Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1878)
- Date
- 1878-06-11
- Page
- Seite 376 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227177-3227202--36316-3306349- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
376 langen nicht blos die Gleichberechtigung der christlichen, sondern auch der jüdischen Rajah's zu vertreten und zu erwirken. Schon am 1. März lief von Berlin das eigenhändige Antwortsschreiben Lord John Rusiells ein (s. Nr. 11 d. Jahrg. 185»), in welchem er unter anderem sagte: „Die Regierung ihrer Brittischen Majestät wird beharrlich besorgt sein, daß die jüdischen so gut wie die christlichen Unterthanen des Sultans von Seiner Hoheit die Wohlthaten gleicher Rechte und unparteiischer Verwaltung erhalten." Die Wiener Friedensverhandlungen zerschlugen sich und Lord John Russell trat aus dem Ministerium. Aber obgleich die englischen Minister jüdischen Deputationen gleiche Versprechungen wie die gegenwärtigen gemacht hatten, der österreichische Jnternuntius in Konstantinopel einen Trinkspruch auf die gleichen Rechte der christlichen wie der jüdischen Unterthanen des Sultans ausgebracht hatte, ging der Pariser Vertrag von 1856 über die Stellung der Juden im Oriente mit Stillschweigen hinweg. Wir stehen noch auf derselben Stelle, ja sind noch schlimmer daran, denn, zwar nicht um die Gleichberechtigung der jüdischen Unterthanen in der Türkei, wohl aber in allen den vom türkischen Reiche abgeriffenen christlichen Staaten haben wir nachzusuchen, wo sie feit jener Zeit mehr beschränkt, unterdrückt und mißhandelt wurden, als es jemals unter der türkischen Herrschaft geschehen ist. Wird sich aus dem bevorstehenden Congreffe ein Lord John Rusiell befinden? . . . Ruffell, geboren 1792, ist im 86. Lebensjahre verstorben, nachdem er sich vor 10 Jahren in's Privatleben zurückgezogen hatte. Der Geschichte Großbritanniens hat er von seinem 21. Lebensjahre an, in welchem er in's Parlament eintrat, seinen Namen unverlöschlich eingeschrieben. Auch wir widmen ihm Dank und Anerkennung! Holland. Amsterdam, 22. Mai. (Privatmitth.) (Nekrolog.) Die Niederlande haben einen herben Verlust erlitten/ Der juristischen holländischen Zeitschrift „Het Weekblad von het Regt“ entnehmen wir darüber Folgendes: „Wir erfüllen heute die traurige Pflicht, des großen Verlustes zu gedenken, welcher das Niederländische Varreau betroffen. Am 15. Mai verschied zu Amsterdam im Alter voon 65 Jahren vr. Ahasverus Salomo van Nierop, Advokat, Mitglied des Provinzial-Rathes von Nord-Holland, des Gemeinde-Rathes zu Amsterdam, Präsident der permanenten Commission für die Angelegenheiten des israelitischen Gemeindewesens, früher Mitglied der zweiten Kammer der General-Staaten. Nichts ließ ahnen, daß der noch stets kräftige, thätige, lebensfrohe Mann seinem Ende so nahe sei. Er entschlief ruhig und sanft in Folge einer kurzen, aber heftigen Krankheit. Wir beabsichtigen nicht mir diesen wenigen Zeilen, noch unter dem ersten Eindrücke des schmerzlichen Verlustes, das überaus thätige und vielbewegte Leben des ausgezeichneten Rechtsgelehren — wäre es auch nur in flüchtigen Umriffen — zu zeichnen, und seine Verdienste anzuerkennen. Ein kurzes Wort der Erinnerung soll ihm vorläufig nur gewidmet werden. Ban Nierop studirte die Rechtswiffenschaft in Amsterdam, promovirte 1839 in Leyden. Seine zahlreichen Arbeiten auf dem Gebiete der Rechtsgelehrtheit zeichneten sich stets durch Kürze, Klarheit und Gediegenheit aus. Er erwarb sich durch dieselbe» einen Ehrenplatz unter unseren bedeutendsten Juristen, und war als Advokat im ganzen Lande berühmt. Wahrend beinahe 40 Jahren war er der Vertrauensmann vieler unserer ersten Handelshäuser und einer großen Anzahl von Gemeinde- und Polderverwaltungen l), und anderer Corporationen in und außerhalb unserer Provinz. Er war ein bedeutender Redner, aber nicht weniger bewundernswerth in seinen Consultationen. Er besaß wie Wenige die Gabe, die verwickeltsten Rechtsfragen aufzuhellen und darzuthun, in welcher Form sie der Entscheidung des Richters anheimzustellen seien. Sein unabhängiger Charakter und seine übrigen vortrefflichen Eigenschaften sichern dem Dahingeschiedenen ein ehrenvolles Andenken nicht allein in unserer Mitte, sondern im ganzen Lande." Das Allgemeene IJandelsblad, Nieuve Amsterdamsche Cotiraut, widmet Dr. van N. folgenden Nachruf: „vr. van N. war einer der hervorragendsten Rechtsgelehrten unseres Landes, eine Zierde des Amsterdamer Advokaten - Collegiums, und Bielen Rathgeber im ganzen Lande. Er besaß ein bedeutendes Rednertalent: Seine Reden zeichneten sich durch Klarheit und Kürze aus. Geistreicher Vortrag erwarb ihm stets ununterbrochene Aufmerksamkeit in öffentlichen Versammlungen, in Raths- oder Kammerfitzungen; er wußte stets die Sache, die er vertheivigte, durch kräftige plastische Darstellung zu verstärken. Die Kunst zu debattiren war ihm ganz besonders eigen, vr. van Nierop war zweimal und wahrend längerer Zeit Mitglied unserer zweiten Kammer. Amsterdam ist ihm großen Dank schuldig. Als Mitglied unseres Gemeinde-Raths (seit 1870) hat er den Fortschritt auf jedem Gebiete befördern helfen, und häufig hierzu die Initiative ergriffen, namentlich auf dem Gebiete des Unterrichtswesens und des der Steuerreform. Der Dahingeschiedene hatte durch eigene Willenskraft seine hohe Stellung errungen. Er führte ein sehr thätiges und in vieler Beziehung nützliches Leben, und sein Hinscheiden wird sicher durch Viele im Lande sehr betrauert werden." „In der Sitzung am 16. d. sprach der Vorsitzende unseres Arrondiffementgerichtes in sehr gewählten Ausdrücken dem Barreau fein und seiner College« Leidwesen über den großen Verlust aus, der durch bas Ableben des Advokaten vr. van Nierop erfolgt sei. In warmen Worten gedachte er des bedeutenden Rechtsgelehrten und beredtsamen Sachwalters, der im Stande war über >) Polder sind eingedämmte Landesstriche, welche wegen der Gefahr von Ucberschwemmung und steter nothwendiger Wasierenffernung unter specieller Verwaltung stehen.