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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-05-21 · Heft 21 (21.5.1878) · p. Seite 322

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 21 (21.5.1878)
Date
1878-05-21
Page
Seite 322 (sequence 2)
Language
German
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322 Worte „Gottesdienst", sei er öffentlich over häuslich, verbunven wird. Um dessen gewiß zu werden, braucht man nur an die Zeit Simeons zu denken. Der Opfercultus bestand in seiner pricsterlichen Abgeschlossenheit unter sehr geringer Betheiligung des Volkes, wie es in dieser Institution nach dem mosaischen Ritus lag; der GebetcultuS hatte wohl kaum seine ersten Züge erhallen; was wir also unter Gottesdienst, zu welchem jedes Individuum verpflichtet sei, verstehen, existirte noch nicht. rvm? ist demnach im biblischen Sinne jede Handlung, die wir in unmittelbarer Beziehung zu Gott und nach dem Willen und Gesetze Gottes vollführen; das Wort bezeichnet die religiös sittliche Praxis, wie mir die Intelligenz, die Theorie. Hieran schließt sich als drittes Moment B'Hon die Wohlthätigkeit, die thätige Liebe, die freie Nächstenliebe, die sich zwar schematisiren, aber in ihrer wirklichen Ausübung gesetzlich nicht bestimmen laßt. Dies ist die jüdische Ethik in ihrer Totalität und Eigenart: die Thätigkeit der Intelligenz aus dem Grunde des geosfenbarten und tradirten Wortes, die Praxis in der Bollsührung des Gesetzes und die Ausübung der Wohlthätigkeit. 2) Ist es so merkwürdig, am Eingang unserer Sammlung, also am Beginn der talmudischen Entwickelung schon den charakteristischen Entwurf zum ganzen ethischen System anzutrefsen, so ist nicht minder zu betonen, daß dieser Grundriß auch beibehalten, aus- und durchgeführt wurde, denn die gedachten drei Momente werden überall im Auge behalten, überall in ihrer Sonderung beachtet und als die Ziele alles sittlichen Strebens und Verdienstes angesehen und zur Pflicht gemacht. Bevor wir jedoch weiter schreiten, verlangt schon der folgende Satz, daß wir eine Bemerkung ^voranschicken. Im zweiten Theile unserer „Weltbewegenden Fragen" gaben wir S. 349 ff. eine Abhandlung „Zur Charakteristik des Talmuds", in welcher wir erwiesen, daß die charakteristische Tendenz des TalmudiSmus „die juridische Behandlung der Religion" ist, daß ihm nicht allein das Recht mit dem Religiös-Ethischen identisch, sondern auch das Religiös-Ethische zum Recht geworden ist. Wir haben dies aus allen einzelnen Gebieten, auch aus der Ethik und zwar schon aus der mischuischen, aus der gesummten Hagada der Mischna erwiesen (s. S. 401 \ Wir sind keiner Widerlegung dieser Abhandlung begegnet, welche auf das richtige allgemeine Berständniß des Talmuds einen entschiedenen Einfluß übt. 2 3) Auf dem ethi- 2) Wenn Simeon, Sohn Gamaliels, der Urenkel Hillel's, in einer ähnlichen Fasiung, einen anderen Ausspruch thnt 0, so ist dies nicht so anzusehcn, als ob er den alten tradirten Satz Simeons des Gerechten hätte beseitigen wollen, indem er vielmehr einen ganz anderen Gedanken in ähnlicher Weise ausprägcn wollte, nämlich: „Aus drei Dingen besteht die Welt: auf dem Rechte, der Wahrheit und dem Frieden." Es sind dies die drei vorzüglichsten Lugenden, welche, je allgemeiner sic ausgciibt werden, desto mehr der bürgerlichen Gesellschaft zur Stärkung und Sicherung gereichen, hier für ist nicht zu urgiren, da einige Eodd. das letztere auch an dieser Stelle haben. Die Reihenfolge der drei Tugenden ist in den Codd. verschieden). 3) Wenn in einem Seminarprogramm nebenbei bemerkt wird, daß „der Borwurf am wenigsten begründet erscheine, der Grundzug scheu Gebiete druckt sich diese Anschauung am schärfsten in dem Ausspruch aus: iv -pTT?3 m -nvz oiso m:;a (Sota l, 7) „mit dem Maße, womit der Mensch mißt, wird ihm wieder gemeffen." Jene alte strenge BergeltungStheorie tritt hier von Neuem in den Vordergrund, welche schon im Buche Hiob mit so großem Nachdruck und Erfolge niedergekämpft worden, daß nämlich jede gute und jede böse That sofort vergolten werde, alle Geschicke der Menschen Acte der göttlichen Vergeltung seien, so daß jedes Mißgeschick die Strafe böser, jedes Wohlergehen der Lohn guter Handlungen sei. Hieraus folgt, daß das vorherrschende sittliche Motiv der Hinblick auf die Vergeltung, auf das Maß des Lohnes und der Strafe wird, daß hingegen das von der Thora so oft betonte Motiv der „Liebe zu Gott", also die Liebe zum Guten und Göttlichen an sich zurückweicht, wenigstens in der Theorie, denn aus dem Menschenherzen selbst kann es niemals verschwinden. Da nun in allen sittlichen Dingen das Motiv, die Triebfeder die Hauptsache ist und den Hauptwerth einer sittlichen Handlung ausmacht, so sieht man ein, von welcher Wichtigkeit die Wendung zu der bezeichneten Anschauung war. Es frägt sich nun, ob und in wie weit dies Theorem auch auf die Aussprüche der Weisen die Herrschaft erhielt, welche uns in den Pirke-Aboth aufbewahrt werden? Wie es sich zeigen wird, stehen anfänglich beide Anschauungen, die deS strengen Rechtes und die der freien Nächstenliebe nebeneinander, bis die Strömung der letzteren immer schwächer wird und der kräftigeren Schwester in den Bedrängniffen einer stürmischen Zeit völlig den Platz einraumt. So ist es höchst bemerkenswerth, daß schon der Schüler Simeon des Gerechten, Antigonus aus Socho, als den Kern seiner Wahrnehmungen die Warnung ausspricht: „Seid nicht wie die Diener, die ihrem Herrn um des Lohnes willen dienen, sondern seid wie die Diener, die dem Herrn dienen, nicht des Lohnes willen, sondern es sei die Gottesfurcht auf Euch." Man erkennt hieraus unschwer, daß die Anschauung, welche Lohn und Strafe zur sittlichen Triebfeder machte, sich schon stark verbreitet haben mußte, so daß der bedeutendste Zeitgenosse den Gedanken seines Lebens in dieser Verwarnung fand. Ihr gegenüber stand ihm die „Gottesfurcht" etirz), als die Quelle, aus welcher der Mensch den lauteren Beweggrund und die Kraft schöpft, ohne Berücksichtigung der Folge, das Gute aus Ehrfurcht vor Gott und aus Liebe zu Gott zu thun. Allerdings kann man selbst diese o-1»® N-n» schon nicht ganz mehr mit der Liebe zu Gott identificiren, aber sie ragt doch über die bloße der Mischnah sei der juristische", so wird Niemand dies als eine Widerlegung oder auch nur als eine Erörterung ansehcn. Einen „Borwurf" haben wir gar nicht beabsichtigt, denn die einheitliche Tendenz einer großen historischen Erscheinung an sich kann nicht als ein „Vorwurf" angesehen werden. Allein die Herren können sich von ihrer Apologetik, im Talmud die unbedingteste Bollkommenheit erkennen und ihn als solche insinuiren zu wollen, nicht trennen; aber so lange sie dieses nicht können, vermögen sie auch nicht über das Berständniß von Details hinwcgzukommen. Noch weniger fi'chrt das Cliquenwesen zu einem gedeihlichen und dauerhaften Ziele.

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