Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-06-18 · Heft 25 (18.6.1878) · p. Seite 388

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 25 (18.6.1878)
Date
1878-06-18
Page
Seite 388 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227177-3227203--36329-3306363
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

388 In ver Sitzung der österreichischen Delegation vom 4. Juni stellte Delegirler Kuranda folgende Interpellation an den Minister des Aeußern: „Seit Jahren hat das traurige Schicksal der i s r a l i t i s ch e n BewohnerRumäniens die Theilnahme des gebildeten Europa wach gehalten. Einzelne Regierungen und Parlamente und die gesammte öffentliche Presse haben sich wiederholt mit diesen Mißständen beschäftigt, die mit dem Geiste der Civilisation im Widerspruch stehen. Der Artikel 46 der Pariser Convention vom Jahre 1856 hat ausdrücklich die bürgerliche Gleichstellung der Moldauer und Wallachen, welcher Religion sie auch angehören, decretirt. Diese Stipulation findet jedoch in Rumänien keine Beachtung, und es finden im Gegentheile sowohl in der Legislative als in der Administration Bedrückungen statt, die zu den Zeiten, wo die Türkei noch ihr volles Suzeränetätsrecht in der Moldau und Wallachei übte, nie stattgefunden halten. Der Congreß der hohen Mächte, der nun in Berlin stattfinden und der gewiß mit den Verhältnissen Rumäniens sich beschäftigen wird, giebt nun Veranlassung. sich mit den Verhältnissen der Israeliten in Rumänien zu befassen und den Pariser Vertrag von 1856 ihnen entgegenzuhalten. Die Unterzeichneten Delegirten erlauben sich die Frage, ob Se. Excellenz der Herr Minister des Aeußern gesonnen ist, sich der Interessen ver bedruckten Israeliten in Rumänien, unter denen sich circa 86,000 österreichische Staatsangehörige befinden, im Geiste der Humanität und Gerechtigkeit anzunehmen, vr. Kuranda, vr. Herbst, Graf Coronini, Dr. Giskra, Dr. Stöhr, Freiherr v. Winterfiein, vr. Sturm, vr. Bareuther, vr. Kuranda nur den herzlichsten Dank für ihre Interpellationen aussprechen. Sie muffen wohl ihre Gründe dafür gehabt haben, daß sie nur die rumänischen Juden zum Gegenstände derselben gemacht haben, wahrend vom Congreffe die Gleichberechtigung auch in den übrigen alten und neuen Staaten an der Donau und auf der Balkanhalbinfel, namentlich in Serbien und Bulgarien verlangt werden muß. Graf Andraffh faßte in seiner Antwort auf die Interpellation Wahrmanns die Sache in dieser Ausdehnung auf. Was nun des Letzteren Antworten betrifft, so muß man anerkennen, daß in der That der österreichische General-Consul in Bukarest sich im Aufträge seiner Regierung bei den vorgekommenen Gelegenheiten der rumänischen Juden möglichst angenommen. Jedoch wird hierbei der Handelsvertrag mit Rumänien immer einen dunkeln Fleck bilden. Die Antwort des Ministers gleicht der, welche das deutsche, englische und italienische Ministerium auf die an sie gelangten Gesuche ertheilt haben; die Anerkennung des Princips und die Verheißung, es durchzuführen, mit dem Vorbehalt, wenn der Congreß die Gelegenheit dazu biete. Im Munde des Ministers einer einzelnen Regierung ist dieser Vorbehalt vollständig gerechtfertigt. Innerhalb des Congresses aber hat dieses Versprechen so vieler Ministerien, wenn es aufrichtig gemeint ist, die Bedeutung, daß die Gelegenheit herbeigeführt werde, es sei denn, daß sich im Congreß ein Mangel von Uebereinstimmung in dem Maße kundgebe, daß an durchgreifende Stipulationen überhaupt nicht zu denken sei. Kommt aber ein Vertrag zu Stande, so können wir das Versprechen der genannten Ministerien nur dann für gelöst ansehen, wenn die Gleichberechtigung aller Nationalitäten Plener, vr. v. Demel, Graf Belrupt, Freiherr v. Engerlh, Frei-! und Confessionen ausdrücklich festgestellt wird. Die obigen Inter- Herr v. Wallerskirchen, vr. Ed. Sueß, Freiherr v. Burg, l»r. pellationen waren aber um so mehr am Platze, als Graf An- Schaup, Teufchl, vr. Groß, Wanka, vr. Wegscheider." drassh auf die Gesuche mehrerer jüdischen Vereine über denselben Graf Andrassh: Indem eine gleiche Interpellation in der Gegenstand, soviel wir wissen, keine Antwort ertheilt hatte, ungarischen Delegation an mich gerichtet wurde und ich mich Es ist selbstverständlich, daß Alles auf den Verlauf anmit dem Wunsche, der in dieser Interpellation enthalten ist, kommt, welchen die Congreßverhandlungen nehmen werden. Sind schon vertraut gemacht habe, bin ich in der Lage, dieselbe sogleich sie günstig, d. h. zum Frieden führend, so wird es eine Pflicht zu beantworten. Die Regierung Sr. Majestät hat sich immer angelegen sein lassen, innerhalb der Grenzen, welche durch die staatsrechtlichen Verhältniffe gegeben sind, so vorzugehen, wie es zur Erreichung dieses angestrebteu Resultates am practischesten erschien. Sie wird es auch für ihre Aufgabe betrachten, am Congreffe, so weit die Verhandlungen dazu Anlaß geben sollten, in der Richtung der Gleichberechtigung der Religionen nach jenen Principien zu wirken, für welche sie im Innern und nach Außen ihre Stimme stets zu erheben sich berechtigt glaubt? Wir können den Herren Abgeordneten Wahrmann und des Congresses sein, die Gleichberechtigung aller Bewohner der betreffenden Länder ausdrücklich zu stipuliren. Man hat es hier mit Rumänen, Serben, Bulgaren, Griechen, Mohammedanern und Israeliten zu thun, von denen außer den letzteren jeder Nation zuzutrauen ist, die Anderen unterdrücken zu wollen. Die staatliche Bertheilung festzusetzen, ohne die Minoritäten sicher zu stellen, wäre geradezu eine Grausamkeit. Dies führte jüngst die „Kölnische Zeitung" hinsichtlich des Looses der Mohammedaner in den neuen christlichen Staaten nachdrücklich aus. Unsre Erwartung, daß der Congreß seine Pflicht thue, ist also völlig gerechtfertigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.