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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-06-25 · Heft 26 (25.6.1878) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 26 (25.6.1878)
Date
1878-06-25
Page
Seite 402 (sequence 2)
Language
German
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402 zu trennen. Die erste Arbeit machte den ersten Besitz und der erste Arbeiter war der erste Besitzer, wie dies 1 Mos. 4, 3 ff. schon ausgesprochen ist. Auf dieser Grundlage, die sich in allen Geschlechtern und in allen Zonen wiederholt hat, baute sich naturgemäß die ganze Entwickelung des Menschengeschlechtes auf, und eS wird weder der socialistischen Theorie noch den socialdemokratischen Bataillonen gelingen, dies zu ändern, weil es eben unveränderlich ist. — Allerdings ist nun mit dem Besitze, welcher vorzugsweise die Arbeit und den freien Willen des Menschen repräsentirt, die Ungleichheit des Besitzes unter den Menschen nothwendig verbunden. Sehen wir davon ab, daß in langen Zeitaltern und vielfach auch noch in unserer Zeit, gleichwie in den übrigen Kreisen der Natur, die Machtverhältniffe einen großen Theil des Besitzes bestimmten und veränderten, daß durch die brutale Gewalt oder durch Ertheilung von Borrechten und bevorzugten Stellungen dem Einen rer Besitz vermehrt, dem Anderen vermindert wurde, und diese Verschiedenheit des Besitzstandes wiederum die Ungleichheit deffelben in's Unbeschränkte hinaus vermehrte, indem wir betonen, daß diese Austheilung res Besitzes durch die Macht immer mehr durch die Ausbildung des Rechtsstaates und des internationalen Rechtes verhindert und beseitigt werden wird. Sehen wir hiervon ab, so bleiben immer noch Momente genug übrig, welche die Ungleichheit des Besitzes herbeiführen und von der Natur deffelben untrennbar scheinen. Schon die Verschiedenheit der Arbeit selbst, und des Productes, das sie erzielt, hat die Ungleichheit zur Folge, und hierzu kommt die Verschiedenheit des Consums und der Behandlung der gewonnenen Products. Das Maß der Bedürfniffe, schon durch die Zahl der Familienglieder, also derer, die von dem Ertrage der Arbeit leben müssen, bestimmt, muß den Besitz ungleich machen. Hierzu kommen die unzähligen Zufälle, die den Besitz vermindern, wie z. B. Mißwachs, oder vermehren, wie z. B. günstige Conjuncturen. Unter der Einwirkung aller dieser Momente wird die Ungleichheit des Besitzes vom Besitze untrennbar, und so bestand dieselbe denn auch in allen Zeiten in der menschlichen Gesellschaft. Ein Versuch, einen gleichen Besitzstand zu erzwingen, wurde z. B. in Sparta gemacht, gelang aber daselbst nur für die kleine Zahl der eigentlichen Spartiaten, durch den Wegfall rer Arbeit, die von den Periöken und Heloten gethan wurde. Dahingegen bewirkte in Athen und Rom die Ungleichheit des Besitzes furchtbare Erschütterungen, die entweder durch das Schwert oder durch vorübergehende Befriedigungsmittel beruhigt wurden. Denn selbstverständlich begänne am Tage nach einer Vertheilung der vorhandenen Besitzthümer die Ungleichheit des Besitzes von Neuem. — Ist aber die menschliche Gesellschaft untrennbar vom Besitz, und dieser von der Ungleichheit des Besitzes: so hat jene die Aufgabe, diese Ungleichheit der Güter im Allgemeinen so weit auf gesetzlichem Wege zu vermindern, daß die Extreme übermäßigen Reichthums und übermäßiger Armuth möglichst vermindert und eingeschränkt werden, und Laß die Hülfsbedürftigkeit bereite Mittel der Hülfe finde. Dies ist eines der hohen Ziele, welche die Gesellschaft auf dem Wege ihrer Entwickelung zu erstreben hat, das sie freilich am wenigsten durch Umsturz und Gewaltthätigkeit, sondern nur durch den Fortschritt der Einsicht und der Gerechtigkeit erreichen kann. Hier aber liegt auch der Punkt, in welchem die Lehre des Judenthums mit der socialen Frage in Berührung kommt. Nicht heute erst, sondern schon in den Jahren 1822 und 1828, trat das Judenthum mit der Klarstellung seiner socialen Grundsätze auf, und schon in den dreißiger und vierziger Jahren bekämpfte auf diesem Boden die „A. Ztg. d. I." den Communismus und Socialismus. Wir fuhren hierin bis zum heutigen Tage fort und verweisen z. B. auf Nr. 28 des vor. I.: „Die sociale Frage und das Judenlhum". Wir gestatten uns nur einige Sätze daraus zu wiederholen. Wir wiesen dort nach, daß die Principien des Judenthums sind: „Die Gleichheit Aller in allen Pflichten, welche die Gesellschaft auferlegr, und in allen Rechten, welche sie zuertheilt, die persönliche Freiheit und das Eigenthum. Dies sind die drei Fundamente, auf welchen der Mosaismus die Gesellschaft aufbaute. Nächst Liesen ist es die Familie, welche vom Mosaismus ideell und practisch als Grundlage der Gesellschaft angesehen, gefestigt und für heilig erklärt ward, als unveränderliche und unantastbare sociale Institution." Es war nur ein Ausfluß jenes Princips der Gleichheit, daß nach der Eroberung des Landes Grund und Boden in möglichst gleichen Theilen an die Familien vertheilt ward. Daß auch aus diesem gleicherweise vertheilten Bodenbesitz mit der Zeit die Ungleichheit des Besitzstandes sich entwickeln werde, setzte aber rer Mosaismus voraus und ging nun von der principiellen Anschauung aus, daß durch gesetzliche Mittel die Anhäufung von Vermögen auf der einen und der Anwachs der Armuth auf der anderen Seite verhindert werden müffe, ohne das Eigenthumsrecht und die persönliche Freiheit anzutasten.>) Die Mittel und Wege, die er hierzu einschlug, waren: dasLösungsrechl und der Rückfall veräußerter Erbgüter im Jobeljahre, vie Beschränkung des Schuldenwesens durch das Verbot des Zinses und durch das Erlaßjahr, sowie die bestimmte Vertheilung der Hinterlaffenschaft durch den Ausschluß letziwilliger und bedingender Verfügungen, wodurch Majorate und Fideicommiffe wegfielen. „Auf diese Weise sollte das Uebermaß der Bereicherung und der Verarmung verhindert und möglichst im Laufe der Zeit immer wieder eine gewisse Ausgleichung der Besitzverhältniffe bewirkt werden, ohne dem Rechte des persönlichen Eigenthums zu nahe zu treten." „Wenn nun trotz allem Dem durch die Verwickelung, welche Unglücksfälle und die menschlichen Leidenschaften bewirken, 1) Der Mosaismus dachte nicht im Entferntesten daran, außer der Vertheilung nach der Eroberung des Landes irgend einmal wieder eine Thcilung des Bodens eintreten;u lassen, vielmehr steht einer solchen das äobelgesetz geradezu entgegen. Das Princip der ersten gleichen Vertheilung blieb aber, und daher verlangt Ezechiel (47, 21 ft.) eine solche — auch für die „Fremden", die stch einheimisch gemacht in Israel — eine solche Bodcnvertheilung nach der zukünftigen Wiedereinnahme des Landes.

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