtheilende Erkenntniß, indem es sich auf §.71 des Judengesetzes vom 23. Juli 1847 stützte. In demselben heißt es: „Ausländische Juden dürfen ohne Genehmigung des Ministers des Innern (der später die Provinzialregierungen hiermit beauftragte) weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als Gewerksgehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten angenommen werden." Auf Ueberschreitung dieses Verbotes sind 20—300 Thaler Strafe gesetzt. Jndeß ist nunmehr dieses Erkenntniß durch das Obertribunal vernichtet worden, da obige Bestimmung durch das Reichsgesetz vom 3. Juli 1860 beseitigt sei, wonach in allen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Verhältnissen die Juden und Christen gleichgestellt und auch die ersteren lediglich den allgemeinen Gesetzen des Staates unterworfen sind. Dieses Erkenntniß

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