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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1878-04-09 · Heft 15 (9.4.1878) · p. Seite 236

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
42 (1878)
Issue
Heft 15 (9.4.1878)
Date
1878-04-09
Page
Seite 236 (sequence 16)
Language
German
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236 Jungen für die jüdischen Medjciner. Wer dächte dabei nicht an ähnliche Vorgänge in der Neuheit seitens eines berühmten wiener Professors! Wöllner aber wies mittelst Rescripts vom 10. December 1793 das Gesuch zurück, indem die jüdischen Studirenden wie alle andern zu behandeln und nur, wenn man sie anderweitigen Gewerbebetriebes überführen könnte, von der Universität zu verweisen seien.') Eine große Menge jüdischer Unterthanen wuchs dem preußischen Staate zu, als dieser im Jahre 1793 einen bedeutenden Theil von Polen unter dem Namen Südpreußen, 1795 einen großen Theil von Litthauen unter dem Namen Neu-Ostpreußen annectirte. Eine genaue Abschätzung der Zahl der in beiden „Acquisitionen" wohnenden Juden ist nicht möglich, da eine Zählung damals nicht stattfand. Doch ist eine ungefähre Schätzung nach dem jüdischen Kopf- oder Rekrutengelde thunlich, das mit 10 Florins polnisch auf jeden männlichen Juden vom 14. bis 60. Jahren an gelegt ward.^) In Südpreußen wurde 1796 dieses Kopfgeld auf 14,892'/r Thlr. oder 59,895 poln. Gulden angeschlagen.") Jndeß dies ist der Reinertrag, nach Abzug der Erhebungskosten, die wir auf etwa 500 Thaler oder 3000 poln. Gulden berechnen und damit das ganze von den südpreußischen Juden erhobene Rekrutengeld auf 15,500 Thaler oder 93,000 polnische Gulden schätzen wollen. Hiernach wären dort 9,300 männliche Juden fünfzehn Jahre und darüber alt gewesen, und da dieselben sich zu der jüdischen Gesammtbevölkerung etwa wie 1:4 verhalten haben muffen, so betrug diese danach ungefähr 37,200 Seelen. Wenn wir der Bertheilung jener Steuer auf die einzelnen Kammerbezirke nachgehen, so müffen im Bezirke Posen etwas mehr als die Halste, 19,000, im Bezirke Petrikau 9,200, im Bezirke Warschau 9,000 gewohnt haben. In Neu-Ostpreußen war 1797 l0) das jüdische Kopfgeld auf 16,000 Thaler oder 96,000 poln. Gulden veranschlagt; mit den Erhebungskosten können wir ca. 100,000 Gulden rechnen: das giebt 10.000 erwachsene männliche Juden bis zu sechszig Jahren, 40,000 jüdische Seelen überhaupt.") Es wären hiernach 71,200 Juden dem preußischen Staate zugewachsen; und obwohl diese Zahl sicher unter der Wahrheit bleibt, so betrug sie Loch bereits um mehr denn das Doppelte, als bisher Juden in der ganzen preußischen Monarchie gewohnt hatten. Allein nicht nur der Zahl, sondern auch der wirtbschaftlichen Bedeutung nach waren in beiden neuen Provinzen dte Juden von höchster Bedeutung. Eine officielle Denkschrift von 1794 12) sagt: „Die 7) Annalen des preußischen Kirchen- und «chulweseus (Berlin, 1796) II 48 ff. 8) Bgl. Geh. St.-A. Südpreußisch. Registratur llmversslis 0., Nr. 88: Promemoria Hoym's v. 24. Januar 1797. 9) Ebendas. Nr. 83: Etat der Provinz Südpreußen von 1796,7. 10) Ebendas.: Bericht Schrötter's v. 22. Jan. 1797. 11) Das stimmt mit einem Berichte Schrötter's vom 12. Januar 1797, das. Nr. 88, der die Zahl der Juden in den Städten — abgesehen von dem flachen Lande — in Neu-Ostpreußen aus 32,553 ergiebt. 12) Das. Idr. 88 a. Juden sind fast überall die Gastwirthe, Handwerker, einzigen Handelsleute, Guts- und Branntweinbrennereipächter." Dieselben machten also, wie dies noch heute in Polen der Fall ist, den eigentlichen Mittel- und Bürgerstand aus. Die große Menge der Israeliten in den neuen Provinzen verursachte der Regierung nicht geringe Sorge. Den persönlichen Antheil an der Hebung der jüdischen Zustände hatte Friedrich Wilhelm II. in seinen letzten Lebens- und Regierungsjahren ebenso aufgegeben, wie das Jntereffe für jede andere Reform. Immer tiefer hatte er sich in mystischen Spuk- und Geisterglauben, in ängstliche Buchstabenfrömmigkeit, in greisenhaften Sinnenreiz versenkt. In der Instruction, die er Ende 1796 der zur Neuerrichtung der Finanzverwaltung in Südpreußen errichteten Commission ertheilte,13) hat er kein Wort der Freundlichkeit und des Mitgefühles für die dort so geknechteten und mißhandelten Juden. Er bezeichnet sie darin als ein culturfeindlicheS Element, dessen Verminderung man vorbereiten und bereits durch ein starkes besonderes Schutzgeld versuchen muffe. Wie wenig bedeutete bei solchen Gesichtspunkten der Zusatz: „Billigkeit und Menschlichkeit müssen allerdings dabei vorwalten". Nur darin erkennt man die frühern Gesinnungen des Königs wieder, daß er bestimmt verbot, den Grundsatz der solidarischen Verbindlichkeit für die südpreußischen resp. neu-ostpreußischen Juden anzunehmen. In dieser Beziehung blieben dieselben besser gestellt, als ihre civilisirtern Glaubensbrüder in den alten Provinzen. Zum Glücke für die Juden standen an der Spitze der Commission Männer wie der Minister v. Struensee, der treffliche aufgeklärte Bruder des berühmten unglücklichen dänischen Staatsministers, und der schlesische Provinzialminister Graf Hoym, der, welche auch seine geistigen und moralischen Mangel waren, doch im ganzen milde und menschenfreundlich gesinnt war. Sie wendeten die Vorschriften des Königs durch geschickte Benutzung der Worte „Gerechtigkeit" und „Menschlichkeit" in ihr Gegentheil um und ersparten dadurch dem Monarchen wenigstens auf diesem Punkte die Beschämung, feinen frühern Ideen und Gefühlen zuwider zu handeln. Am 9. Februar 1797 erstattete die Commission an den König einen Bericht, aus welchem wir nur die auf die Juden gehenden Stellen berühren wollen. Anstatt der vom Könige geforderten Verminderung stellt die Commission vielmehr den Grundsatz auf: „Die bei der Besitzergreifung im Lande gewesenen Juden werden beibehalten, und nur diejenigen weggeschickt, die sich entweder nachher erst eingeschlichen haben, oder, wenn sie auch vorher schon dagewesen, sich nicht zu einem thätigen festen Gewerbe . . . bequemen." Um das Wucher- und Schacherwesen zu vermindern, „müffen den Juden mehr Nahrungsquellen, als ihnen in den alten Provinzen offen stehen, und zwar außer dem Handel, auch Künste und 13) Das. Nr. 88.

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