Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1878)
- Date
- 1878-07-02
- Page
- Seite 423 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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423 gedenke, nämlich im ersten Bande Seder Naschim, im Zweiten Baba Kama, im dritten Baba Mezia, im vierten Baba Bathra und im fünften Seder Nesikim und Kodoschim. Von diesen liegen jetzt der zweite und dritte Band uns vor und der vierte ist unter der Presse. Wir haben bereits an der angeführten Stelle die eigenthümliche Methode des Herrn Rabbinowicz besprochen, indem er aus dem Texte des Talmuds die den bezüglichen Gegenstand betreffenden Stellen nach dem Verlaufe des Tractates aussondernd übersetzt und in Anmerkungen kritisch beleuchtet. Wir erhalten also keine vollständige Uebersetzung, auch keine systematisch geordnete Bearbeitung; wohl aber find alle dem betreffenden Gegenstand ftemden Theile des Tractats entfernt und alle ihn berührenden Stellen hintereinander zusammengestellt, das Material also zu bequemster Kenntnißnahme und Einsicht vorgeführt. Es hat dies seine bedeutenden besonderen Vorzüge und giebt demjenigen, der Belehrung sucht, das unmittelbare talmudische Wort, welches bei einer systematischen Behandlung des Gegenstandes mehr oder weniger schon nach der Auffaffung und Interpretation des Autors derselben erscheint. Die Anmerkungen des Herrn Rabbinowicz find an vielen Stellen von Wichtigkeit und bezeugen besten Sachkenntnis und Scharfblick, wenn wir sie auch oft von zu moderner Anschauung nicht fteisprechen können, wie denn durch die ganze Arbeit des Herrn Verfaffers das Streben etwas zu stark hervortritt, die Ansichten der talmudischen Lehren ganz auf der Höhe unserer Zeit sich befindend zu zeigen. Dies ist auch besonders in den werthvollen Einleitungen der Fall, welche er jedem Bande voranschickt. Er richtet da sein besonderes Augenmerk auf die Unterschiede, die zwischen der biblischen und talmudischen Gesetzgebung eingetreten find, und durch welche die letztere die erstere in ihren Strafbestimmungen überall zu mildern versuchte. Er wirft dann Blicke auf die Gesetzgebungen der anderen Völker und weist die Vorzüge der talmudischen nach. Dies kann aber in so kleinem Rahmen weder gründlich noch erschöpfend geschehen und der Verfaffer geht dabei oft von Voraussetzungen aus, ohne fie durch wirkliche Citate aus den Gesetzbüchern der betreffenden Völker zu belegen. Ueberhaupt ist die Methode des Herrn Rabbinowicz eine eigenthümliche und steht mit dem einen Fuße zwar in der modernen Wistenschaft, mit dem anderen jedoch noch recht sehr in der polnisch-dialektischen Behandlungsweise des Talmuds. Wir wollen hier auf Beispiele nicht eingehen, sondern behalten uns dies ganz besonders für die allgemeine Einleitung vor, welche der Verfaffer für seinen ersten Band versprochen, und auf die er den Leser wiederholt verwiesen bat. Das Unternehmen des Herrn Rabbinowicz, welches er mit so großer Ausdauer und Freudigkeit bereits in einem wichtigen Theile durchgeführt hat, ist von nicht geringer Bedeutung, und wird in nichtjüdischen Kreisen der talmudischen Jurisprudenz eine breite Stelle schaffen helfen, die ihr bis jetzt noch versagt war. Wir haben a. a. O. bereits mitgetheilt, daß der Band, der die Criminaljustiz behandelte, auf Kosten des ftanzösischen Staates hergestellt worden; für die beiden vorliegenden Bände find die Mittel von einigen reichen polnischen Juden hergegeben worden, deren Spenden aber jetzt erschöpft find. Für die Vollendung des Werkes müssen daher die Mittel durch anderweitige Unterstützungen fließen, oder es müßte zu schmerzlichem Bedauern ins Stocken gerathen. Hierauf wollten wir unsrerseits nachdrücklich aufmerksam gemacht haben. Die Titel der beiden Bände sind: Legislation eivile du Thalmud. Nouveau Connnentaire et Traduction critique du Traite Baba Kama par le Dr. Israel-Michel Babbinowicz Tome II. Paris, Thorin, 7 rue de Medieis, 7 et chez TAuteur, rue de Seine 63. 1878 und ebenso der III. Band nur mit den Worten: Traite Baba Metzia. 2rei/fcuu<j 6itacclaU/clateit. Deutschland. Brrlin, 19. Juni. (Privatmitth.) Nachdem die Genesung unseres Kaisers und Königs erfteuliche Fortschritte macht, wird die allgemeine Aufmerksamkeit allhier vorzugsweise von zwei Gegenständen gefeffelt: vom Congreß und von den bevorstehenden Wahlen zum Reichstage. Da zwischen England und Rußland ein Uebereinkommen in den Hauptpunkten schon getroffen worden und man nicht glaubt, daß Oesterreich einen Krieg gegen Rußland ohne Bundesgenossen beginnen werde, traut man dem Congreffe einen günstigen Erfolg zu. Ob derselbe sich auch mit der Stellung der Juden und ganz besonders mit der der rumänischen Juden beschäftigen werde, erscheint noch sehr zweifelhaft. Bekanntlich geht bei der Diplomatie die Form dem Wesen voran, und es fiele deshalb sehr schwer ins Gewicht, ob man eine formale Handhabe fände, um die Judenftage aufwerfen zu können. Bei der Neubildung eines bulgarischen Staates liegt dies allerdings nicht fern; wie aber will man zu den Juden in Rumänien kommen? Wird man Rumänien Bestarabien absprechen, so wird man sich schwer entschließen, ihm auch noch Zwang für seine inneren Angelegenheiten anzuthun. Die eingereichten Memoranden I haben selbstverständlich ihre große Bedeutung — aber sie! besitzen nicht den Charakter von Petitionen bei einer gesetz- > geberischen Versammlung, welche genöthigt ist, über jede Petition