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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-05-28 · Heft 22 (28.5.1878) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 22 (28.5.1878)
Date
1878-05-28
Page
Seite 342 (sequence 6)
Language
German
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342 Unterschied macht hinsichtlich der Rechte, die er in Anspruch nehmen kann und soll, hinsichtlich des Schutzes, der ihm vom Lande zu Theil wird, in keiner Weise berührt worden. Die Frage ist zur Zeit abgesetzt worden, wir haben nichts anerkannt, nichts begründet, nichts zugegeben; wir haben einfach gesagt, wir schließen auf dem Standpunkte der meist begünstigten Nationen ab. Diejenigen Rechte, die andere erworben haben oder noch erwerben, werden auch wir haben. Dadurch haben wir die Ueberzeugung, daß die Convention, indem sie mit Rumänien mit dem Artikel 2 vereinbare, in keiner Weise die Benrtheilung der dort lebenden deutschen Staatsangehörigen von dem religiösen Bekenntnisse abhängig mache, daß das weder begründet noch von uns anerkannt sei. Insofern daher in der Anfrage, deren rücksichtsvolle Redaction ich vollständig anerkenne, insofern in der Anfrage Bezug genommen wird auf die Wirkung, auf den Inhalt dieses Vertrages, auf die Folgerungen, die auS diesem Vertrage, auf besten Wortlaut ich mich zu beziehen habe, abgeleitet werden können, würde ich keinen Ansland nehmen, sie zu bejahe», vollständig und aufrichtig wie ich gesagt habe. Ich muß freilich hinzufügen, daß ich damit nicht die Bürgschaft übernehmen kann, daß nicht von anderer Seite, weil die factischen Zustände sind wie sie sind, Reglementirungen, daß unter Umständen nicht einmal Schwierigkeiten entstehen könnten; ich kann aber mit derselben Offenheit und Bestimmtheit sagen, daß in dem Falle die deutsche Regierung ihrerseits die aus dem Vertrage gegebenen Rechte, die vor dem Vertrage geltend gewesen sind, vollständig aufrecht erhallen und dafür eintreten wird. Ich bin daher überzeugt, meine Herren, daß, wenn Sie diesen Vertrag genehmigen, für den großen Grundsatz, den ich vollständig anerkenne und gegen den einen Vertrag zu schließen nach meiner Meinung die Reichsregierung weder berechtigt ist, noch je den Gedanken gefaßt hat — ich bin fest überzeugt, daß, wenn Sie diesen Vertrag annehmen, die Stellung unserer israelitischen Lanvsleme, so viel deren in Rumänien sind, nicht schlechter werden wird wie vorher, sondern eher bester. Ich werbe in dem Vertrauen auch namentlich dadurch bestärkt, daß unsere Verhallniste, selbstlos und wohlwollend, Rumänien gegenüber im Wesentlichen durchaus gute gewesen sind, daß unsere Intercessionen, die wir eingelegt, immer berücksichtigt worden sind, daß in den letzten sechs Jahren nur eine Reclamation zu Gunsten eines Israeliten dort erhoben worden ist und unserem Anträge gemäß vollständig erledigt wurde. Ich werde aber noch mehr in dem Vertrauen bestärkt durch die Ueberzeugung, daß dieses Land, bas nach Jahrhunderte langem Druck jetzt nach hartem und rühmlichem Kampfe diejenige Selbstständigkeit errungen hat, die für die ganze staatliche und moralische Existenz eines Landes die Grundbedingung ist, daß dieses Land Schritt für Schritt vorwärts gehen wird, nicht mit einem Male und indem es in einem Vertrage seiner Selbstständigkeit in solchen Dingen etwas vergiebt, sondern dadurch, daß es eben anerkennt, baß, wenn ein Land eintreten will in die europäische Staatenfamilie, in gleichberechtigte Selbstständigkeit, vor allen Dingen den Uebelständen ein Ende machen muß, welche diese Ebenbürtigkeit geradezu ausschließen müffen. Ich bin der Ueberzeugung, daß man mit der Zeit in Rumänien jene überlieferten Borurtheile bekämpfen wirb, um so mehr, als für uns schon einzelne sehr erfreuliche Data vorliegen auf dem Wege vorwärts. Was nun die Convention angeht, so will ich hier einschieben, daß die österreichische Convention, die bekanntlich anderweite Anerkennungen enthält, die wir nicht geben können, den Bortheil gehabt hat, daß Grund und Boden im Werth gestiegen sind, weil alle Ausländer jetzt dort Häuser kaufen können. Ich bin überzeugt, baß die deuffche Reichsregiermig die Pflicht hat und das Recht geltend machen will für die verfassungsmäßige Regelung der Gleichberechtigung aller Confessionen, welche Ordnung die nächste Zukunft bringen kann und von Europa erwartet. Die Gelegenheit liegt nahe und wird von der Reichsregierung benutzt werben. Welche Rücksichten leitend sein werden, erlaube ich mit aus einer Antwort anzuführen, die am 28. Februar auf die Vorstellung zahlreicher jüd. Gemeinden in gleicher Angelegenheit zuging, nämlich über die traurige Lage ihrer Glaubensgenoffen in verschiedenen früher halbtürkifchen Ländern. Darauf ist geantwortet worden: „Seine Durchlaucht haben von dem Inhalte mir Jntereffe Kennrniß genommen und mich beauftragt, darauf Nachstehendes ergebenst zu erwidern: Der Herr Reichskanzler wird wie bisher so auch künftig gern jede geeignete Gelegenheit benutzen, um seine Theilnahme für die Erfüllung der m jenen Vorstellungen rargelegten Wünsche zu bethätigen. Der Zeitpunkt, zu welchem rer Versuch einer solchen Einwirkung zu machen sein wird, läßt sich freilich mit Bestimmtheit nicht vorhersehen; sollten inresten die Verhandlungen der aus Anlaß der gegenwärtigen Frierensunterhandlungen in Anregung gebrachten Conferenz eine Möglichkeit dazu gewähren, so wird der deutsche Bevollmächtigte alle Bestrebungen unterstützen, welche dahin zielen, daß den Angehörigen jedweden Religionsbekenntniffes in den betreffenden Ländern dieselben Rechte und Freiheiten zu Theil werden, welche ihnen in Deutschland verfaffungsmäßig gewährleistet sind." Die Gelegenheit wird, wie gesagt, vermuchlich sehr bald kommen. Der Weg, der der deutschen Reichsregierung dann vorgezeichnel ist, ist klar. Sie wird die Gelegenheit mit Freuve benutzen, und, sollten noch Schwierigkeiten in Rumänien entstehen, was ich, wie gesagt, nicht glaube, aus der unvollkommenen inneren Ordnung der dortigen Berhältuiffe, aus der Frage, wie weit das Reglementirungsrecht u. s. w. geht, sollte dies gegen Deutsche geltend gemacht werden, so haben wir die doppelte Aufforderung, eine Pflicht zu erfüllen, die uns in jeder Rücksicht willkommen sein und hoffentlich zu gutem Ziele fuhren wird. — Aus dieser Rede des Ministers ersieht man, daß er bona fule den Vertrag mit der Meinung abgeschloffen, zwar die Rechte deutscher Israeliten nicht von vornherein geschützt zu haben, aber in jedem einzelnen Falle Remedur schaffen zu können. Daß sich der Minister hierbei im Irrthum befinde, hat die Erfahrung

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