Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 21 (21.5.1878)
- Date
- 1878-05-21
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
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3. Das SRaximum der Cultussteuer ward von 300 Mark mittelst des fünften Nachtrags zum Statut (vom 27. November 187 7, bestätigt am 7. December 1877, publicirt am 18. December 1877) auf 500 M. erhöht. 4. Zur Revision der Gebete ward eine aus den Herren Gut mann, Lehmann, vr. Lehmannbeer, Mehrländer und Zobel bestehende Deputation niedergesetzt, die im Verein mit dem Herrn Oberrabbiner die Angelegenheit vorberathen sollen. Es handelt sich darum, dem Gottesdienst einerseits durch Einfügung einzelner deutscher Gebete — Verständlichkeit und Herzlichkeit, andrerseits durch Wegfall aller auf Wiederherstellung des Opferdienstes und der Sehnsucht nach Jerusalem bezüglicher Wünsche, Wahrheit und Klarheit zu verschaffen. Eine neue Synagogenordnung wurde publicirt. 15. Der im Jahre 1877 den Kammern vorgelegte, von denselben genehmigte Gesetzentwurf die Form der Eidesleistung betreffend (auf dem Landtage 1575/76 vom Abgeordneten Lehmann beantragt) beseitigt den Judeneid und führt die Grundsätze der am 1. October 1879 in Kraft tretenden Reichs- Civil- und Strafproceßordnung, wonach der Eid für Alle mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" beginnt und mit den Worten: „So wahr mir Gott helfe" schließt, der Schwörende aber die rechte Hand erhebt, — schon jetzt und für alle Arten der Eidesleistungen (auch vor Verwaltungsbehörden, wie Unterthaneneide, und in freiwilligen Rechtssachen) ein. Es ist die baldige Publication dieses Gesetzes zu erwarten. Hiermit fällt die letzte gesetzliche Zurücksetzung der Israeliten in Sachsen. Der Bericht schließt mit folgenden beherzigenswerthen Worten: Die Zeiten haben sich geändert, und vor Allem die Israeliten sind berechtigt, heutzutage sclrebeeli^vnu zu beten, Gott zu danken dafür, daß er sie diese Tage erleben ließ. Um so dringender legt sich jedem Israeliten die Aufforderung an's Herz, mitzuwirken dahin, daß, wie sich die Dinge nach außen gelichtet, auch im Innern überall Licht werde: Klarheit und Wahrheit. Leipzig, 11. Mai. (Privatmitth.) In einer Recension der Biographie Schopenhauer'« von Gwinner in den „Philos. Monatsheften" (XIV. 4) aus der Feder des Redacteurs derselben, Prof. C. Schaarschmidt, bedient sich dieser angebliche Philosoph folgender Aeußerung: ,,Er ließ sich gegen das Ende seines Lebens mit allen möglichen (und unmöglichen) Menschen sogar auf Correspondenz ein, selbst mit jüdischen Literaten, ohne dem „foetor judaicus“ länger auszuweichen, um nur Lob einzustreichen oder Ruhm zu säen." Da nun das „jüd. Literaten" sich nur auf mich, den Unterzeichneten, beziehen kann, insofern außer mir kein so bezeichneter der Ehre eines BriefrvechselS mit Schopenhauer gewürdigt worden (zwei Israeliten, einer in der Jugend und einer svr. Emdens im ManneSalter, gehörten allerdings zu seinen besten Freunden, sie hatten aber persönlichen Verkehr mit ihm), so halte ich mich für berechtigt, den vom Herrn Professor nicht mir allein, sondern sämmtlichen „Literalen" meines Glaubens rngethanen Schimpf zu rächen und ihm hiermit öffentlich die wohlverdiente Zurechtweisung angedeihen zu lassen. Daß ich mich nicht selbst zu den Literaten zähle, da ich Lehrer und Fachmann bin und nur nebenbei schriftstellere, sei nur beiläufig bemerkt. Darauf kommt nur wenig an. Daß Herr Schaarschmidt aber, selbst nachdem ein Schleiden Leute seiner Art für alle Zeiten an den öffentlichen Pranger gestellt hat, sich erkühnen kann, in der Scala seiner Menschenwürdigung jüd. Literaten noch unter die „unmöglichen Menschen" zu stellen, das eben verdient eine öffentliche Züchtigung. Er mochte wohl, von dem in Gutzkow's Dionysius Longinus gegebenen Beispiele angesteckt uud ermuthigt, geglaubt haben, ungestraft in seiner Zeitschrift sich gehen lassen und nach Herzenslust schimpfen zu dürfen. Da hat er nur vergessen, daß du» »;ui saciunk. idem, non est idem. Denn zwischen einem Gutzkow und einem Schaarschmidt ist denn doch ein zu großer Abstand. Um aber den ehrsamen Herrn Professor kurz abzusertigen und ihn und seine Weisheit in's rechte Licht zu stellen, möge es genügen, auf die Thatsache hinzuweisen, daß ich ihn einst in Berlin in einem jüdischen Hause kennen lernte, wo er aus- und einging und auch seinerseits den foetor judaicus. namentlich den der guten Zeche, nicht verschmähte, und die Tiefe seiner Weltweisheit, vulgo Philosophie, dadurch kennzeichnete, daß er sich an der damals grassirenden Dummheit des Tischrückens — jener Schmach des 19. Jahrhunderts — als Gläubiger eifrig betheilizte. Und dieser Mann — er hat sogar einmal über Spinoza geschrieben — schämt sich nicht, heute mit Steinen zu werfen und hep! hep! zu schreien; denn ein Anderes als ein solches Gebühren kann ich in obigem Ausfall nicht erblicken und hoffe ich ihn hiermit nach Gebühr zurechtgewiesen zu haben. vr. David Asher. Berlin, im Mai. Wir brauchen nicht zu betonen, welches große Interesse die jüdische Glaubensgenoffenfchaft in Preußen an dem Schicksal des schon so lange verheißenen, von der preuß. Verfassung geforderten Unterrichtsgesetzes hegt, zu welchem der Minister Herr vr. Falk einen ausführlichen Entwurf abzefaßt hat. Nicht allein sind wir an demselben als preußische Bürger überhaupt betheiligt, sondern das jüdische Schulwesen und der jüdische Religionsunterricht im Besonderen erwarten von ihm eine gewisse Regelung. Ueber den augenblicklichen Stand der Dinge berichtet nun die „Boss. Ztg." Folgendes: In verschiedenen Blättern wurde kürzlich mitgetheilr, die begutachtenden Berichte der preußischen Fachministerien über den Inhalt des Entwurfs eines Unterrichtsgesetzes seien nunmehr an daS Stratsministerium gelangt; es werde demnächst die Berathung des StaatsministeriumS über den Entwurf beginnen