Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1878)
- Date
- 1878-04-23
- Page
- Seite 259 (sequence 3)
- Language
- German
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259 die noch dazu nur auf Rumänien ausgeübt werden soll, nicht geholfen werden kann. Gerade die letzten Decennien haben uns gelehrt, daß Rumänien in gar manchen Punkten vom Pariser Vertrag — auch bezüglich der Judenfrage — abgewichen ist, und wer bürgt uns denn dafür, daß die Rumänen, gesetzt man könnte bei der Conferenz ihnen die Judenemancipation abzwingen, sich gar lange daran gebunden halten werden? Ist es nicht vor allem nöthig, daß man hier tüchtig vorarbeite? Es wird auch übrigens ein Leichtes sein. Schon in Nr. 6 hat Schreiber dieses nachzuweisen versucht, daß der Kern des rumänischen Volkes einer eventuellen Emancipation der jüdischen Mitbürger nicht abhold wäre, daß die Judenfrage in Rumänien nie eine nationale, den Geist des Volkes beschäftigende, noch weniger eine vom religiösen Standpunkte discutirbare Frage gewesen, daß sie nur von einigen böswilligen Individuen seit kurzer Zeit angeregt wurde, welche auf nichts anderes absahen, als sich dadurch wichtig zu machen. Wir sollen uns und unsere europäischen Glaubensgenoffen mit uns nun vor allem an das rumänische Volk wenden, eS an unsere Opfer, die wir für das Vaterland stets und besonders in diesem Kriege gebracht, erinnern, es aufmerksam machen, daß die Emancipation der Juden eine der Hauptbedingungen des Florirens und Gedeihens dieses Rumäniens sei, welches aus der Conferenz als souveräner unabhängiger Staat herrorgehen dürste. Die Stimmung für uns ist jetzt günstiger als sonst, und das muß gebörig benutzt werden! Adolf Wahrmann, Cand. jur. Zur Leschuei-uugsfrage.') Als wir vor noch nicht vier Jahrzehnten in unsrem Commentar zu den fünf Büchern Moses bei Erörterung mehrerer pentateuchischen Gesetze dem nüchternen und oberflächlichen Rationalismus gegenüber, der Alles für widersinnig erklärt, was seiner kurzsichtigen Auffasiung widerspricht, wiederholt geltend machten, daß der Mensch der Vorzeit der Natur viel näher stand, viel unmittelbarer verbunden war, als der ihr durch die Cultur weit entrückte Mensch, und daß wir daher in mannichfachen Gesetzen der Vorzeit eine unmittelbare Naturbeobachtung, eine Kenntniß natürlicher Wirkungen, welche uns jetzt entgeht, voraussetzeu muffen — schüttelte Mancher den Kopf und spürte schon eine beginnende Mystik heraus. Erscheinungen, welche seitdem allgemein anerkannt worden, haben die Richtigkeit unsrer Ansicht erwiesen und man ist nach und nach zu ganz anderer Beurtheilung solcher alten Gesetze, Vorschriften und Einrichtungen gekommen. Seit der Auffindung der Trichinen und der Beobachtung der traurigen, oft tödtlichen Wirkung der Trichinose hat das 1) Wir bitten unsre geehrten Leserinnen, diesen Artikel zu überschlagen, den zu geben unsre Redacrionspflicht erfordert. Verbot des Schweinefleisches in den mosaischen Speisegesetzen ein ganz anderes Ansehen bekommen, und man wird zugeben müssen, daß auch andere Beschränkungen auf diesem Gebiete nicht ohne tiefliegenden Grund sein dürften. Das weitere mosaische Verbot des Genusses gefallener und zerrissener Thiere und die dadurch bei den Juden seit Jahrtausenden eingeführte Fleischbeschau, d. h. die Untersuchung, ob das geschlachtete Thier gesund oder krank gewesen, und im letzteren Falle die Ausschließung dieses Fleisches vom Genüsse ist für die neueste Gesundheitspflege ein sehr wesentliches Moment geworden, und es giebt jetzr schon viele christliche Familien, welche nur Fleisch von Thieren verzehren, die durch Juden geschlachtet und für gesund erklärt worden. Wir wiederholen jedoch hierbei unsre Bemerkung, daß die Vorschriften der np'-ia einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung bedürfen, da die gültigen theils lückenhaft sind, theils zu weit gehen. Hierzu gesellt sich in der jüngsten Zeit auch die Beschneidung. Wir erhalten soeben eine kleine, nur einen halben Bogen fassende Schrift: Zur Beschneidungsfrage. Ein Beitrag zur öffentlichen Gesundheitspflege von Di*, med. Rosenzweig, Stabsarzt im Schles. Füsilier-Regiment Nr. 38. Schweidnitz, Weigmann, 1878. Wir geben von vornherein zu erkennen, daß dieses Schriftchen durchaus viel zu kurz und oberflächlich seinen Gegenstand behandelt, daß vielmehr bei der Wichtigkeit seiner Behauptungen der Verfasser eine ausführlichere, auf mehrfachere Erfahrungen gestützte und streng wissenschaftliche Beweisführung hätte geben müssen. Die Ansicht des Verfassers geht nämlich da hinaus, daß die Beschneidung gleich dem Impfen durch Staatsgesetz allgemein eingeführt werden solle, weil die Beschneidung das sicherste Mittel sei, die Verbreitung der Syphilis zu verhindern. Daß die immer wachsende Ausdehnung und Verderblichkeit dieser Krankheit durch prophylaktische Mittel möglichst aufzuhalten sei, ist allerdings schon lange Zeit in Aussicht genommen worden; nur haben sich solche Mittel noch nicht auffinden lassen. Ein englischer Statistiker will 1862 nachgewiesen haben, daß bei den Juden die Syphilis fast gar nicht verbreitet ist und ebenso belehrte uns Prof. Herzfelder vom jetzigen Kriegsschauplätze, daß die Türken Syphilis gar nicht kennen und daß die Widerstandsfähigkeit der Türken gegen Wunden wahrhaft staunenswerth ist. Dagegen ist in Rußland diese Krankheit in erschreckender Weise endemisch, wie schon seit Jahren amtliche Berichte kundgaben, und ungefähr 30,000 Mann mußten vom Heere wegen Syphilis zurückgeschickt werden. Dem Verfasser scheint der Grund dieser Thatsachen in der Beschneidung zu liegen und er versucht S. 6 einen wissenschaftlichen Grund dafür zu geben. — Daß diesen Ansichten die Wirklichkeit nicht abgesprochen werden könne, scheint uns allerdings sicher. Aber um eine feste Gestalt anzunehmen, um die Folgerungen unzweifelhaft zu machen, bedarf es noch vieler umfänglicher und entscheidender Belege. Jedenfalls glaubten auch wir, einen Anstoß zu Untersuchungen nach dieser Richtung hin geben zu müssen. Uebrigens haben über die Nützlichkeit der 17*