Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 20 (14.5.1878)
- Date
- 1878-05-14
- Page
- Seite 310 (sequence 6)
- Language
- German
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310 Wir werden unter so veränderten Bedingungen, wenn wir nach den späteren Erzeugnissen prüfend blicken, an Inhalt und Form etwas ganz Anderes erwarten. Jetzt konnten nicht mehr die schwungreichen Reden der Propheten, die gemüth- und phantasievollen Ansprachen vorhanden sein. Dafür mußte die Reflexion, die Beobachtung und Erfahrung sich in kernhaften Aussprüchen, in bündigen Sentenzen Luft machen, die gewiffermaßen als Inhalt eines ganzen Lebens, als Ausdruck eines durchbilteten Charakters vom Lehrer den Schülern übergeben wurden, um ihnen zu Wahrsprüchen, zu Zielpunkten ihrer theoretischen und praktischen Bestrebungen zu dienen. Es wurde dies allmalig zu einem Brauch, zu einer Pflicht des Lehrers; oder dieser forderte seine Schüler auf, ihm aus sich selbst bas anzugeben, was ihnen als Ziel erschien, um sie über den Werth ihrer Meinungsäußerungen zu b-lehren. (Vgl. k. A. II, 13). So hatte sich schon in einer früheren Phase die Spruchrede nach der schöpferischesten Periode der Psalmdichtung eingestellt. Glücklicherweise haben wir in der Mischna Pirke-Aboth eine Sammlung dieser Lehrsprüche, welche von der „großen Versammlung" bis auf die Abfaffungszeit der Mischna reicht, und zu aller Zeit als ein köstliches Erbtheil der „Väter" verehrt ward. Nimmt man diese Sammlung in eine besondere Betrachtung, so kann man zwar nicht sagen, daß man hiermit die ganze talmudische Ethik, ja nicht einmal die mischnische vor sich hat, da unsere jetzige Mischna in ihrem, allerdings geringen hagadischen Theile doch manchen charakteristischen ethischen Zug enthalt. Aber wir' haben dafür die fortschreitende ethische Entfaltung von vier Jahrhunderten vor uns, wie sie sich an die bedeutendsten Schulhäupter anlehnte. Allerdings veränderten sich in diesem Zeiträume die Verhältniffe des Volkes und der Gelehrten noch ungleich mehr. Die Unterdrückung durch die Römer, der mörderische Freiheitskampf, der Fall Jerusalems, die Zerstörung des Tempels, der Verlust der nationalen Existenz und des Vaterlandes, das wechselnde Geschick in der Zerstreuung, die mühsame Erhaltung eines geistigen Mittelpunktes und das mächtige Streben, alle Trümmer aus der reichen Vergangenheit vor Vergeffenheit und Untergang zu schützen, mußten einen Einfluß üben, der sich im Gange der ethischen Anschauung abspiegeln wird. Folgen wir daher möglichst diesem Verlaufe. Sbeihutcj du,occfatic&beui. bei der Ladung von Zeugen und Sachverständigen (Civilproceß- Deutschland. ordnung §§ 346, 367, Strafproceßordnunz §§ 50, 72) gestattet." (Immerhin wird man sich auf diesen Pasius berufen können. Da aber die angeführten Gesetzesstellen auch im vorigen Jahre schon in Gültigkeit waren, und die jüdischen Geschworenen und Leipzig, 5. Mai. (Privatmitth.) Der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" hat seinen Cassenbericht für 1877 über seine „Darlehenscafse für Frauen und Jungfrauen" veröffentlicht. Zeugen doch nicht am Jom-Kippur dispensirt wurden, so genügt Neben 2351 M. Zinsen hatte sie noch 150 M. an Beiträgen die obige Aeußerung des Reichskanzleramtes doch nicht, und es und Spenden und 143 M. Rückzahlung von Darlehen zu ver- > wäre angezeigt, daß man deshalb bei dem Reichstage petitionirte. einnahmen, zusammen 2675, wozu aus dem Vorjahre 2463 M. Der letztere hat soeben bei der Abänderung der Gewerbeordnung kamen. Es wurden Darlehen an 4 Frauen zu 7 00 M., zwei! hinsichtlich der Feier der Sonn- und Festlage viel confessioneller Wittwen 210 M., sechs Mävchen 1100 M., zusammen 2010 M. gestimmt, als der Regierungsentwurf beantragt hatte. Würde er ausgegeben. Der verwendbare Vortrag auf 1878 ist demnach^ nun so inconsequent sein, bei einer für das Judenthum so bewieder gewachsen und zwar 3083 Mark. Die Empfängerinnen! deutsamen, für die ungestörte Rechtspflege so unwichtigen Angewaren 5 aus Anhalt, 4 aus Sachsen, 2 aus Westpreußen, 1 aus! legenheit dem religiösen Gewissen gar keine Rechnung zu tragen? Mecklenburg. — Die Stipendienstiftunz für jüd. Lehreraspiranten, s Redaktion.) für welche bis jetzt nur in Leipzig, Dresden und Bernburg gesammelt worden, hat bereits 6 Stipendien von je 300 Mk. zu j Stuttgart, 26. April. Das hiesige „Neue Tagblatt" vertheilen. — In der, wie man sich erinnern wird, vielfach ven-! enthalt zum 25. April folgenden Jubiläumsartikel: „Am heutilirten Frage über die Dispensation jüdischer Geschworenen und tigen Tage, dem 25. April 1878, schließt seit der Emanation Zeugen am Jom-Kippur, hat der Ausschuß eine von äfccecat icne8 ®efefce§, das einen so tiefgreifenden Einfluß auf einen an- Lehmann in Dresden verfaßte umfängliche Denkschrift an den? sehnlichen Theil der Bevölkerung Württembergs geübt hat, ein Reichskanzler gerichtet. Die Antwort ist in riesen Tagen ein-1 halbes Jahrhundert seinen Kreislauf ab. Das Gesetz vom getroffen und zwar ablehnend. Nur in einem Punkte kann man , 25. April 1828 (Reg.-Bl. S. 301—320), das wir im Sinne ein Zugeständniß erblicken, nämlich in dem Passus: „Anderer-> haben und das zum erstenmale die öffentlichen Verhältniffe der seits ist bei der Heranziehung der Juden zum Schöffen - und Israeliten in Württemberg im Geiste des Wohlwollens und der Geschwornendienst eine billige Berücksichtigung von EntschuldilandeSväterlichen Fürsorge einer eingehenden Regelung untergungsgründen (Gerichtsverfaffungsgesetz §§ 54, 94) ebenso wie warf, enthielt auch die ersten fruchtbaren Keime einer gedeihlichen