Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 24 (11.6.1878)
- Date
- 1878-06-11
- Page
- Seite 374 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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374 2beitaijt^ 6uux£&iöcßteu/. Deutschland. Karlsruhe, 20. Mai. jPrivalmitch). Der „großherzogauS Liquidationsmitteln zn zahlen, damit derselbe auf seine, genau genommen gar nicht vorhandenen Rechte an die Liquidation ein für allemal verzichte. Dieses Recht würde nämlich schon deshalb fraglich sein, weil dem Oberrabbiner, der auf Kündigung liche Oberratb der Israeliten" hat aus Anlaß der glücklichen! angestellt war, bei Auflösung der Gemeinde von den beiden Cul- Errettung des Kaisers und seiner erlauchten Tochter ein Circular > tusvorstehern, wenn auch nur mündlich, gekündigt worden und an sämmtliche Rabbinate und Synagegenräthe erlaffen, Samstag,' derselbe sodann mit erhöhtem Gehalt und lebenslänglicher Anden 25. dieses in allen Synagogen des Landes ein Gebet am! stellung an den Synagogenverband übergegangen war. Aber Schluffe des eingeführten sabbathlichen Synagogengebeies für den ■ selbst abgesehen davon, könnte doch nie und nimmer ein Anspruch Kaiser und den Großherzog hinzuzufüzen. Dieses Gebet, welches 1 von ihm erhoben werden, so lange der Synagogenverband solvent daS Circulär mittheilt, spricht in den wärmsten und erhebendsten! ist, und da eine Insolvenz für geradezu unmöglich. wenigstens Ausdrücken den Dank an die göttliche Vorsehung und die Bitte! für höchst unwahrscheinlich gelten darf, so muß ein solcher Schritt für Gewährung der göttlichen Gnade in der zukünftigen Zeit aus. j der Liquidationskommission als ein ungesetzlicher bezeichnet werden. Hamburg, 29. Mai. Bekanntlich hat die neue Berfas- Es ist daher sehr natürlich, wenn eine Anzahl Gemeindemitglieder sung der deutsch-israelitischen Gemeinde hier alle Cultusangele-! eine Protesteingabe an den Liquidationsvorstand zur Unterschrift genheiten aus ihrem Reffort entfernt ,und sie den einzelnen! circuliren lasten, die Mitglieder der Collegien für ihr Votum Gemeinden, wie „rem Synagogen - Verbände", der „Tempel-! verantwortlich machen und ihr Recht eventuell zu verfolgen sich gemeinde", überlaffen. Es mußte daher auch eine Liquidation! Vorbehalten." betreffs der rechtlichen Verpflichtungen eintreten, welche für die! WÜrzburg, 28. Mai. (Privatmitth.) Bor einiger Zeit frühere Gemeinde bestanden hatten. Diese letzteren sind noch! wurde von hier aus das Gerücht verbreitet, daß die Aufhebung heute nicht ganz gelöst, und wir theilen einen Artikel des hier der hiesigen „israelitischen Erziehungsanstalt" beabsichtigt werde, erscheinenden Tageblattes „Reform" vom 25. Mai mit, der! Wie steht es mit diesem Institut? Würzburg war noch eine einen Gegenstand beleuchtet, welcher jetzt die Gemeinde lebhaft' kleine Gemeinde, als bereits eine jüdische Schule hier bestand, die beschäftigt: „Die Liquidation der Gemeinde, die fast ohne erheb-! vom jeweiligen Chasan geleitet wurde. Mit der Gemeinde liche Schwierigkeiten vor sich ging, erhalt gegenwärtig ein Nachwuchs auch die Schülerzahl, und jetzt erlheilen vier Lehrer spiel, das zu unangenehmen Verwickelungen zu führen droht. 200 Kindern Unterricht. Wir haben es hier nicht mit einer Es wurde nämlich ursprünglich der Gehalt des Oberrabbiners! Religionssondern mit einer Normalschule zu thun, deren Leilaut dessen Bestallung auf Ct. Mark 2000 festgesetzt; außerdem! stungen sich mit denen der Volksschule nicht nur decken, sondern wurden Ct. Mark 1000 jährlich als Ersatz für die sonst üblich! die letzteren weit übertreffen. Die Anstalt ist so ziemlich das gewesenen Trauungs-Emolumente bewilligt, sowie ferner Ct. Mk.! einzig Schöne, das in der Gemeinde Würzburg anzutreffen. Und 200 als Zuschuß zu einer Lebensversicherungspolice, welche in Wegfall kommen sollte, falls der Oberrabbiner sein Amt bei der Gemeinde verließe. Trotzdem beanttagte der Liquivationsvorstand im Jahre 1871, nachdem der Oberrabbiner bereits vom Synagogenverbande übernommen war, obige Ct. Mark 1000 und Ct. Mark 200 lebenslänglich weiter zu zahlen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, im Jahre 1872 jedoch wieder eingebracht, und zwar diesmal mit befferem Erfolg. Seitdem erhält der Oberrabbiner alljährlich diese Ct. Mark 1200 aus Liquidationsmitteln ausgezahll. In der betreffenden Sitzung opponirte der nun verstorbene H. S. Hertz sehr energisch, und reichte mit vier seiner Collegen bald darauf einen notariellen Protest gegen den gefaßten Beschluß ein, weil nach § 13 des Gesetzes vom 7. November 1864 wie der ganzen Sachlage nach die Liquidationsbehörde zur freiwilligen Anerkennung von Schulden, die dem Rechte nach die Liquidation nicht treffen, nicht befugt sei. Gewiß mit noch geringerem Rechte ist jetzt eine Agitation im Gange, um dem Oberrabbiner Mark 30,000 warum soll dieselbe eingehen? Die Sache ist einfach: Früher war das mehrerwähnie Institut von der Orthodoxie in Beschlag genommen, d. h. es stand unter der Controle unserer Hyperorthodoxen in allen Punkten. Bor 2 Jahren etwa brachten eS einige Vernünftige fertig, daß Licht und Wetter geschieden und der Einfluß des Rabbiners auf Bibel, Beten und Hebräisch - Schreiben beschränkt wurde. Wer Würzburg genau kennt, wird dies nicht nur gerechtfertigt, sondern selbstverständlich finden; allein im Lager der Hyperorthodoxie entstand darob großer Lärm. Da wird nun Einer ausgestellt, der die ganze Anstalt für unnütz erklären soll; der Antrag wird durchgehen, die Anstalt aufgehoben und die verschmähten Machthaber werden an einer dann neuerstehenden jüdischen, mehr orthodoxen Schule wieder in ihre Würde eingesetzt werden. Glücklicherweise ist aus diesem Traume nichts geworden, und der hyperorchodoxe Coup ist mißlungen'. — Baiern Hai drei Universitäten, von denen München allein den mit Subsistenzmitteln nicht gut versehenen Studenten zugänglich ist. Nur in München nämlich existirt meines Wiffens ein Verein zur Unterstützung