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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-05-21 · Heft 21 (21.5.1878) · p. Seite 327

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 21 (21.5.1878)
Date
1878-05-21
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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327 versah seine Function aber so, daß er fort und fort zu Beschwerden Anlaß gab, die nach stattgehabten Ermittelungen als begründet sich erwiesen. Der Kreisvorsteher, Herr Sterner, beantragte die Bestellung eines zweiten Gemeiudeältesten und schlug einen Freund des Rosenbaum vor. Kaum waren einige Wochen vergangen, so war R. auch mit seinem Collegen, weil ihm dieser nicht in Allem willfahrte, verfeindet. Rofenbaum, der keine schulpflichtigen Kinder mehr hat, der Höchstbesteuerte ist und auch dem Lehrer, der mit Neuhahn befreundet war, seine Gunst entzog, machte sich nämlich zur Aufgabe, die Auflösung der Elementarschule herbeizuführen, was jedoch sein College Voremberg nicht wollte. Da nun zur Gemeinde Grebenstein auch Israeliten aus Immenhausen und Holzhausen gehören, welche theils keine schulpflichtigen Kinder haben, auch von Grebenstein zu entfernt wohnen, um für ihre Kinder die Schule benutzen zu können, so gelang es ihm einen Majoritätsbeschluß zu erzielen, der die Auflösung der Schule zur Folge hatte. Der Lehrer bewarb sich um eine andere Stelle, die er auch bekam und die Israeliten zu Grebenstein hatten und haben weder Lehrer noch Vorbeter. Das gewaltthätige, eigenmächtige Benehmen deS Rosenbaum führte nach oftmaligen Ermahnungen auf gesetzlichem Wege desien Entlastung als Gemeindealtesten herbei und die Bestellung eines anderen Gemeindeältesten in der Person des obengenannten Neuhahn. In Folge seiner Entlastung als Gemeinveältester erklärten er, sein Bruder und einige Vettern in Immenhausen ihren Austritt aus der Gemeinde wegen „religiösen Bedenkens". Weder in der Liturgie noch in irgend einer anderen Beziehung ist eine Veränderung vorgenommen worden. Daß er seine Gewaltthatigkeit nicht ausführen, seine Rachsucht nicht hat befriedigen und seine amtliche Stellung nicht hat mißbrauchen können —das nennt er: religiöses Bedenken. Die Behörden, die sehr wohl unterrichtet sind, daß auch nicht eine Spur religiöser Differenz vorhanden ist, schütteln bedenklich den Kopf und-denken sich ihren Theil. Die Gemeindegliever aber, in Grebenstein und in den benachbarten Gemeinden, die größtentheils der orthodoxen Richtung angehören, sprechen es offen aus: Herr Rabbiner Hirsch in Frankfurt mag ein recht frommer Mann sein, durch dieses Gesetz aber hat er sich schwer am Judenthume versündigt. Oesterreich-Ungarn. Aus Mähren, im Mai. Der „Tagesbote aus Mähren" schreibt: Gegenüber den häufigen Verdächtigungen von czechischer und klerikaler Seite-, die das Wucherunwesen als die ausschließliche Domäne einer Confessio« hinstellen, verdient die Tharsache bekannt gemacht zu werden, daß das Curatorium des mähr.-jüd. Landesmaffafondes, das alljährlich 3t» bis 40,000 fl. auf Hypotheken zu elociren in der Lage ist, hierbei den schon vor mehreren Jahren zur Richtschnur ausgestellten Grundsatz befolgt, keinem Darlehenswerber ein Darlehen zu bewilligen, von dem eine Verwendung desselben zu Wucher- oder anderen unlauteren Geschäften zu befürchten steht. Es werden daher grundsätzlich vor jeder Berathung von Darlehensgesuchen über den persönlichen Charakter der Petenten, wenn selbe dem Curatorium nicht näher bekannt sind, bei glaubwürdigen Personen Erkundigungen eingeholt und wo die eing-grngenen Informationen nur im entferntesten die Vermuthung aufkomnien lassen, es könnte der dargeliehene Betrag zu Wuchergeschäften verwendet werden, wird der Gesuchsteller, mag die Sicherheit des Darlehens noch so evident sein, sofort abgewiesen. Der gleichen Tendenz entstammt auch der vom Curatorium eingehaltene Vorgang, die zu verleihenden Gelder nicht, wie dies bisher der Fall gewesen, ausschließlich an jüdische Gemeinden und jüdische Privatpersonen zu verleihen, sondern von der Confession der Darlehenswerber ganz abzusehen und nur die höhere Sikurität der elocirten Capitale, sowie die persönliche Würdigkeit der Darlehenswerber bei der Bewilligung von Hypothekar- Darlehen im Auge zu behalten — ein Vorgehen, das gewiß nur Nachahmung verdient. (Tagesbole aus Mähren). Großbritannien. London. 9. Mai. Wenn wir ein Interesse daran haben, zu erweisen, wie weit Gladstone, der mit seinem Anhänge die englischen Israeliten des Mangels an Patriotismus zu zeihen sich erfrechte, weil sie ihm auf seinem Irrwege nicht folgten, gesunken ist, mögen wir folgende Correspondenz der „Köln. Ztg." anführen. Es ist die Rede, daß bestimmte Resultate erst von der Reise Schuwalow's nach Petersburg zu erwarten stehen. „So lange müssen wir uns in Geduld fasten und unser Gehirn gegen Gerüchte aller Art felsenfest verschließen. Auch gegen etwaige neue Reden Gladstone's, wenn er solche ehestens wieder zum Besten geben sollte. Sie sind in den Wind gesprochen. Man liest sie, spricht über sie, legt sie aber nur mehr mit einem bedauerlichen Achselzucken bei Seite. Es ist so weit mit ihm gekommen, daß sich kaum mehr mit ihm rechten läßt, am allerwenigsten in Sachen, die mit den orientalischen Wirren zusammenhangen. Aber Gladstone gefällt sich jetzt leider in Verrücktheiten. Es ist ein gar trauriger Abschluß einer langen verdienstvollen Thätigkeit. Erhebender ist ein Blick auf den greisen Lord Ruffel, dem heute eine Denk- und Dankadresse für die vor 50 Jahren durch ihn bewirkte Abschaffung der Eidesacte (Test and Corporalions Acis) überreicht wurde. Darüber ist genau ein halbes Jahrhundert verfloffen, so daß das jüngere Geschlecht von heute kaum eine Ahnung von dem Kampfe hat, den dieser Act der Duldsamkeit erforderte. Besagtem Gesetze zufolge mußten alle Civil- und Militärbeamten des Reiches das Sakrament in den von der Staatskirche vorgeschriebenen Formen empfangen. Das hieß alle Nichtstaatskirchlichen von Staatsämtern geradezu ausschließen und alle Gehässigkeiten frisch erhalten. Jahrelang

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