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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-23 · Heft 17 (23.4.1878) · p. Seite 262

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 17 (23.4.1878)
Date
1878-04-23
Page
Seite 262 (sequence 6)
Language
German
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262 zuführen, wenn wir es nicht vorzögen, die Erinnerung an dieselben schweigen zu lassen. Es ist ja keine Selbstüberschätzung, wenn wir sagen, daß seit Mendelssohn die deutschen Juden für das geistige Leben innerhalb des Juventhums die Bahnbrecher und Schöpfer gewesen sind. Da wir allen vorangegangenen Perioden, in welchen wechselnd die spanischen, die französischen nnd die polnischen Juden die geistige Hegemonie besaßen, die volle Gerechtigkeit widerfahren laffen, die eifrigsten Studien auf sie verwenden, unseren Entwickelungsgang an sie anknüpfen, so sollte man voraussetzen, daß unsre Glaubensgenosien anderer Länder auch ihre Anerkennung, ihre Unterstützung und Förderung auch uns zukommen laffen werden. Nichts dergleichen ist geschehen und geschieht. Im Gegentheil, man ignorirt uns und wo man kann, versetzt man uns noch einen Schlag, der aber, wie natürlich, in die Luft fällt. Deutschland ist arm; ebenso die deuffchen Juden, die in ihren zahllosen Gemeinden von geringem Umfange mit den Lasten überaus zu kämpfen haben, welche die Cultus- und anderen Gemeindeinstitute ihnen auferlegen. Andere Lander sind reich; aber hat man auch nur eine deutsche Anstalt, auch nur ein deutsches Unternehmen der Juden, z. B. literarisches und wiffenschaftliches von den Juden anderer Länder auch nur im geringsten Maße unterstützt gesehen, obschon nicht wenige Früchte jener auch ihnen zugute kamen? Was schwatzt man daher von dem Gemeingeist der Juden für Juden und Judenthum! Er ist, wie wir nachgewiesen, nur noch auf dem Felde der Wohlthätigkeit vorhanden. Auch dies ist von nicht zu unterschätzendem Werthe; aber wir müffen doch unseren Gegnern das Factum entgegenhalten, damit sie nicht immer wieder den Patriotismus der Juden durch die erträumte jüdische Verbrüderung das Dasein absprechen wollen. Berlin, 10. April. «Privatmitth.) In diesen Tagen erlitten die Judenfeinde einmal wieder eine glänzende Niederlage, indem der Reichstag mit großer Majorität die Wahl des Abgeordneten für den Mindener Wahlbezirk, des Herrn von Nathusius, wegen der auffälligen, gesetzwidrigen Wahlbeeinfluffung seitens der protestantisch-pietistischen Partei für ungültig erklärte. Seiner Zeit wurde bereits in dieser Zeitung über die Agitation, namentlich der evangelischen Pastoren, gegen die Wahl des Generals Etzel berichtet, der als liberaler Candidat ihren höchsten Zorn erregt hatte. Sie wühlten gegen ihn von der Kanzel her — trotz des bekannten Kanzelparagraphen — in Zeitungsartikeln, Flugschriften, Spottgedichten und zwar gemeinster Art. Ein Hauptargument bildete die Behauptung, daß er von mütterlicher Seite von Juden stamme, daß er eigentlich Jtzig heiße, und daß er, als er Director der Kriegsakademie gewesen, einen Juden, Pros. Lazarus, als Lehrer angestellt habe lwas er doch sicherlich nicht allein und auf eigene Faust verfügen konnte). Wir bemerken hierzu nur noch Eines. Der Reichstag annullirte jüngst auch zwei Wahlen im Großherzogthum Baden und resolvirte dazu, den Herrn Reichskanzler aufzufordern, er möge die badensche Regierung zum Einschreiten gegen die Beamten u. s. w., welche eine ungesetzliche Wahlbeeinfluffung geübt, veranlaffen. In der Mindener Wahlsache liegen offenkundige Verletzungen des Kanzelparagraphen seitens evangelischer Geistlichen vor: eine Resolution, gegen diese einzuschreiten, ist jedoch nicht beantragt und gefaßt worden. — Man ist hier einig, daß die Aussichten für das Unterrichtsgesetz im preußischen Staatsministerium durch den Eintritt der neuen Minister just nicht erweitert werden. Berlin, im April. (Privatm.) Der Senat der k. Akademie der Künste hat betreffs des Michael-Beer'schen Preises erster Stiftung, welche bekanntlich nur für Künstler jüdischer Religion bestimmt ist, bekannt gemacht: „Die Concurrenz um den Preis der Michael-Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist in diesem Jahre für Maler bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermeffen des Concurrenten überlaffen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten, aus denen akademische Studien ersichtlich sind, in Oel ausgeführt sein, und dürfen in der Höhe '.nicht unter 1,0 w, in der Breite nicht unter 70 cm, oder umgekehrt betragen. Die kostenfreie Ablieferung der Bilder an die Kgl. Akademie muß bis zum 1. Juli d. I. erfolgen; die Concurrenten haben gleichzeitig einzusenden: 1) eine in Oelfarbe ausgeführte Skizze, darstellend „eine der vier Jahreszeiten"; 2) mehrere Studien nach der Natur, sowie Compositions- Skizzen eigener Erfindung, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können. Die eingesandten Arbeiten müffen von folgenden Attesten und Schriftstücken begleitet sein: 1) einem Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt; 2) einem Attest darüber, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat; 3) einem kurzen Lebenslauf, aus welchem der Gang seiner Studien ersichtlich ist; 4) einer schriftlichen Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe ausgeführt sind. Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 2250 Mark zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich 8 Monate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien halbjährlich an die Akademie Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der offenüichen Sitzung am 3. August d. I."

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