Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 27 (2.7.1878)
- Date
- 1878-07-02
- Page
- Seite 422 (sequence 6)
- Language
- German
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422 Umstand, daß es je dazu kommen wird, ist sehr erfreulich, i Die Schaar wißbegieriger jüdischer junger Leute ist sehr groß, und wir können nach uns vorliegenden Daten auf überraschende Talente hoffen. Das jüdische Wiffen wird in den Augen der Juden selbst in eben dem Grade an Ansehen steigen, wie sie sehen werden, daß es auch materiell gut belohnt wird. Die immer mehr verkümmernde jüdische Gottesgelahrtheit in Galizien wird zu neuem, frischeren Leben erwachen und, indem sie allen unjüdischen Aberglauben abstreift, die schwarzen Wolken, welche noch die Denkweise ganzer Gemeinden umhüllen, verscheuchen, sowie den Baaldienst des Rebbecultus von seinen Altären stürzen. Um nur ein Beispiel hier anzuführen, sei erwähnt, daß selbst in der gebildeten Stadt Brody ein solcher betrügerischer Wunderrabbi aus Tulna (Rußland) in Galizien sich angesiedelt hat, welcher wöchentlich 10 Ochsen und 100 Pfund wische consumirt, ein ganzes Haus in Miethe hat, in dem noch immer nicht seine ganze Familie untergebracht ist, und ein Vermögen von 1,500,000 Gulden besitzt. In den übrigen Städten mögen der Wundermänner mehr als 5 bis 6 Dutzend sein, welche sich in erschreckender Weise vermehren, so daß das Rebbe-Netz über Galizien bald völlig ausgebreitet sein wird. Wer aber zahlt den Haushalt, mitunter den königlichen Prunk solcher Häuptlinge? Das gutmüthige, hoffnungsreiche, gottsuchende, aber von dem mephitischen Dunstkreise dieser „Heiligen" betäubte jüdische Publicum. Dieses Dunkel aufzuhellen, diesen Wahnsinn zu heilen, wird die Aufgabe sein jener Hochschule für jüdisches Wiffen. Mögen die Tage des Congreffes in Lemberg gesegnet sein an Geist und Schaffenskraft! Oie rumänischen Handelsverträge. Hl. Nachdem England und Frankreich Handelsverträge mit „Wir erlauben uns daher Namens aller unserer Glaubcnsgenoffen in der Schweiz die ehrerbietige Bitte an Sie, hochgeachtete Herren, zu stellen. Sie wollen dieses Project ernes Handelsvertrags mit Rumänien mit einer der Sache gewiß nicht unangemeffenen Aufmerksamkeit prüfen und es demgemäß an den h. Bundesrath mit der Instruction zurückweisen, daß 1) das Resultat der Verhandlungen Rumäniens mit andern Staaten, denen ähnliche Verträge proponirt sind, sowie das Resultat der europäischen Conferenzen über die völkerrechtliche Stellung Rumäniens und deffen innere Derhältnisie abzuwarten sei, und daß 2) keinesfalls ein Vertrag weder mit Rumänien, noch künftig mit irgend einem Staate abgeschloffen werden dürfe, der in irgend einer Bestimmung, oder auch umgekehrt in Ermangelung einer solchen voraussichtlich dazu führen könnte, daß nicht alle schweizerischen Bürger in bürgerlichen und politischen Rechten allenthalben gleich behandelt werden." Bekanntlich besteht die schweizerische Bundesversammlung aus dem Nationalrath und dem Ständerath. Der letztere hat in seiner Sitzung vom 10. Juni bereits gesprochen, und zwar in dem er mit 34 gegen 1 Stimme für die Gültigkeit des Vertrages gestimmt hat. Nur eine Stimme, Herr Bodenheimer, erhob sich für die Aufrechterhaltung der Gleichberechtigung; die anderen folgten jenem alten Zuge der Schweizer, welcher so lange und so hartnäckig sich der Gleichstellung der Juden entgegengestemmt hat. Man beruhigte sich mit der Ausrede, es würden schwerlich schweizerische Israeliten nach Rumänien wandern, daß es sich nicht um einen Niederlaffungssondern nur um einen Handelsvertrag handle, und die Schweiz könne nicht wegen 3000 schweizerischer Israeliten die übrige, 2'/., Millionen betragende Bevölkerung der Vortheile berauben, die aus dem Vertrage erflössen. — Zürich, 26. Juni. Der Nationalrath vertagte Rumänien abzuschließen verweigert haben, Deutschland und Italien erst dann dergleichen abschließen werden, wenn ausdrücklich allen Unterthanen dieser Reiche gleiche Rechte in Rumänien zugestanden werden: scheint die Schweiz einen anderen Weg gehen zu wollen. Auch hier hatte der Bundesrath einen Vertrag unterzeichnet, welcher eine solche Clausel nicht enthält, wodurch stillschweigend den Rumänen zugestanden wird, schweizerischen Juden in Rumänien diese Rechte zu versagen. Um die Bundesversammlung von der Genehmigung dieses Vertrags zurückzuhalten, richteten die schweizerischen Israeliten, nachdem diese, wie wir berichtet haben, sich durch inowicz Im Jahrgang 1876, S. 577, referirten wir über Delegirte berathen hatten, eine Vorstellung an die Bundesverdessen Bearbeitung der Tractate Sanheddrin und Makkoth sammlung. Dieselbe ist trefflich abgefaßt und legt die An' als die Eriminalgesetzgebung des Talmuds enthaltend, und gelegenheit so klar, wie nur möglich, indem sie dieselbe von theilten mit, daß der Verfasser auch in derselben Weise die allen Seiten beleuchtet. Das Petitum lautet: Civilgesetzgebung des Talmuds in fünf Bänden herauszugeben sich bis zum 20. Juli, ohne den rumänischen Handelsvertrag zu ratifiziren. Literarischer Wochenbericht. Bonn, 21. Juni. Wer auf die literarische Bewegung im Judenthum, wie sie im letzten Lustrum stattgefunden, zurückblickt, wird mit Befriedigung gewahren, daß die wiffenschaftliche Bearbeitung, auf die wir schon seit Jahren mit allem Nachdruck hinwirkten, erfreuliche Fortschritte macht. Hierzu rechnen wir besonders auch die Arbeiten des 0r. Israel Michel Rabbi-