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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-05-21 · Heft 21 (21.5.1878) · p. Seite 324

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 21 (21.5.1878)
Date
1878-05-21
Page
Seite 324 (sequence 4)
Language
German
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324 fort: „Sei vorsichtig in der Beobachtung eines geringen Gesetzes wie eines schweren, denn du kennst das Maß des Lohnes nicht, der auf jedes Gesetz erfolgt, und berechne den Schaden, der durch ein Gesetz bewirkt wird, gegen dessen Lohn, wie auch den Vonheil einer Uebertretung gegen ihren Schaden/' Beide Satze sprechen die Motivirung unserer Handlungen durch den zu erwartenden Lohn oder die zu befürchtende Strafe in sehr nackter Weise aus, ohne sogar, wie ries später geschieht, anzudeuten, daß Lohn und Strafe erst in einem zukünftigen Leben zum Ausgleich käme. Der erste Satz geht von dem Gedanken aus, daß jedes Gesetz für den, der es auSubt, einen Lohn nach sich zieht; da uns aber das Maß dieses Lohnes, das auf jedes Gesetz erfolgt, nicht bekannt ist, sollen wir mit derselben Gewissenhaftigkeit das leichte wie das schwere Gesetz beobachten. Hierbei darf man nicht einmal die psychologische Wahrheit in Betracht ziehen, daß es durchaus auf die Umstände und die Seelenstimmung ankommt, ob uns die Ausübung eines Gesetzes oder einer Pflicht leicht oder schwer werde? Denn oft wird uns selbst die schwerste Pflicht leicht und dient uns deren Erfüllung trotz schweren Opfers zu großer Befriedigung, während uns eine an sich leichte Handlung durch Umstände und Stimmung sehr schwer auszuführen wird. Dies hat aber Rabbi nicht im Sinne, sondern leicht und schwer beurtheilt er vom objectiven Standpunkte des Gesetzes selbst. Noch weiter geht der zweite Satz, der bei Erfüllung oder Uebertretung eines Gesetzes die Abwägung des Lohnes und der Strafe erheischt. Sicherlich wollte Rabbi hiermit darauf Hinweisen, daß der Nutzen, der aus einer Uebertretung und der Schaden, der aus einer Erfüllung hervorgeht, doch nur vergänglicher Natur und verwerflich gegen den dauernden sittlichen und religiösen Schaden einer Uebertretung und Nutzen einer Erfüllung ist. Irren sich doch die Sünder meist selbst in dem materiellen Gewinn, den sie augenblicklich aus einer schlechten That ziehen und der gegen die traurigen Folgen ihres Thuns bald verschwindet. Doch hätte dies in irgend einer Weise ausgedruckt werden muffen, um einigermaßen die Vergeltungstheorie in einer weniger abstoßenden Weise erscheinen zu lasten. Rabbi entschädigt in Etwas durch den Schluß seines Wahrspruches: „Erwäge drei Dinge, und du wirst nicht zur Uebertretung kommen, wisse was über dir ist, ein allsehendes Auge, ein allhörendes Ohr und daß all' deine Thaten in ein Buch ausgeschrieben werden." Diese Worte erheben uns von dem Boden des gewöhnlichen Seelenlebens, auf den uns Rabbi gestellt hatte, und richten unsre Blicke dahin auf, wo wir im Kampfe des Lebens Kraft und Trost zu suchen haben. Aber an sich verweilen sie doch nur in derselben Bergeltungslehre, welche uns stets für unser sittliches Benehmen den Lohn und die Strafe in Aussicht stellt. Denselben Weg verfolgt sein Sohn Gamliel, der in schöner Weise ^das Gesetzesstudium mit der Thätigkeit im bürgerlichen Leben verbunden haben will, und selbst das erstere ohne die letztere erfolglos und Sünde nach sich ziehend erklärt — eine Ansicht, die von spateren nicht getheilt ward. Diesem entspricht auch die demokratische Warnung vor dem Verkehr mit den Großen — man denke an die damalige römische Wirthschaft — die wir oben schon angeführt haben. Dann aber sprach er: „Erfülle den Willen Gottes wie deinen eigenen, damit er deinen Willen wie den seinigen thue; laß deinen Willen vor dem seinigen fallen, damit er den Willen Anderer vor dem deinigen fallen laste." Kein höheres Gebot kann aufgestellt werden, als den Willen Gottes, wie und so weit wir ihn erkennen, zur unbedingten Richtschnur unseres Handelns, zur steten Erwägung unseres sittlichen Bewußtseins zu machen'. Nun aber Die Motivirung — damit Gott auch unseren Willen thue und den Willen Anderer vor dem unsrigen vereitle! Es liegt hierin offenbar noch eine weitere Ausführung der Ansicht seines hochverehrten Vaters. Jedenfalls ist hiermit die ethische Vergeltungslehre zu ihrer wesentlichen Ausbildung gekommen, und die Autorität solcher Männer mußte an den gegentheiligen Ausspruch des Antigonus von Socho vergeffen machen. Wir haben indeß schon oben bemerkt, daß nach der angeführten Sentenz Gamaliels, des Sohnes Rabbl's, unsre Sammlung zu Hillel zurückkehrt, um die zwischen beiden liegenden Geschlechter genauer uns vorzu- Wir wollen daher sehen, wie von Hillel bis Jehuda Hanassi und seinem Sohne die ethische Bergeltungstheorie sich entwickelt hatte. 6 IhCCC&VLG&tQAA,. Deutschland. Dresden, im Mai. Der hiesige Gemeindevorstand hat, wie er schon längere Zeit hindurch gethan, seinen Jahresbericht über das verflossene Jahr veröffentlicht, und wir nehmen davon in diesem Blatte einige Kenntniß, weil sich darin immerhin einige Punkte von allgemeinem Interesse vorfinden. Die eigentlichen Einnahmen und Ausgaben beliefen sich ungefähr auf 30,000 Mark, unter den ersteren die Cultussteuer mit! 3,675 M., die Miethzinsen für Betplätze 5562 M., das Schulgeld für die Religionsschule mit 1543 M. Unter den Ausgaben figuriren die Gehalte mit 21,523 M.; das Chor kostet 2748 M. Der Bestand beläuft sich auf 39,538 M., wohingegen die Gemeinde noch an Hypothekschulden 54,900 M. hat. Im Jahre 1877 war die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder um 45, nämlich auf 396 gestiegen. Aus den „Gemeindeangelegenheiten" heben wir

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