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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-05-21 · Heft 21 (21.5.1878) · p. Seite 326

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 21 (21.5.1878)
Date
1878-05-21
Page
Seite 326 (sequence 6)
Language
German
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326 und sei zur Verlegung dcS Entwurfs wahrend der nächsten Landlagssession die beste Aussicht vorhanden. Dem entgegen erfahren wir, daß der Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag sich noch gar nicht absehen läßt. Vor Allem darf nicht außer Acht gelaffen werden, daß der Entwurf in seiner gegenwärtigen Fassung nach der jetzt im Staatßministerium geltenden grundsätzlichen Behandlung nur ein provisorischer ist, so lange die Hauptgrundzüge nicht die Zustimmung des Staatsministeriums und des 'Königs gefunden haben, daß diese Zustimmung aber noch im weiten Felde steht, zumal da heute an den maßgebenden Stellen nichts weniger als eine culturkampfesmuthige Stimmung herrscht und man sich bereits mit dem Gedanken vertraut gemacht zu haben scheint, den Entwurf der Bestimmung der Verfaffung über die Berücksichtigung der confefsionellen Verhaltniffe bei der Einrichtung der Volksschulen entsprechender zu gestalten. Zu bedauern wäre es übrigens, wenn sich das rücht bestätigte, der Gesetzentwurf solle vor Einbringung deffelben in den Landtag nicht publicirt werden. Wird auch die parlamentarische Berathung voraussichtlich eine geraume Zeit in Anspruch nehmen, während welcher zugleich die Beleuchtung des Entwurfs seitens der Presse und der Fachleute wird erfolgen können, so ist es im Jntereffe einer beschleunigteren Klärung des öffentlichen Urtheils über viele Streitfragen des Unterrichtswesens doch höchst wünscheuswerth, den Entwurf vorher zu veröffentlichen. In den weitesten Kreisen und gerade bei solchen, die das Unterrichtswesen zum Studium ihres Lebens erwählt haben, herrschen mehr oder minder große Zweifel an dem Zustandekommen eines Entwurfs zu einem lebensfähigen Unterrichtsgesetze in gegenwärtiger Zeit. Auö Hessen, 8. Mai. (Privatmitth.) DasAustritts gesetz hat wiederum eine zwar längst ausgesprochene, jedoch in unserer Zeit fast ganz vergessene biblische Lehre bestätigt, nämlich die Lehre: „Biele Gedanken sind in des Menschen Herz, aber des Ewigen Rathschluß, er hat Bestand" oder: „Der Herr zerstört die Plane der Arglistigen." Es ist nämlich kein Zweifel und wird von ihnen selbst nicht geleugnet werden wollen, daß die Urheber und Bertheidiger des genannten Gesetzes damit ledigln die Reform haben vernichten wollen. Sie dachten nämlich so: „Die reformistisch gesinnten Gemeindeglieder sind nur von niedriger Gesinnung und werden schon darum sicher austreten, weil sie ihr Geld sparen wollen, denn — so dachten sie — die Reformleute haben ja gar keine Religion und bleiben in der Gemeinde nur, weil sie müssen. Die Religion haben, also unsere Leute, die treten gewiß aus, weil sie nicht in einer Gemeinde bleiben dürfen, die wir — wenn auch mit Unrecht — als eine götzendienerische bezeichnen. Wenn aber so von beiden Seiten der Austritt erfolgt: ^27: mp -jätr?: mp so hören so dachten und in ihrem Sinne nur die Reform durch das Gesetz gefährdet war: so waren sie taub gegen alle Vorstellungen, wie nachtheilig das Gesetz für die kleinen Gemeinden und wie demoralisirend sein Einfluß sein könne. Wir glaubten bei den Gegnern ebenso die Erhaltung als Motiv annehmen zu sollen, wie die Vernichtung der Reform für sie das einzige bestimmte Motiv war. Wie ganz anders ist es gekommen! Wie beschämt wurden die Vertreter des Gesetzes in ihren falschen Voraussetzungen'. In Staub und Asche müßten sie den Reformern in den Gemeinden Abbitte thun! In keiner der größeren Gemeinden ist ein die Gemeinde beunruhigender oder nur nennenswerther Austritt erfolgt. Kein Mensch wird mehr in Zweifel sein, wie recht die Gegner hatten, wenn sie nachdrücklich hervorhoben, daß nur die kleinen Gemeinden, ob orthodox oder reformistisch, bedroht seien, daß aber im Allgemeinen das. Gesetz corrumpirend und demoralisirend in den jüdischen Gemeinden dadurch wirken muffe, weil gar Mancher der Versuchung nicht werde widerstehen können, durch den Vorwand eines „religiösen Bedenkens" von seiner Cultussteuer sich zu befreien oder als Hochbesteuerter die Gemeinde tyrannisiren zu wollen. Ein recht sprechendes Beispiel für bas Letztere bietet ein Vorgang in unserem Kreise, nämlich in der Gemeinde Grebenstein, Kreis Hofgeismar, Regierungsbezirk Cassel. Ich theile das Thatsächliche mit und zwar mich auf dieses beschränkend, zugleich die Personen mit Namen anführend, damit dieselben einen etwaigen Jrrthum berichtigen können und wenn es nicht geschieht, hierdurch die Wahrheit der Mittheilung anerkannt sei. In Folge der Freizügigkeit waren einige Israeliten aus Maintressen nach Grebenstein übergesiedelt. Einer derselben, Herr Neuhahn, war mit dem damaligen Gemeindeältesien (Vorsteher) sehr befreundet. Letzterer, Herr I. Rosenbaum, nahm daher keinen Anstand, die zugezogenen Gemeindemitglieder, wie sie gleichmäßig besteuert wurden, auch gleichmäßig in die Liste der Aufzurufenden (zur Thora) einzureihen, d. h. wohin sie ihrem Alter nach gehörten. Damit waren alle übrigen Gemeindeglieder auch einverstanden. Nach 1—2 Jahren entstand wegen einer Geschästöangelegenheit zwischen den beiden Genannten eine Disharmonie, die zur Feindschaft ausartete. Was thut nun Herr Rosenbaum? Er läßt die Zugezogenen nicht mehr wie bisher in der Reihe nach ihrem Alter aufrufen, sondern als die später Eingetretenen hinter die jüngeren Gemeindeglieder. Die Betheiligten führen darüber Beschwerde beim Vorsteheramte. Dieses wendet sich an das Landrabbinat, bestehend aus dem Landrabbiner vr. Adler, Provinzial-Rabbiner Felsenstein, Dr. Enoch f. A., Gersfeld s. A. und dem jetzt Pensionirten vormaligen KreiSrabbiner Wetzlar. Einstimmig erklärte das Landrabbinat daS Verfahren des Rosenbaum für ungültig und die Reformgemeinden auf und mit ihnen die Reform. Wir wurde dieser in Folge des Landrabbinatsbeschluffes vom Vorsteher- Separatisten sind alsdann die jüdischen Gemeinden und wir Se-1 amte angewiesen, die frühere Reihenfolge fernerhin einzuhallen. paratisten-Rabbiner haben unser Ziel erreicht. Well sie selbst '* Rosenbaum wußte wohl, daß er hiergegen nichts machen könne,

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