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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-06-25 · Heft 26 (25.6.1878) · p. Seite 406

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 26 (25.6.1878)
Date
1878-06-25
Page
Seite 406 (sequence 6)
Language
German
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406 und beleuchtet wurden. Nun traten in vielen Punkten recht fühlbar Erscheinungen auf, die mit jeder freien Bewegung überhaupt und mit der Geistesströmung unsrer Zeit ganz besonders verbunden sind: religiöser Jndifferentismus und extreme Beseitigung alles historischen Bodens, aller überlieferten religiösen Gestaltung, welche namentlich das Verschwinden des religiösen Lebens im Hause bewirkten. Was nun zu befürchten steht und zum Theil schon geradezu zum Vorschein kommt, ist, daß die Synagoge, durch jene Erscheinungen erschreckt, sich wieder zu einer Verherrlichung der alten Orkhodoxie neige, und möglichst in Schule und Gottesdienst die Rückkehr zu allen früheren Formen und Satzungen anstrebe. Zahlreiche Schriften und Schriftstücke liegen uns vor, in denen schon seit Jahren von Stellen aus, wo bisher ein gemäßigtes Vorwärts angestrebt ward, die Klage über den Verfall der früheren religiösen Formen bitter erhoben, und darauf gedrungen wird, sie der Jugend wieder einzusenken. Auch haben wir von Fällen gehört, wo jüngere Rabbiner nach ihrer Anstellung zuerst in liberalem Sinne gepredigt und gewirkt haben, bald aber, wahrscheinlich aus Furcht, nach dem Ablauf ihres Provisoriums von orthodoxer Seile Widerstand gegen ihre Wiederwahl zu finden, sich völlig umwanbten, und in ihren Predigten mit möglichster Salbung verkündeten, daß das Heil des JudenthumS und der Juden allein in der strengen Uebung aller tradirten Satzungen und Formen zu finden sei. Wir gehören wahrlich zu denen, welche die Erhaltung des positiven Juventhums anstreben und eine Religion, die blos aus zwei oder drei rationellen Principien besteht, nicht für dauerhaft und wirksam erachten. Aber mit Einem Male wegen Erscheinungen, die doch nur theilweise sich kundgeben, die ganzen Errungnisie der Neuzeit verkennen und leugnen, die Wohlthaten des mit der Cultur in's Gleichmaß gebrachten Judenlhums, das uns von so vielen abergläubischen und verlebten Mißbräuchen befreit hat, mißachten und von Neuem den Lehr- und Gedankeninhalt des Judenthums dem Formalismus nachsetzen wollen, ist ebenso kurzsichtig wie schädlich — und hierin liegt das verwarnende Beispiel, von dem wir gesprochen. — Die Wahlbewegung nach der Auflösung des Reichstages kommt bereits in Fluß, und das Haupt der christlich-sociallstischen Partei, Hofprediger Stöcker, wird zu Wanderpredigten auszieheu. Da werden wir Juden unS wieder auf Schmähreden gefaßt machen müssen, wenn nicht etwa der geistliche Volksredner durch die neue Situation sich etwas Zwang auflegen wird. — . In Folge der vom Architectenverein ausgeschriebenen Concurrenz von Plänen zur Bebauung des Friedhofes der jüdischen Gemeinde sind 25 Entwürfe eingereicht worden. Die dazu eingesetzte Commission hat drei derselben, die von Kühn, von Holst und Licht, als die relativ besten mit Preisen bedacht; diese werden im Architectenhause ausgestellt. — . Auch die Alliance isr. univ. hat Delezirte hierher berufen, um bei dem Congresse wirksam zu sein. Eine Deputation hat eine Audienz bei dem Fürsten Bismarck gehabt und wohlwollende Zusicherungen erhalten. — (Aus zuverlässiger Quelle wird berichtet, daß Fürst Bismarck eine Deputation der Alliance nicht empfangen habe, daß aber die Vertreter mehrerer Staaten eine Besprechung der Angelegenheit der orientalischen Juden im Congresse, wenn irgend möglich, herbeizuführen gedächten. Auch hat die Alliance wie bei der Conferenz zu Konstantinopel, so auch bei dem Congreß, ein Memorandum (s. nächste dtt.) eingereicht.) Stuttgart, 10. Juni. In Folge Erlasses der Königl. Israel. Oberkirchenbehörde wurde am israel. Pfingstsest (7. Juni) in allen Synagogen des Landes ein Gebet für die Erhaltung des Lebens Seiner Majestät des deutschen Kaisers verrichtet. Bonn, 18. Juni. (Privarmitth.) Wir erhalten soeben von der K. Württembergischeu Israelitischen Qberkirchenbehörde zu Stuttgart die Mittheilung, daß sie das jüngst erschienene „Lehrbuch der israelitischen Religion für die oberen Massen der Mittelschulen und Gymnasien, sowie für den Coufirmandenunterricht von Dr. Ludwig Philippsou (Wien, Hölver, 1578)" „mittelst Erlasses vom heutigen den Rabbinern und Vorsängern des Landes, welche Schülern der genannten Lehranstalten Religionsunterricht zu erlheilen haben, zur Benützung und behufs dessen zur Anschaffung aus Gemeindemitteln empfohlen habe. Stuttgart, den 12. Juni 1878." Hannover, ll. Juni. (Privatmittheilung.) In § 50 der Bekanntmachung des vormaligen Hannoverschen Ministeriums des Innern vom 19. Juni 1844, das jüdische Synagogen-, Schulunv Armenwesen betreffend, ist vorgeschrieben, daß zur Gemeindeversammlung mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sein müssen. Da diese Bestimmung in der practischen Anwendung mancherlei Schwierigkeiten und Unzuträglichkeit veranlaßt hat, so haben vor Kurzem die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten durch einen besonderen Erlaß das Königliche Oberpräsidium ermächtigt, die gedachte Bestimmung aufzuheben und durch folgende zu ersetzen: „In der Versammlung muß wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sein. Eine geringere Anzahl genügt ausnahmsweise zur Beschlußfassung, wenn die Mitglieder nach einmaliger erfolglos gebliebener Ladung zum zweiten Male zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammen gerufen, dennoch nicht in genügender Anzahl erschienen sind. Bei der zweiten Ladung muß auf diese Bestimmung hingewiesen werden". Es liegt auf der Hand, daß durch diese Aenderung die Beschlußfähigkeit der jüdischen Gemeindeversammlungen in hohem Grate erleichtert wird. In demselben Erlaß haben sich die Ressort- Minister in Uebereinstimmung mit der Ansicht des Oberpräsibiums auch dahin ausgesprochen, taß die Vorsteher der jüdischen Synagogengemeinden nach § 1 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 nicht mehr befugt sind, die Gemeindemitglieder zu Gemeindeversammlungen unter Androhung einer Geldstrafe zu laden. Der

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