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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-06-25 · Heft 26 (25.6.1878) · p. Seite 408

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 26 (25.6.1878)
Date
1878-06-25
Page
Seite 408 (sequence 8)
Language
German
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408 tungen jener Petitionen zurück. Wenn das Abgeordnenhaus den jüdischen Gemeinden die Erlaubniß zugestanden, sich den Congreßstatuten zu entziehen und sich autonom zu constituiren, so hat es damit keineswegs eine besondere Glaubensgesellschaft als bestehende Confession im staatspolitischen Sinne des Wortes anerkennen wollen und können. Das Memorandum fährt hierbei fort: „Dem oben erwähnten Bescheide des hohen Abgeordnetenhauses kann auch vom Gesichtspuncte des JudenrhumS keine solche Deutung gegeben werden, als ob hierdurch irgend eine confeffionelle Verschiedenheit des jüdischen Glaubens im dogmatischen Sinne des Wortes anerkannt worden wäre. Auf der ganzen Erdenrunde kennt man blos Einen jüdischem Glauben, mit welchem der Begriff des Jueenthums im Allgemeinen zusammenhängt. Es existiren zwar im Schoße des Judenthums von einander mehr oder weniger abweichende synagogale Einrichtungen, aber ohne daß die Anhänger der gleichartig eingerichteten Gotteshäuser sich je für eine besondere Confeffion hielten, oder sich auch nur überall als separate Körperschaft constituirt hatten. So z. B. bestehen im Schoße der Pester israelitischen Religionsgemeinde nach zweierlei Ritus eingerichtete verschiedene Bethäuser, was trotzdem den einheitlichen Bestand der Gemeinde keineswegs stört. Es existiren ferner zahlreiche, nach altem Ritus eingerichtete Bethäuser in solchen Gemeinden — wie z. B. in Bonyhäv —, welche sich der Kongreß-Organisation antzefchloffen haben, und es giebt wieder moderne Bethauseinrichtungen in solchen Gemeinden — wie z. B. in Päpa —, welche sich als orthodoxe bekennen. Nachdem nun Thatsachen beweisen, daß die im Baterlande befindlichen jüdischen Parteien sich nicht nach ihren Tempeleinrichtungen gruppiren, insofern wir im Schoße einer jeden Partei allerlei Riten vertreten sehen; nachdem ferner zurUnterscheidung der Konfessionen von einander ein geeigneteres Kriterium als der synagogale Ritus nicht existirt, die Synagogen von verschiedenem Ritus aber im Judenthum nicht nur bei einer und derselben Konfession, sondern sogar imSchoße einer und derselben Religionsgemeinde seit Jahrhunderten bestehen konnten und auch gegenwärtig bestehen: so kann trotz der Entstehung der verschiedenen Organisationen nicht behauptet werden, daß im Schoße des jüdischen Glaubens ein Schisma eingetreten wäre, wie dies bei der christlichen Kirche geschehen." Eine weitere Widerlegung geht daraus hervor, daß außer den Congreß- und den sogenannten autonom constituirten orthodoxen Gemeinden noch andere bestehen, die sich von beiden fern halten und sich jüngst auch noch „sefardische Gemeinden" in Ungarn constituirten, so daß, wenn der Landesschulfond theilbar wäre, er in vier oder fünf Theile zerfallen müßte. Ganz falsch ist ferner die Behauptung, daß die vom Erträgnisse des israelitischen Landesschulfonds bisher erhaltenen Institute von den sogenannten orthodoxen Gemeinden nicht benutzt wurden. Die Freistellen im israelitischen Taubstummeninstilut und im Pester Blindeninstitut werden selbständig vom Cultusministerium vertheilt und sogar in der Mehrzahl von Kindern orthodoxer Eltern eingenommen. Ebenso wird die israelitische Landes-Lehrer-Präparandie, deren Erhaltung jährlich 22,000 fl. kostet, von allen Gemeinden benutzt, so daß die Zöglinge in überwiegender Zahl die Kinder orthodoxer Eltern, nicht selten sogar orthodoxer Rabbiner, Borbeter und Schächter sind, und daß auch orthodoxe Gemeinden die Zöglinge dieser Anstalt anstellen. Eine darauf folgende statistische Nachweisung giebt ein trauriges Bild von dem Mangel alles Schulunterrichtes aus Comitaten, in welchem die orthodoxen Gemeinden verwiegen. In den im Sinne des Congreß-Statuts nichtorganisirten Gemeinden der Comitate Beregh und Marmaros besuchen kaum 21/2 Proc. der schulpflichtigen Kinder die Schule, während in den nach dem Congreß-Statute organisirten letztgenannten Gemeinden thatsächlich 80 Proc. der schulpflichtigen Kinder die Schule besuchen. Endlich die jüngst eröffnete Rabbiner-Bilbungsanstalt, die jährlich mit 20,000 fl. präliminirt ist. Bekanntlich hat die beabsichtigte Gründung derselben den ganzen Kampf eigentlich hervorgerufen. Das Memorandum zeigt jedoch wie dieser Kampf immerfort abgenommen habe, indem der Präses des Vereines der „ Glaubenswächter", Ignaz Reich, 1869 im Namen von 700 israelitischen Gemeinden gegen die Sanction des betreffenden Beschlusses petitionirte; im Jahre 1870 nur mit 305 Gemeinden beim Abgeordnetenhause zu petitioniren vermochte, im Februar 1874 nur noch 200 Gemeinden zur Unterstützung seines Gesuches auftrieb, mit dem hier bekämpften Gesuche endlich ganz vereinzelt dasieht und nicht eine einzige Gemeinde mehr zur Seite hat. Als die Anstalt eröffnet werden sollte, drängten sich die Schüler der sogenannten Jeschiboth zur Aufnahme. Es zeigte sich aber hierbei der erbärmliche Zustand, in welchem die Heranbildung der Rabbinen in Ungarn sich bisher befand. Mehr als hundert „Jeschibe"-Zöglinge mußten wegen Mangels an Vorbildung zurückgewiesen werden und konnten in der Landes-RabbinenbildungSanstalt, in deren beiden Lehrcursen in diesem Jahre nur je eine, resp. zwei Claffen eröffnet wurden — blos 30 Zöglinge Aufnahme finden. Aus dem Namen- und Zuständigkeitsverzeichnisfe der Zöglinge ist füglich ersichtlich, daß eine nicht geringeZahl derselben aus den orthodoxen Gemeinden stammt. AuS allen diesen Gründen geht aufS Deutlichste hervor, daß die für die oben genannten Anstalten verwendeten Gelder aus dem israelitischen Lanvesschulfond durchaus nicht für eine Partei, sondern für alle Gemeinden ohne Unterschied der Partei-

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