Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 42 (1878)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1878)
- Date
- 1878-04-16
- Page
- Seite 249 (sequence 9)
- Language
- German
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249 den russischen Blättern selbst kam oft genug die Entrüstung und Verachtung gegen diese Halbbarbaren zum Ausdruck. Gewiß, dachten wir, wird der Sieger in der von ihm verkündeten Tendenz es sich angelegen sein lassen, in dem Friedensvertrage ausführlich die Rechte zu bestimmen, die all' diesen gemischten Völkerschaften in dem neuen Staate zustehen werden, die Normen festzustellen, nach welchen regiert und verwaltet werden soll, um diesem neuen Staate die verheißene Freiheit, den Frieden aller seiner Bewohner, die Ruhe und Sicherheit zu garantiren, ohne welche er nur der dauernde Schauplatz von Greueln, Unterdrückungen, Verfolgungen, Metzeleien werden würde. In diesem Sinne griffen wir begierig nach dem Friedensvertrage in seinem Wortlaute, lasen und lasen ihn immer wieder und fanden endlich, daß der eigenthümliche Zug dieses Vertrages eben nur der Mangel aller der erwarteten Bestimmungen und Festsetzungen ist, so daß dieser Friedensvertrag nur die Unterlage eines dauernden Kriegszustandes bildet. Wir fanden in den 29 Artikeln desselben nur in Art. 7 die Phrase: „In den Ortschaften, wo die Bulgaren mit den Türken, Griechen, Wallachen (Kutzowallachen) und Anderen gemischt sind, wird den Rechten und Interessen dieser Bevölkerungen bei den Wahlen und bei der Ausarbeitung des organischen Grundgesetzes gerechte Rechnung getragen werden." Daß diese Worte, so nebenbei eingestreut, auch nicht die geringste Bürgschaft für die zu tragende Rechnung, für die zu ertheilenden Rechte und Interessen gewähren, brauchen wir nicht erst auseineinander zu setzen. Es ist mit ihnen nichts als Unsicherheit gegeben, und eine solche trägt bei halbbarbarischen Völkern, deren Geister noch voll Haß und Leidenschaft sind, nur das Schlimmste in ihrem Schooße. Fragen wir da nach dem Loose unsrer Glaubensgenossen, so können diese höchstens mit in den Worten „und Anderen" stecken, aber auch nicht. Die Türken, Griechen und Wallachen sind wenigstens genannt worden. So sehen wir in eine düstere Zukunft hinein für alle die unglücklichen Menschen, welche in der Balkanhalbinsel ihren Geburtsort haben. Solche Saat ist nicht geeignet, zu einem friedlichen und menschenwürdigen Dasein zu reifen. Serbien. Belgrad, 5. April. Von hier telegraphirt man: „Sämmtliche Juden der unter türkischer Botmäßigkeit gestandenen Länder bereiten Petitionen an die Großmächte vor um Gewährung einer Consistorial - Constitution, wie sie in Frankreich besteht." Wir setzen voraus, daß diese Petitonen zunächst um bürgerliche Gleichstellung bitten; die Consistorialverfassung hätte die Absicht, ebenso wie die Griechen, Armenier u. s. w. durch ihre Patriarchen eine Vertretung nach Außen haben, welche bei jeder Gelegenheit die Interessen der Glaubensgenossenschaft wahrzunehmen vermag und hierin von den Staatsbehörden anerkannt wird, so durch das Consistorium einen derartigen berechtigten Schutz zu verlangen. Wenn man nur erst den Weg erkennen könnte, auf welchem eine friedliche Lösung aller dieser, der orientalischen Frage anhängigen Probleme möglich wäre! Bis jetzt Hetzen nur das Schwert und das Geschütz am politischen Himmel als Zeichen der nächsten Zukunft. Rumänien. Wien, 1. April. Die „N. fr. Pr." schreibt: „Ueber die Mission des rumänischen Ministerpräsidenten Bratianu in Wien wird uns mitgetheilt, daß in Einer Richtung dieselbe jetzt schon von Erfolg begleitet sei. Oesterreich unterstütze Rumänien in seiner Forderung, daß die von den Russen beabsichtigte zweijährige Besetzung Rumäniens abgekürzt werde. Rumänien beginnt die Sympathien Europas zu gewinnen, welche ihm, wenn auch nicht österreichischerseits, doch seitens der Westmächte gewiß auch in der bessarabischen Frage kräftige Unterstützung eintragen werden. Es hat mit der Schweiz soeben einen aus neun Artikeln bestehenden Handelsvertrag abgeschlossen, kraft dessen es seinen (muß wohl heißen „ihren", d. h. der Schweiz) jüdischen Bewohnern die Gleichstellung in politischer und bürgerlicher Beziehung gewährleistet. Oesterreich-Ungarn hat bekanntlich diesen Effect in Bukarest nicht erreichen können. Eine Gesetzvorlage ist in der Ausarbeitung begriffen, welche alle einheimischen Juden bürgerlich und politisch gleichstellt, während für die eingewanderten Juden ein Cartell im Werke ist, laut dessen sie, wenn auch nicht in den Vollbesitz der politischen, doch in denjenigen der bürgerlichen Rechte gesetzt werden sollen. Das ist der rechte Weg, den man in Bukarest einschlägt, um den Contrast, den man in humanitärer Beziehung zu bilden gewillt ist, nachdrücklich der Welt vor Augen zu führen." — Wenn sich diese Nachrichten bewahrheiten und verwirklichen, so hat unser Correspondent in Nr. 10 trotz der vielen Widersprüche, die er erfahren, doch Recht behalten, da er in der Lage der Rumänen selbst das zwingende Motiv zur Verbesserung der Lage der Israeliten erkannte. Amerika. Washington, im März. Der „Jewish Record“ theilt einen Brief des Senators Horatio Gates Jones mit, welcher also lautet: „Mit großem Vergnügen zeige ich Ihnen an, daß meine Bill zu Gunsten der Religionsfreiheit und zum Schutze aller Derer, welche den Sabbath als siebenten Tag feiern, an das Comits für die constitutionelle Reform, deren Mitglied ich bin, übergegangen ist, und daß ein Rapport darüber an den Senat gemacht werden wird. Ohne Zweifel wird mein Vorschlag eine ernste Opposition bei allen Denjenigen erfahren, die erschrecken, bei der Sabbathfrage von der ihrigen verschiedene Ansichten zu finden; aber ich habe Vertrauen zu dem, der „der 16