Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 19 (7.5.1878)
- Date
- 1878-05-07
- Page
- Seite 292 (sequence 4)
- Language
- German
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292 noch immer nicht von der Erwägung der schweren Uebelstände zu trennen vermag, welche die alten Kirchen mit ihren hierarchischen Ansprüchen und die alte Synagoge mit ihrer Ausschließlichkeit, die zum Theil ihr aufgevrängt worden, zum Theil zu ihrer Consequenz gehörte, sür die Menschheit und besonders für Len Staat mit sich brachten und noch immer bewirken, wo sie zu irgend einer Gewalt gelangen. Wir Juden aber auf Grund desien, was wir in unsrer Religion umgebildet und geklärt haben, sind über diese Frage hinaus und erkennen mit ganzem Herzen die segensreiche Wirkung an, welche eine solche geklarte religiöse Erziehung und Bildung sowohl sür jeden einzelnen Menschen, als auch für die gesammte bürgerliche Gesellschaft übt. Freuen wir uns deffen, und streben wir mit Befriedigung nach dieser Richtung hin immer weiter — denn dies, verhehlen wir es uns nicht, ist noch sehr nothwenvig. Jnveß haben wir hier noch mancherlei Bemerkungen zu machen. 6M/öccßu/C&teu/. Deutschland. Berlin, Ende April. «Eingesandt.) Die hiesige „jüd. Reform gemeinde" hat ihr Gebetbuch, zunächst die Abtheilung der Festgebete nach dem Entwürfe des Rabbiners Dr. Chronik in erneuerter Gestalt erscheinen laffen und bereits eingeführt. Das nachstehende Rundschreiben des Vorstandes begleitete die Versendung des neubearbeiteten Gebetbuchs an die Mitglieder der Gemeinde: „Indem wir unseren verehrlichen Gemeindemitglievern ein Exemplar der von uns umgestalteten Festgebete überreichen, halten wir uns verpflichtet, die zwingenden Motive für eine solche Umarbeitung kurz Larzulegen. Je inniger wir. durch jahrelangen Gebrauch, mit Form und Inhalt unserer Gebete vertraut wurden, um destomehr mußten wir zwar von Dank und Pietät für die Bersasier derselben erfüllt werden; wir konnten uns indeß auch nicht verhehlen, daß mannigfache Mängel in Form und Wesen vorhanden seien, welche das Verlangen nach einer Neubearbeitung, besonders des Theiles der Festgebete, dringend hervortreten ließen. So waren es hin und wieder stylistisch unstatthafte Redefiguren, häufige Wiederholungen und Abschweifungen, welche zur Förderung der Andacht beseitigt werden mußten; vornehmlich aber sollte das reformatorische Princip mehr noch als bisher gewahrt werden. Nach dieser Richtung war es dringend geboten, einige unseren zeitigen religiösen Anschauungen nicht mehr entsprechende Gedanken ganz zu entfernen und dafür, bei den einzelnen Festen, ein tieferes Eingehen in ihre religiöse Bedeutung zum Ausdruck zu bringen, was namentlich bei den Gebeten für die hohen Feiertage, z. B. für das zweite Roschhaschanah-Fest und bei dem Neila-Gebete früher außer Betracht geblieben war. In Folge dieser Erwägungen wurden unsere Prediger und Religionslehrer mit den Vorarbeiten zu einem neuen Festgebetbuch betraut, und erfolgte rann die Einsetzung einer gemischten Commission, aus deren Mitte in steundlichster Bereitwilligkeit Herr Rabbiner vr. Chronik die auf ihn gefallene Wahl als Referent übernahm. Die Commission unterzog sich mit Sorgsamkeit, Umsicht und Ausdauer der übernommenen Pflicht, bis das Werk vollendet war, welches dann von den Gemeinde-Collegien einer genauen Revision unterworfen und demnächst in der jetzt vorliegenden Gestalt durch Gemeindebeschluß zur Einführung bestimmt worden ist. Wir hallen es für eine unabweisbare Pflicht, bei dieser Gelegenheit dem Herrn Rabbiner l»r. Chronik sür seine aufopfernde Hingabe, für sein thatkräftiges Wirken und Schaffen und für die Förderung des Gedeihens unserer Arbeit unfern innigsten Dank abzustatten. Unseren verehrlichen Gemeindemitglievern übergeben wir nunmehr das neue Festgebetbuch in der Hoffnung, daß es ihnen eine reiche Quelle der Erbauung sein und dazu beitragen möge, daS Gefühl der Gemeinsamkeit unter den einzelnen Gliedern unserer religiösen Genossenschaft zu erhalten und zu kräftigen." Der Vorstand der jüdischen Reform-Gemeinde. Schwerin (Mecklenburg), 28. April. (Privatmitth.) Unter dem 22. d. M. ist von hier aus ein „Entwurf für eine in Schwerin zu gründende Präparandie" an die Gemeinden des Landes verschickt worden, unterzeichnet von unsrem Landesrabbiner Dr. Feilchenseld, einem Mitglieds des Oberraths und zwei Mitgliedern des Gemeindevorstandes. Der Gedanke hierzu ist durch den Mangel an Cultusbeamten besonders für die kleineren Gemeinden, an denen jene den Religionsunterricht, das Borbeter- und das Schächtamt zugleich zu leisten haben, enssprungen. Wir heben aus dem Entwürfe die wichtigeren Stellen hervor, um die Sachlage und die beabsichtigte Einrichtung am besten zu kennzeichnen r 1. In Schwerin werden Jahr für Jahr vier oder mehr, je nachdem die Mittel reichen, dazu geeignete Jünglinge zu CultuSbeamten für die Gemeinden Mecklenburgs ausgebildet. 2. Der Cursus ist auf ein Jahr berechnet. Dieser Zeitraum wird ausreichen, weil die in der Regel von den östlichen Ländern her kommenden Präparanden im Schächlfache völlig ausgebildet. zum Vorbeterdienste nicht ganz unfähig sind und des religiösen Wissens nicht ganz entbehren. Was ihnen fehlt, ist die Bildung und Gesittung, die sie zum Unterrichten geeignet machen. Diese kann aber bis zu einem unbedingt erforderlichen