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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-07-09 · Heft 28 (9.7.1878) · p. Seite 436

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 28 (9.7.1878)
Date
1878-07-09
Page
Seite 436 (sequence 4)
Language
German
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436 Nun trat man in die Tagesordnung ein, und das Plenum j theilte sich in vier Sectionen: 1) für das Statut des Ge-! meindetags, 2) für die Wiedererlangung des ostgalizisch-jüdischen' Normalschulfonds, 3) für ein Mustergemeindestatut, 4) für den Antrag auf Herstellung eines Rabbinerseminars. Nachmittags hielten die Sectionen Sitzungen und erledigten ihre Arbeiten. Abends waren die Deputirten von Herrn Dr. Byk, Präsidenten des Vereins Schomer Israel, zum Thce eingeladen. Der Zweite Tag der Berathung war wieder der Plenarsitzung gewidmet und wurden an ihm die drei ersten Puncte der Tagesordnung zum Beschluß erhoben. Der Gemeindetag wird somit als Verein in so lange figuriren, bis die galizischen Gemeinden, von der Wohlthat eines gemeinsamen Strebens und Handelns überzeugt, einen Gemeindebund freiwillig bewerkstelligen. Hier nur § 1 des Statuts: „Der Zweck dieses Vereins ist, über alle Fragen, welche die gemeinschaftlichen Interessen, die Organisirung, die Institute und Einrichtungen der galizischen jüdischen Cultusgemeinden betreffen, gegenseitig die Ansichten und Erfahrungen auszutauschen, über die Bedürsnisie der galizischen jüdischen Cultusgemeinden in diesen Hinsichten zu berathen und Beschlüffe zu saffen, sowie für die Realisirung der letzteren auf legalem Wege zu wirken. Ausgeschloffen vom Gemeindetage sind die Politik und die rein religiösen Parteifragen." Ter Berichterstatter Dr. Emil Byk bat sein Elaborat gegen alle Anfechtungen glücklich vertheidigt und sich in seinem Statut ein bleibendes Denkmal in der Geschichte des galizischen Gemeindetags gesetzt. — Hierauf stellte Dr. Philipp M ansch, ein ausgezeichneter Jurist und einer der edelsten Charaktere unseres Kronlandes, folgenden Antrag: „Die ständige Commission des Gemeindetags werde beauftragt, die erforderlichen Schritte zu thun, damit diejenigen der Cultusgemeinden Galiziens, deren Eigenthum der sog. galizisch-jüdische Schulfond bildet. Seitens der hohen Regierung zur Wahl einer gemeinsamen entsprechenden Repräsentanz — wie solche bereits in anderen Provinzen des Reiches besteht — veranlaßt würden, deren Bestimmung es wäre, den gedachten Fond in ihre Verwaltung zu übernehmen, so wie auch die gemeinschaftlichen Interessen der galizisch-israelitischen Cultusgemeinden vorkommenden Falles zu vertreten." Der Redner gab eine ausführliche Geschichte dieses Schulfonds. Kaiser Joseph II. befahl, deutsche Schulen für die jüdische Jugend zu gründen. Für diese legte er den Juden eine Steuer auf, die als Zuschlag zu den übrigen Judensteuern in die kaiserlichen Caffen floß. So waren Geld und Schulen da — aber keine Schüler. Man wollte die Kinder nicht hineinschicken und erduldete lieber Gefängnisse und Strafen. Auskunftsmittel blieben nicht aus. Die Eltern und die Lehrer verständigten sich. Man zahlte dem Lehrer für jeden Kopf eine Summe jährlich, oder man schaffte sich Zeugniffe über Unfähigkeit der Kinder zum Schulbesuch u. s. w. Dieses „goldene Zeitalter" für die Normalschullehrer währte bis 1800. Da der Schwindel bis auf's Aeußerste getrieben wurde, ward er endlich der Wiener Behörde angezeigt. Nach dem Berichte der Untersuchungscommission wurden die Schulen geschlossen, die Lehrer wegdecretirt, aber die Besteuerung blieb und wurde zur Completirung des christlichen Normalschulfonds verwendet. So ging es bis 1*40, wo die Iudensteuern aufhörten. Diese Fonds wären verschollen, wenn nicht der Statthalter Graf Goluchowski, durch irgend einen unbekannten Einfluß bewogen, bei dem Ministerium Thun den Antrag stellte, man solle eine, der Preßburger Jeschiba ähnliche Anstalt gründen und dazu den jüdischen Normalschulfond an's Licht ziehen. Seiner Verwendung verdanken wir die Ausscheidung von 117,000 fl., welche bis zum Jahre 1806 an den jüdischen Normalschulfond abgeführt worden. Da sich die berufenen Autoritäten über den Schulplan nicht einigen konnten, wurden die Zinsen dieses Capitals, das sich durch sie um 20,000 fl. vermehrt hatte, an einzelne Normalschulen vertheilt. Der Gemeindetag beschloß nun ganz dem Anträge des Herrn Dr. Mansch . gemäß. Schluß folgt.) 2oeituitcj & itcccßtxc&bctt. erklärt und den Israeliten selbst, sowie den Freunden dersel- DeulschkdNt). ben der ernste Rath ertheilt wird, dieser Frage den oben gedachten Charakter einer rein inneren Angelegenheit ja recht Berlin, 27. Juni. Die Vertretung der Alliance Isr. sorgfältig zu bewahren, um die Wiederkehr von Animositäten veröffentlicht Folgendes: „Mit Bezug auf das von der Alliance zu vermeiden, die heute nicht mehr beständen. Dieser Dar- Israelite dem Congreß überreichte Memorandum sinden wir; stellung gegenüber erachtet es die Vertretung der Alliance in deutschen und französischen Zeitungen die Aeußerungen des Israelite für geboten, Folgendes hervorzuheben: Die Pariser ofsiciösen rumänischen Organs Romanul wiedergegeben, wo- Convention vom Jahre 1808, welche die Rechtsgrundlage der nach die rumänische Judenftage als eine rein innere, mit den Organisation der Fürstenthümer bildet, bedingt im Art. 46 die Aufgaben des Congreffes in gar keinem Zusammenhang stehende Gleichheit aller Moldau-Wallachen ohne Unterschied der Con-

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