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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 235

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 235 (sequence 15)
Language
German
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235 directorium, das Alles abgechan gemeint hatte, in Hellen Zorn. Es beschied am 18. September die beiden Kriegsräthe: die schriftliche Mittheilung sei unthunlich. Weigern sich die Deputirten fortgesetzt der Repartition, so wird diese in eoiUurn.id.ni, von den Behörden eingerichtet werden. Der wahre Grund der Hartnäckigkeit jener ist, daß sie die solidarische Verbindlichkeit für Vergehungen, sowie die Vermehrung ihrer bleibenden Abgaben um 13,505 Thaler beseitigen möchten. Nur wurde den Deputirten eine zweimonatliche Frist gewährt, binnen derer sie sich über die Art der Vertheilung mit ihren Committenten beralhen möchten. Endlich setzten es die ostpreußischen Juden durch Bittschrift aus Königsberg, 3. October 1792, dennoch durch, daß ihnen das Generaldirectorium am 16. October eine vidimirte Abschrift des Reformplanes ubersandte. Nun wurde der Entwurf auch andern Deputirten und den Landesältesten selbst übersandt. In der Hauptsache war damit freilich nichts geändert. Nach vielmonatlichen Verhandlungen kam dann endlich auch im Mai 1793 die Repartition der Steuer zu Stande, die an Schutzgeldern 22,141, an Vermögenssteuer 24,559, zusammen 46,700 Thaler betrug. Es waren das selbstverständlich Abgaben, welche die Juden noch außer der allgemeinen Staats- und den besondern Gemeindesteuern tragen mußten. Bemerkenswerth ist, daß das Vermögen der in Berlin wohnenden Israeliten als bei weitem größer angenommen wurde, als das aller übrigen — mit Ausnahme von Schlesien — zusammen. Die berliner Juden mußten nämlich von den 24,559 Thalern der Vermögenssteuer allein 14,176 tragen. Es kam hier auf jeden Thaler Schutzgeld zwei Thaler Vermögenssteuer, in Halle dagegen, wo die Israeliten offenbar am ärmsten waren, auf den Thaler Schutzgeld kaum 5 Ggr. Bermögengeld. 3) Während der Kriegsunruhen hielten die Juden sich wirklich still. Aber nachdem der Basler Vertrag den Frieden mit Frankreich herbeigeführt hatte, petitionirten die berliner Oberlandesältesten am 12. Mai 1795, sie wenigstens von der unmöglichen Pflicht der Aufsicht über ihre Glaubensgenossen, sowie letztere 3) Die Rcpartitionstabclle, die für die BermögenSvcrhältnisse der damaligen preußischen Israeliten interessant ist, lautet: Namen der Oertcr. Tn Schlitzgeldern. Nach dem j Bcrmogen. Haupt- Summa. Thlr. Ggr. Thlr. Ggr. Thlr. Ggr. Berlin. 7,510 12 14,175 20 22,226 8 Halberstadt. 1,231 — 427 14 1,658 14 Cleve und Mark . . . 1,403 — 826 10 2,289 10 Minden. 1,026 — 556 12 1,552 12 Frankfurt a. d. Oder . 1,043 — 900 16 1,952 16 Halle. 350 15 Gt> 5 416 2o Neumark. 2,808 — 1,462 8 4,270 S Mors. 162 — 144 8 306 8 Pommern. 1,356 — 1,375 12 2,731 12 Königsberg. 2,725 — 2,383 16 5,108 16 Kurmark ..... 2,466 — 1 1,720 20 4,186 20 Summa: 22.141 3 24,558 21 46,700 — im allgemeinen von der solidarischen Haftbarkeit in Diebstahls¬ und Bankerollsachen zu befreien. 4 5 6) Das Generaldirectorium erkannte auch in einem Schreiben an das Justizdepartement am 2. Juni diese Petition als völlig berechtigt an; das Juftizdepartement verlangte aber, am 8. Juni 1795, einen Wiederbeginn der ganzen Reformsache. Darauf wollte sich wiederum das Generaldirectorium durchaus nicht einlassen. Es antwortete am 21. Juli: bei der Abneigung der christlichen Unterthanen gegen eine Erweiterung der jüdischen Privilegien sei eine allgemeine Reform unmöglich. Es stützte sich dabei auf wiederholte Eingaben der berliner Aeltesten der Kaufmannschaft, die, voll Neid und Mißgunst, gegen jede weitere Ausbreitung der Juden, welche alle Vortheile an sich zu reißen suchten, protestirten. Vergeblich blieb eine neue Petition der Oberlandesältesten vom 11. Sept. 1795, der König möge mit seiner „gepriesenen Liebe" wenigstens den besonderen Gravamina abhelfen, die in jener letzten Eingabe vom 22. Mai als der Juden „bedauernswerthes Schicksal" noch erschwerend bezeichnet worden waren. Das Justizdepartement widersetzte sich eben mit Erfolg jeder partiellen Verbesserung der jüdischen Zustände, während von Seiten der Gesetzcommission und des Generalvirectoriums jede allgemeine Umgestaltung abgelehnt ward. Jede neue Niederlassung eines Israeliten in den preußischen Staaten wurde außerordentlich erschwert und nur gegen besondere Leistungen gestattet, die oft eine sehr beträchtliche Höhe erreichten. Zeugniß dafür ist eine königliche Cabinetsordre vom 9. August 1796, in der es heißt: „Auch wollen Allerhöchstdieselben, in Rücksicht der unterm 5. dieses, vom General ete. Direclorio vorgestellten Umstände, dem Juden Hirsch Magnus allhier, unter der Bedingung, daß er die englische Leder - Fabricke des .lohn Wallis mit einem Fond von 2000 Thlr. unterstützte, das nachgesuchte extraordinaire Schutz-Privilegium hiemit zugestehen". Uebrigens muß man dem damaligen Wöllner'schen Muckerregimente die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß es nicht, wie die heutigen Pietisten, auf den Seelenfang ausging. Das Geistliche Departement befahl vielmehr, wenn Juden sich zur Taufe meldeten, genaue Untersuchung der betreffenden Persönlichkeiten und ihrer Beweggründe an. Sobald Geistliche jüdische Kinder ohne Wissen ihrer Eltern getauft halten — und dies kam mehrere Male vor — wurden sie der Bestrafung durch die Gerichte übergeben. °) Ueberhaupt bewies Wöllner sich fortgesetzt Len Israeliten freundlich. Es verlangte z. B. im October 1793 die medicicinische Facultät der Universität Königsberg wegen der großen Anzahl armer Juden, die an ihr studirten und zum Theil nicht die genügenden Borkenntniffe besäßen, sowie wegen Mangels an Subsistenzmitteln angeblich nebenbei Handel trieben, Beschrän- 4) A. a. O. Vol. 4. 5) Geh. St.»A. Gen. Dep. Titel 111, Nr. 48. 6) Geh. St.-A. Repos. 47, Nr. 21. 15*

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