Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 22 (28.5.1878)
- Date
- 1878-05-28
- Page
- Seite 343 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227177-3227200--36281-3306312- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
343 genugsam gelehrt. Prolestiren aber muffen wir gegen sein Argument — dasselbe, was die österreichischen Minister geltend gemacht, daß ein Handelsvertrag nicht die Gelegenheit abgebe, die Lage der Juden in Rumänien zu verbeffern. Um diese handelt es sich gar nicht, sondern um die Lage deutscher Staatsbürger jüd. Religion in Rumänien. Nachdem daher wieder handelspolitische Punkte besprochen worden, nimmt noch einmal ras Wort. Dr. Lasker: Ich richte hiermit jetzt anknüpfend an meine vorige Rede die dringende Aufforderung, zu erklären, ob der Vertrag auch die Bedeutung hat, daß die Regierung gewillt ist, die deutschen Unterthanen ohne Unterschied der Confession in Bezug auf die Ausübung ihrer Befugniffe, die aus dem Vertrage hervorgehl, zu schützen und im Conflictsfall für sie einzutreten. Erfolgt eine solche Erklärung nicht mit der nöthigen Deutlichkeit, so würde eS sich fragen, wie wir den Vertrag weiter zu behandeln haben. Bevollmächtigter zum Bundesrath Staatsminister v. Bü l o w: Ich habe in meiner vorigen Erklärung die Ansichten dargelegt, die Absichten ausgesprochen, von denen die Regierung gegenüber dieser wichtigen Frage geleitet ist. Ich habe namentlich hervorgehoben, daß was die principielle Frage angeht, dieselbe bei der ersten geeigneten Gelegenheit, um die Sache beim richtigen Namen zu nennen, bei derjenigen der Conferenz, welche die staatliche Stellung Rumäniens ordnen und im Einklänge mit den Wünschen und Rechten des uns befreundeten Landes ordnen wird, die Gelegenheit gern ergreifen werde, um hinzuwirken auf eine befriedigende Lösung dieser Frage. Ich habe dabei aber hinzugefügt, daß ich die Verhandlung einer Handelsconventiou nicht für die geeignete Gelegenheit halten könne und werde, auf die Lösung einer Frage hinzuwirken, die nicht blos uns angehl und die Stellung unserer Landsleute und nicht blos die Principienfrage angeht. Das liegt außer der Kenntuiß der Verhältniffe, die wir haben, außer den Erfahrungen der Verhandlungen, die gegenseitig mit gutem Willen geführt sind, die wir gemacht haben; es liegt schon in dem Umstaude, daß ja hier Fragen begriffen werden, die in allgemein europäischen Verträgen, die namentlich in dem Pariser Vertrage, auf dem die Fürstenthümer — das Fürstenthum jetzt — und ihre Verfassung begründet sind, wurzeln, und also nicht, ich möchte sagen, nebenbei in einer Hrndelsconvention zum Austrag gebracht werden. Wenn ich blos dem Herrn Abgeordneten gegenüber oder diesem Hause gegenüber für mich die Verantwortlichkeit der Reichsregierung zu engagiren hatte, so würde ich ja gleich sagen, ich stimme dem einfach bei, was der Herr Vorredner von mir verlangt hat. Ich würde hinzufügen können und wiederhole dies jetzt, wir haben durch den Vertrag in keiner Weise ein Recht, eine Verpflichtung, einen Schaden, eine Zurücksetzung für unsere Landsleute, die nach dem Glaubensbekenntniß begründet wäre, herbeigeführt. Weiler zu gehen aber bin ich nicht im Stande. Ich vermag mich nur zurückzuziehen auf das, waS ich zuerst gesagt habe, mit der wiederholten Zusage, daß wir in den sieben Jahren, daß die jetzigen Verhältnisse dauern, keine Reclamationen gehabt haben, die nicht günstig erledigt wären, und in dem Vertrage kein Grund vorhanden ist, warum nicht in jedem einzelnen Falle dasselbe glückliche Resultat wieder herbeigeführt werden kann. Ich glaube, ich habe das Recht gehabt, zu sagen: Wir stehen nicht schlechter, sondern verhältnißmäßig gerade ebenso, wie wir standen. Unsere Action ist frei, unser vollkommenes Recht und unsere Pflicht, die Deutschen dort zu vertreten, ist unzeändert, und wir werden es thun je nach den Verhältnissen. Wir können aber die Verhältnisse nicht so ändern, wir können die Grundlagen, auf denen jetzt das ganze Verhältniß der dortigen Eingeborenen zu den Israeliten, zu den übrigen Fremden beruht, nicht mit Einem Schlage so ändern, daß ich hier im Namen der Reichsregierung eine Erklärung abgeben konnte, welche vollständig die ganze Sache löst. Dann wäre sie in diesen zwei Jahren längst gelöst, denn an dem Willen dazu hat es nicht gefehlt. Das factische Verhältniß müssen wir so nehmen, wie es ist, und uns darauf verlassen, daß wir aus den angeführten Gründen nach und nach dahin kommen, daß einem Deutschen, er möge eines Bekenntnisses sein, welches es wolle, kein Unrecht geschehe, und das in Anspruch nehmen, daß die deutsche Regierung dem genügen wird, so weit sie kann. Das factische Verhältniß, wie es ist. haben sämmtliche europäische Staaten anerkannt, auch andere Staaten, die noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, ihn aber bald abschließen werden. Ich glaube, m. H., daß, so hochwichtig ich die Bedenken erachte, die gellend gemacht worden sind, und so sehr ich wünsche, dieselben zu beseitigen, ich doch bei der gegenwärtigen Sachlage nichts Anderes versichern kann, als waS ich schon versichert habe. Dr. Lasker: Ich betone, meine Frage vorhin bezog sich nur auf die deutschen Unterthanen und wie dieselben im Ausland zu behandeln sind. Dieser Punkt muß klar gestellt werden, und da das heute nicht geschehen ist, beantrage ich Verweisung des Vertrages an eine Commission. Dr. Beseler, v. Kardorff und Harnier schließen sich den Ausführungen Lasker's an. Harnier betont dabei, daß es in keiner Weise Deutsche erster und Deutsche zweiter Claffe geben dürfe. Der Vertrag wird hierauf dem Anträge Lasker's gemäß einer Commission von 14 Mitgliedern überwiesen. Somit kommt die Angelegenheit noch zu weiterer gründlicher Erörterung.^) 1) In die Commission zur Dorberathung der Handelsconvcntion zwischen dem deutschen Reich und Rumänien, sind gewählt worden die Abgeordneten v. Biegeleben, Dr. Jörg, Herz, Dr. Lasker, Motinari, v. kardorff, Dr. Harnier: letzterer führt den Borsitz, sein Stellvertreter ist v. Biegelcben, Schriftführer sind die Abgeordneten Molinari und Herz. — Für den Antrag Lasters stimmten auch viele Mitglieder der sreiconservativen Partei und des Centrums. Der Natur der «ache gemäß bedeutet die Verweisung eines bereits ^abgeschlossenen Vertrages an eine Commission, ans welcher der Text desselben doch nur verändert hcrvorgehen kann, so viel wie eine Verwerfung. Wir conslatiren hierbei gern, daß die liberalen österreich. Blätter das Vorgehen des deutschen Reichstages in dieser Angelegenheit lobend anerkennen.