Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1878)
- Date
- 1878-06-04
- Page
- Seite 359 (sequence 7)
- Language
- German
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359 daß eine so lange Zeit vergehen mußte, ehe sich Danzig entx schloß, einem schmerzlich empfundenen Bedürfnisse wieder abzu- G helfen. Man muß eben die hiesigen Verhältnisse kennen, um sich dieses scheinbare Räthsel zu lösen. Es durste wohl bekannt ( fein, daß sich die Juden Danzigs in 5 Gemeinden theilen, von s denen Jede, wenn auch eine verschieden religiöse Richtung nicht fi vertretend, dennoch ihre eigene Verwaltung und ihre besonderen v Cultusbeamten hat. Um so auffallender ist viese Tharsache, als ( Danzig im Ganzen nur circa 2000 jüdische Seelen zahlt. (Ueber f den Ursprung der 5 Gemeinden behalte ich mir einen ferneren z Bericht vor). Den Vorzug aber, einen Rabbiner und Prediger a zu besitzen, hatte seit circa 30 Jahren nur die Altschottländer s Gemeinde, und zwar aus folgenden Gründen: 1) sie besaß die s Mittel, einen Rabbiner standesgemäß zu honoriren; 2) sie fühlte f das Bedürfniß, dem Gottesdienste durch eine deutsche Predigt eine ' höhere Andacht zu verleihen und 3) sie wollte der heranwachsenr den Jugend zu einem geregelten Religionsunterrichte verhelfen. „ ES versteht sich von selbst, daß etwaige Functionen bei den andern < Gemeinden diesem Rabbiner übertragen wurden und daß sich bei! dem Religionsunterrichte die Kinder aller Gemeinden betheiligen! konnten. Das Bestreben der hier thätig gewesenen Rabbiner (Herr 1 Dr. Stein, jetzt in Prag, und vr. Wallerstein sel.) war natürlich stets darauf gerichtet, die 5 Gemeinden zu einer einzigen zu vereinen. Leider waren diese Bestrebungen von keinem Erfolge gekrönt. Als im December 1875 die Altschottländer Synagoge durch einen Brand heimgesucht und einige Monate später diese Gemeinde ihres Rabbiners durch den Tod beraubt wurde, erwachte bei sämmtlichen Gemeinden noch einmal der Gedanke an eine allgemeine Bereinigung, an den Bau einer Centralsynagoge, an die Anstellung zweier Rabbiner u. s. w. Verhandlungen mit den Vorständen der einzelnen Gemeinden wurden gepflogen; da kam daS Gesetz über den Austritt der Juden aus den Gemeinden, hierzu noch einige Differenzen über De- und Disposition des Vermögens der einzelnen Gemeinden und “m bs rpo die Sache zerschlug sich abermals. Hierüber vergingen das Jahr 1876 und einige Monate des nächstfolgenden. Die Rabbinatsvacanz in der Altschottländer Gemeinde wurde nun ausgeschrieben und mit dieser fast gleichzeitig eine solche in der Weinberger Gemeinde. Diese, an Zahl der Mitglieder die größte in Danzig, war im Laufe der Jahre in sich erstarkt und fühlte sich lebensfähig genug, einen eigenen Rabbiner in sich aufzunehmen. Der Vorstand der Altschottländer Gemeinde hatte während der Zeit mit den übrigen 3 Gemeinden einen Compromiß geschloffen, nach welchem der von der Altschottländer Gemeiude angestellte Rabbiner auch Predigten in den andern Synagogen hallen sollte unv sämmtliche ihm zukommende Functionen zu verrichten hätte. Bis zu den hohen Festtagen 1877 war das Pensum der Probepredigten absolvirt. Eine Entscheidung aber traf keine der beiden Gemeinden. Zu den hohen Festtagen beriefen beide Gastprediger, die Altschottländer Gemeinde Herr vr. Coßmann Werner aus Breslau. ES entstand darauf bei einzelnen Gemeindemirgliedern der Gedanke, wenn auch nicht eine Verschmelzung der Gemeinden, so doch eine Vereinigung derselben für Anstellung zweier gemeinschaftlicher Rabbiner anzubahnen. Wiederum wurden Plane entworfen, Versammlungen abgehalten, trotzdem aber blieb dieser Gedanke doch nur ein schöner Gedanke. Und so kam das Peßachsest 1878 heran. Beide Gemeinden mußten wieder ihre Zuflucht zu Gastpredigern nehmen. Die Altschottländer Gemeinde berief abermals Herrn vr. Werner, und das Interesse für ihn steigerte sich nach seiner letzten Berufung so sehr, daß die Gemeinde beschloß, ihn auf die Candidatenliste zu setzen. Am 19. Mai er. fand in der Altschottländer Gemeinde die Rabbinerwahl statt. Herr vr. Werner wurde fast einstimmig zum Rabbiner gewählt. Aber auch die Weinberger Gemeinde war während der Zeit nicht unthätig gewesen; sie hat einen langen, schweren Kampf gekämpft und ist siegreich aus demselben hervorgegangen. Sie hat zum ersten Mal das Gluck, einen eigenen Rabbiner in ihrer Mitte zu bergen; sie hat aber auch das Glück, an dem Herrn Rabbiner vr. Gronemann (bis jetzt in Straßburg W/Pr.) eine Acquisition gemacht zu haben, welche zu den schönsten Früchten Aussicht bietet. Leobfchütz (Oberschlesien), 19. Mai. (Privatmitth.) Unsere Gemeinde hat in ihrer Chronik einen eigenthümlichen Fall zu noliren. In voriger Woche fand man ein hiesiges Gemeindemitglied, das, wie viele hiesige Aerzte constatirten, schon seit einem Jahre an Wahnsinnsanfällen litt, in seiner eigenen Wohnung erhängt. Als die Anverwandten des Verunglückten die Beerdi- , gung desselben auf dem hiesigen jüdischen Fridhof beim Gemeindei verstand beantragten, hat der Vorstandsvorsitzende. Herr B. i Holländer, die Bestimmung getroffen, daß die Leiche wie ein , natürlich Verstorbener bestattet werden sollte, indem er sich mit i Recht auf Joreh deah hilchoth aweloth Cap. 345, §. 2 berief: : „daß nämlich eine Leiche, wenn sie erhängt, erwürgt, ge- > tödtet, selbst mit einem in der Nähe liegenden Dolche aufgefunden wird, ganz in der Weise aller andern Verstorbenen bet erbigt werden müsse und ihr in ritueller Beziehung nichts versagt x werden dürfe, angenommen sogar, daß irgend ein solcher Todter e vor seinem Ende die Aeußerung gethan hätte, „ich werde mich o aus der Welt schaffen," falls kein Zeuge bei der Thal zugegen h gewesen." — Als diese Bestimmmung hier verbreitet wurde, e erhoben sich mehrere Stimmen gegen den Beschluß des Bor- - sitzenden unv stellten den Antrag, den Unglücklichen nicht in die - Gräberreihe zu bestatten, weil Niemand später neben diesem Grabe;= gebettet sein wollte. Deffenungeachtet fand die Leiche, wie Herr n Holländer bestimmt hatte, ihren Ruheplatz in der Gräberreihe, in s welcher die in Gott ruhende Gemahlin des Herrn B. Holländer x bestattet liegt und in welcher Letzterer selbst einen Platz für seine irdischen Ueberreste reservnt hat. Der Prediger unserer Gemeinde