Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1878)
- Date
- 1878-07-02
- Page
- Seite 425 (sequence 9)
- Language
- German
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425 Eröffnung der Anstalt wurden 6 Mädchen ausgenommen; mit der Zunahme der Mittel konnte die Zahl bis auf 12 erhöht werden. Von diesen widmen sich vier dem Lehrfache, eine ist als Kindergärtnerin thätig, eine bezweckt ihre musikalische Ausbildung zum spätem: Lehrberufe, eine bekleidet eine Stelle als Comptoiristin, eine erlernt das Anfertigen künstlicher Blumen, eine ist in einem Geschäfte als Ladnerin thätig, drei stehen in Confectionsgeschäften in der Lehre. — Dem jungen aufblühenden Institute, deffen Ziel und Streben gewiß als eines der schönsten und gemeinnützigsten anzuerkennen ist, und das sich den vielen Stiftungen und Wohlthätigkeitsanstalten unserer Stadt als würdiges und segenbringendes Glied anreiht wünschen wir fortschreitendes Gedeihen und die thatkräftige Unterstützung edler Menschenfreunde. — Behufs Anmeldung und Aufnahme auswärtiger Mädchen ertheilt der Schriftführer des Vereins, Herr Adolf Teblöe, jederzeit bereitwilligst Auskunft.*) — Karlsruhe. 6. Juni. (Privatmitth.) Auch in Folge des zweiten scheußlichen Mordanfalls auf den Deutschen Kaiser versandte der Großherzl. Oberrath der Israeliten unter dem heutigen Datum an sämmtliche Rabbinate und Svnagogenrälhe des Landes ein warmes und erhebendes Gebet um Genesung des Kaisers und um Verhütung aller ähnlichen frevelhaften Anschläge, welches Samstag den 8. in allen Synagogen nach dem eingeführten Gebet für Kaiser und Großherzog eingefügt werden sollte. Oesterreich-Ungarn. Pest, 18. Juni. Der Cultus- und Unterrichtsminister hat in einem an die israelitischen konfessionellen Behörden gerichteten Erlaffe angeordnet, daß bei den israelitischen konfessionellen Schulen im Sinne der §§ loo und lois des Volksschul-Gesetzes nur diplomirte Lehrer angestellt werden dürfen und daß deren Wahl eine lebenslängliche ist. Gleichzeitig wurden die erwähnten Behörden aufgefordert, für die Einhaltung der angeführten Bestimmungen des Gesetzes ernstlich vorzusorgen, weil sonst die mit den Lehrern geschlossenen Verträge als ungiltig erklärt werden; auch werden dieselben nach Ablauf des Probejahres — wenn kein wesentlicher Grund vorliegt — nicht mehr amovirt werden können und im Falle der Nothwendigkeit in ihre Stellen und erworbenen Rechte behördlich wieder eingesetzt werden. Schließlich hat der Minister verordnet, daß von jeder Lehrerwahl der betreffende Schul- Jnspector ungesäumt zu verständigen ist. Pest, im Juni. (Privatmitth.) Es ist richtig gekommen, wie das Memorandum der ungarisch-israelitischen Landeskanzlei 1) Tadel, und dies wölten wir hervorheben, hat diese Lüftung den Vorzug, daß sie nicht, wie die meisten Frankfurter Stiftungen ihre Wohtthaten auf Frankfurter Einwohner beschränkt! Redaktion. vorausgesehen! Der Antrag der orthodoren Commission auf Theilung der Landesschulfondsmittel bei dem Abgeordnetenhause und die nothwendige Antwort darauf im gedachten Memorandum haben nun auch die dritte Partei, die sogenannte *tatus-tjiiu-dJetneinbci: wachgerufen. Ter Vorstand einer solchen Gemeinde zu Tirnau veröffentlichte in P. L. einen Ausruf an alle -itutus-guo-Gemeinden und ein gleicher zu Mo6r tritt ihm in einem Aufruf bei und verlangt eine baldige Zusammenkunft sämmtlicher stutu^-^uu-Gemeinde-Vertreter. Es kommen in dem Ausruf einige hochklingende Phrasen vor: um was es sich aber im Grunde handelt, erkennt man aus folgendem Hauptsatze: „Es ist kein Zweifel, daß das hohe Abgeordnetenhaus die Jntereffen der^ratii-s-guoGemeinden gebührend berücksichtigen wird; denn entweder haben diese eine Berechtigung, oder haben keine; wenn sie keine haben, warum wurde ihnen vom Schulfonds-Einkommen eine Subventions-Summe von 5607 Gulden bestimmt; wenn sie nun eine Berechtigung haben, dann darf diese Quote ihnen — verhältnißmäßig zu den anderen zwei Parteien — nicht so stiefmütterlich zugemeffen werden." Es ist also nichts weiter als die Theilung der Geldmittel des israelitischen Landesschulfonds, welche die Aufregung in die ungarische Judcnheit gebracht hat. Der ganze Hader wäre nicht eingetrcten, wenn es keinen solchen Fond gäbe, oder die Regierung ohne Weiteres darüber bestimmt hätte. Denn schließlich kommt es auf das Letztere doch hinaus, während nunmehr Zwiespalt und Haß die Früchte dieser Goldsaat sind! Bon der Donau, 16 Juni. (Privatmittb.1 Der Antrag Jstoczy's auf Wiederherstellung des jüdischen Reiches, welche durch den ungarischen Reichstag dem Grafen Andrassv und durch diesen dem Eongreß empfohlen werden soll, hat selbstverständlich große Heiterkeit erregt; jedoch aus den Reden und Witzen, die darüber maffenhaft vorkamen, macht sich aucb eine gewisse Schadenfreude und nicht minder gehässige Gesinnung gegen die Juden Luft. Nun, wir können — wenn auch zu unserin Bedauern, diese Schadenfreude zurückgeben. Tenn sicherlich hat sich unser Abgeordnetenhaus vor den Augen des ganzen Europa lächerlich gemacht, daß es jenen Antrag nicht nach der Ansicht Remeth's kurzweg auf immer vertagt, sondern ihm die Möglichkeit verschafft hat, noch zu einer ausführlichen Erörterung zu gelangen. Es ist dies vorzugsweise die Schuld des Präsidenten des Hauses, von dem man eine solche Kurzsichtigkeit nicht erwarten sollte. Hat das Land keine ernsteren Ansprüche an seine Vertreter? Sind unsere gesetzgeberischen Aufgaben schon so weit gelöst, daß sich das Haus einen Zeitvertreib erlauben darf? Ilud was soll Europa von der gerühmten ungarischen Staatsweisheit halten, die ihrem Reichstage solche Hanswurstiaden gestattet °? Einem Narren gegenüber wie Jstoczy hilft Gelächter nichts; hätte er ein Gefühl für das Lächerliche, so hätte er ja seinen Antrag nicht gestellt. Man »