Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1878)
- Date
- 1878-05-07
- Page
- Seite 293 (sequence 5)
- Language
- German
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293 Grade allerdings in einem Jahre erzielt werden durch theoretische und practische Ausbildung, sowie durch die Einflüße der die Präparativen umgebenden Cultur. Freilich muß darauf gerechnet werden, daß sie im Amte selbst nach gegebener und fortgesetzter Anleitung sich noch weiter ausbilden. 3. Die genau bezeichneten Ziele der Praparandie sind folgende: Die bei dem öffentlichen Gottesdienste gebräuchlichsten Gebete werden den Präparanden so eingeübr, daß sie dieselben richtig lesen und in's Deutsche übersetzen, wohl auch die nöthigen Erklärungen dazu den Kindern wiedergeben können. Sie lernen ferner die biblische und einen Theil der nachbiblischen Geschichte Israels so verstehen, wieder erzählen und erklären, daß sie dadurch religiöse Belehrung und Veredlung des Herzens in den Kindern erwirken können. Die religiöse Lehre in ihrem systematischen Zusammenhänge lernen sie kurzgefaßt und in den einfachsten Worten kennen^ ganz so wie sie dieselben später den Kindern vortragen sollen. Im Anschluß an die Uebersetzung wichtiger Bibelabschnitte lernen sie leicht etwas hebräische Grammatik, mindestens so viel, wie sie später zum Unterrichten brauchen. Einige Belehrungen und Anleitungen, sowie das Vorbild des Gottesdienstes in Schwerin werden hinreichen, um die Präparanden zu einem erbaulichen, den Gebräuchen des Landes gemäßen Vorbeten zu befähigen. Endlich werden sie in einem Jahre dahin gebracht werden können, richtig deutsch zu sprechen und zu schreiben und einige elementare Kennrniffe in Geschichte, Geographie und Naturwiffenschasten und im Rechnen sich anzueignen. Aller Unterricht wird aber nicht blos aus das nöthige Wiffen und Können Hinzielen, sondern hier ganz besonders erziehend zu wirken suchen. Die Präparanden sollen auch in ihrem Charakter deutsch werden, fleißig, gewiffenhaft, geradsinnig. in ihrer äußern Erscheinung und in ihrem Benehmen nicht gegen die Sitten und Gewohnheiten des Landes verstoßend. Auch soll ihnen jene Berufssreudigkeir, Berusstreue und religiöse Gewiffenhastigkeit anerzogen werden, die sie zu dem unermüdlichen Streben anspornen mögen, sich für ihren Dienst immer geschickter und tüchtiger zu machen. 5. Da die Präparanden zweifellos ganz unbemittelt sein werden, so werden sie mit Allem versorgt werden muffen. 7. Die Präparanden verpflichten sich bei ihrer Aufnahme für die Wohlthaten, die sie genießen, mindestens zwei Jahre in einer Mecklenburger Gemeinde zu fungiren. Sie müffen zum Unterpfande ihre mitgebrachten Zeugniffe dem Landesrabbiner übergeben. Sie bekommen auch bei ihrem Eintritt in das Amt kein Zeugniß. Erst wenn sie zwei Jahre würdig ihr Amt geführt haben, erhalten sie ein Zeugniß vom Vorstande ihrer Gemeinde und vom Landesrabbiner und werden dann auf jede mögliche Weise in ihrem Fortkommen gefördert. 8. Von den bereits in Mecklenburg angestellten aber zum Lehren noch wenig befähigten Cultusbeamten sollen im Einverständnisse mit der jedesmaligen Gemeinde nach und nach immer einer auf etwa vier Wochen nach Schwerin berufen und für das unbedingt Nothwendige eingeübt werden. Auch ist in Aussicht genommen, jährlich, wenn die Präparanden genügend weit fortgeschritten sind, und zwar zu einer Zeit, die für die Lehrer und die Gemeinden am meisten paßt, mehrere Cultusbeamten des Landes auf etwa acht Tage nach Schwerin zu berufen und sie mit den Präparanden zusammen zu unterrichten. So weit die Mittel des Vereins reichen, sollen auch diese während ihres Aufenthaltes Hierselbst unterstützt werden. — Aus diesen Sätzen ees Entwurfs geht zur Genüge die traurige Beschaffenheit der Dinge auf diesem Gebiete hervor, und es ist nur zu verwundern, daß einem solchen Zustande abzuhelfen die früheren Landesrabbiner nicht den geringsten Schritt gethan. Zu Grunde liegt freilich die beklagenswerthe Abneigung der deutschen Jugend, sich dem jüdischen Cultusamte auf deffen verschiedenen Stufen zu widmen, so daß man auf Personen aus den osteuropäischen Ländern beschränkt ist. Die Hauptursache hiervon muß in der unwürdigen Stellung gesucht werden, welche die große Mehrzahl der Gemeinden in Deutschland ihren Cultusbeamten aller Grade gegeben haben, und die sich namentlich in der Weigerung, die definitive Anstellung, auch nach Verlauf eines gewissen Provisoriums, zuzugeftehen, auSspricht. Hierin liegt nicht blos die Unsicherheit für die Zukunft der Angestellten, sondern noch mehr deren völlige Abhängigkeit von Vorstand und Repräsentanten. Vor einer solchen Stellung schrickt doch jeder Jüngling zurück. Am meisten ist es zu bedauern, daß den gedachten Leuten von Osten das Amt des Religionslehrers überwiesen sein soll.' Der Entwurf ist daher nur mit aufrichtiger Anerkennung auszunehmen. Doch glauben wir, gestützt auf persönliche Erfahrungen, schon jetzt aussprechen zu müffen, daß, wenn der Lehrcursus auf ein Jahr beschränkt wird, die Wirkung eine sehr oberflächliche und bei dem Zögling bald wieder verschwindende sein wird. Das Grundübel bei diesen Subjecten ist, daß sie nicht logisch zu denken vermögen, und hiermit ist alle übrige Mangelhaftigkeit begründet. Einiges äußerliche Wiffen werden sie sich bald aneignen; dies wird jedoch so verworren bleiben, daß sie keinen Gebrauch davon machen können, bis sie durch längere Uebungen an ein richtiges Denken gewöhnt worden. Dann folgt auch ein richtiges Sprechen und die Möglichkeit, eine Methode zu befolgen. Die Erfahrung, glauben wir, wird bald dahin führen, daß der Lehrcursus ein zweijähriger fein müffe, um nicht alle Mühe in's Waffer fallen zu laffen. Wie gesagt, es macht unsrem jetzigen Landesrabbiner alle Ehre, diesen Plan gefaßt zu haben und an deffen Ausführung gegangen zu sein. Denn jedenfalls übernimmt er damit eine außergewöhnliche Mühewaltung. Glücklicher Weise ist ihm bis jetzt aus der hiesigen Gemeinde die größte Bereitwilligkeit mit Beiträgen und Mittagstischen entgegengekommen, so daß die Präparandie bereits im Mai eröffnet werden soll. Wir hoffen, daß auch die übrigen Gemeinden Mecklenburgs nicht zurückstehen werden. Würde die Anstalt einen günstigen Fortgang nehmen, so wäre auch das übrige Deutschland daran betheiligt.