Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 23 (4.6.1878)
- Date
- 1878-06-04
- Page
- Seite 358 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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358 2be4/buocj Sviocdatic&beu. Deutschland. Berlin, 26. Mai. (Privatm.) In der zweilagigen Reichstagsdebatte über den Gesetzentwurf gegen die Socialvemokraten, in welcher von allen Parteien — die Socialdemokraten selbstverständlich ausgenommen — ein energisches Vorgehen gegen die Wühlereien der Socialvemokraten gebilligt wurde, hat die große Mehrheit die bestehenden Gesetze, wenn sie thatkräftig angewendet werden, zunächst für ausreichend angesehen, während die Minderheit dem neuen Gesetze zustimmte. In der That befindet sich der Staat den Socialvemokraten gegenüber im Zustande der Nothwehr. Es handelt sich hier nicht um eine oder die andere Partei, welche diese ober jene Richtung der Gesetzgebung und Verwaltung erstrebt, diese oder jene Maßregeln auf dem gewerblichen, volkswirthschaftlichen, kirchlichen Gebiete u. dgl. verlangt, sondern um eine Partei, welche alle Grundlagen der Gesellschaft und Cultur beseitigen und dieses durch gewaltsamen Umsturz erreichen will. Es ist dies ein Feind im Innern, wie sonst ein Feind von Außen gegen einen Staat heranrückt. Daß nun im letzten Lufirum die vorhandenen Bestimmungen des Preß- und Bereinsgesetzes gegen die Socialvemokraten nur in sehr laxer Weise Anwendung fanden, dafür wurden mehrfache Beweise angebracht. Ein ähnliches Verhalten fand aber auch in anderen Kreisen statt, und wir werden lebhaft daran erinnert, wie man sich den schamlosen Jubenhetzereien seitens der Ultramontanen, der Agrarier, Revolverpreffe u. s. w. gegenüber benahm. Nicht allein, daß die Staatsanwälte von selbst dagegen nicht einschritten, wie doch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches bei Aufhetzungen gegen Bürgerclaffen oder anerkannte und geduldete Religionsgenoffenschaften verlangen, sondern in mehrfachen Fällen wiesen die Staatsanwaltschaften eine von den Juden erhobene Klage geradezu ab. Wir erinnern als ein Beispiel an die Klage des jüdischen Gemeindevorstandes zu Berlin gegen die Wilmanns'schen Preßerzeugniffe und ihre Zurückweisung durch die Staatsanwaltschaft. In den bei Weitem meisten Fällen unterließen es daher die Juden, gegen diese schändlichen Verleumdungen und Lügen einzuschreiten, weil sie sich der Weigerung der Staatsanwaltschaften nicht aussetzen wollten, und es machte das größte Aufsehen, daß gegen das berüchtigte Paderbornfche Pamphlet die Klage erhoben und eine Bestrafung erzielt wurde. Wer kann aber verkennen, daß auch hier ein Claffenkampf, eine Gefahr drohende Aufhetzung gegen eine Bürgerclasie und Religionsgenoffenschaft beabsichtigt, mit den vergiftetsten Waffen der Preffe ausgeführt und in öffentlichen Versammlungen wiederholt wurde? Bleiben solche Versuche straflos, so wächst den Leuten der Kamm, und sie unternehmen auch nach anderen Seiten hin, was ihnen so gelungen ist und gestattet erscheint. Freilich ist es jenen Hetzern nicht gelungen, das Volk zu Gewaltthatigkeiten gegen die Juden zu verführen oder der Gesetzgebung Veränderungen aufzuzwingen. Aber das Gift ist innerhalb der Gesellschaft doch nicht ohne Wirkung geblieben, und hat Haß und Vorurtheil von Neuem geweckt und genährt. Mit Recht konnte man sich daher darauf berufen, daß zunächst die bestehenden Gesetze gegen die Socialdemokraten ausgenützt werden sollten, bevor man zu Ausnahmegesetzen schreite. Die Dinge gehen also erst ihrer eigentlichen Entwickelung entgegen. Aus der Provinz Posen, 22. Mai. (Privarminheil., Die in Wreschen seit Jahren unerledigte Streitsache zwischen dem hiesigen Gemeinde- und Schulvorsteher Herrn Ehrenfried und dem Kreisschulinspector vr. Hippauf, hat nunmehr durch ministerielle Entscheidung ihren Abschluß in einer für den Vorsteher unsrer Gemeinde günstigen Weise gefunden. Wie derzeit auch in dieser Zeitung berichtet worden, halte der Kreisschulinspector die Ertheilung jüdischen Religionsunterrichtes am christlichen Feiertage in dem Locale der Simultanschule zu finden gesucht und hatte dabei vom Herrn Ehrenftied eine zwar derbe, aber doch durch das Verhalten des Kreisschulinspectors provocirte Abweffung erhalten. Letzterer war hierauf gegen Ehrenfried bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung klagbar geworden. Das Kreisgericht verurtheilte Herrn Ehrenfried in eine Geldbuße von 150 Mark, welche Strafe jedoch von dem Appellationsgerichte zu Posen in Anbetracht des „offenbar incorrecten Verfahrens" des Kreisschulinspectors auf 75 Mark reducirt wurde. Bald darauf wurde Dr. Hippauf wohl in Folge dieser unliebsamen Dinge von hier versetzt. Die königl. Regierung in Posen verfügte aber auch, daß sie „es nicht für anganglich halte, daß Hr. Ehrenfried länger dem Schulvorstande angehöre". Hiergegen wendete sich Herr Ehrenfriev mit Berufung auf das Urtheil des Appellarionsgerichtes, ebenso aber auch der Simultanschulvorstaod, der dieses durch Tüchtigkeit und Eifer sich jederzeit hervorthuende Mitglied nicht verlieren wollte, an den Cultusminister Vr. Falk mit dem Gesuche um Aufhebung jener Verfügung der königlichen Regierung. Bor einigen Tagen traf die Entscheidung des Ministers ein. welche Herrn Ehrenftied wieder in sein Amt als Schulvorstandsmitglied einsetzte. Diese Entscheidung hat in hiesigen jüdischen Kreisen lebhafte Freude hervorgerufen, weil hierdurch dem Gemeindevorsteher, der allezeit durch sein energisches und umsichtiges Auftreten die Sache der hiesigen Judenheit so würdig zu vertreten gewußt hat, eine hohe Genugthuung zu Theil geworden ist, und weil diese Entscheidung ein Zeichen von der höheren Ortes vorwaltenden Toleranz und Gerechtigkeit bietet. Danzig, 20. Mai. (Privatmitth.) Zwei Jahre sind feit dem Tode des sel. Rabbiners vr. I. Wallerstein verstoffen und erst jetzt ist eS gelungen, das bisher verwaist gewesene Rabbinat in Danzig wieder zu besetzen. Es dürfte wunderbar erscheinen,